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tutifruti
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Betreff des Beitrags: Re: Unfall - nachträglich Ärger - Wie verhalten? Verfasst: Freitag 21. August 2009, 22:25 |
Moderator |
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Registriert: Montag 10. April 2006, 04:49 Beiträge: 8150 Wohnort: am Deich
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die beiden haben trotzdem eine Private Abmachung die mehr als zwei Monate eingehalten wurde... jetzt kommt die Hinterschaden-Dame nach über 2 Monaten an und will eine Schadenregulierung hat der/die Geschädigte nicht die flicht so was sofort zu melden und nicht erst nach Monaten ... darum geht es doch, außerdem wie wollen die/der Geschädigte beweisen was für Schäden vorlagen oder nicht
_________________ BM Mitglied seit: 2002-02-27
Die Zensur ist das lebendige Geständnis der Großen, daß sie nur verdummte Sklaven treten, aber keine freien Völker regieren können. Johann Nepomuk Nestroy
Auszeichnungen und Preise sind wie Hämorrhoiden. Früher oder später bekommt sie jedes Arschloch. Billy Wilder
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cibo
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Betreff des Beitrags: Re: Unfall - nachträglich Ärger - Wie verhalten? Verfasst: Freitag 21. August 2009, 22:46 |
Gefällt's hier richtig gut |
Registriert: Dienstag 20. September 2005, 21:30 Beiträge: 337
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tutifruti hat geschrieben: die beiden haben trotzdem eine Private Abmachung die mehr als zwei Monate eingehalten wurde... nur wer will das beweisen? Zeugin ist nur die Hinterschaden-Dame. Wenn die natürich wahrheitsgemäß aussagt, alles kein Problem....jetzt kommt die Hinterschaden-Dame nach über 2 Monaten an und will eine Schadenregulierung das steht ihr frei....hat der/die Geschädigte nicht die flicht so was sofort zu melden und nicht erst nach Monaten ... natürlich muss auch derjenige, der in einen Unfall verwickelt ist und (möglicherweise vermeintlich) keine Schuld hat, das Ganze seiner Kfz-Haftpflicht melden, ABER: das kommt - wenn überhaupt - erst dann zu tragen, aso das verspätete Melden, wenn er selbst verklagt wirddarum geht es doch, außerdem wie wollen die/der Geschädigte beweisen was für Schäden vorlagen oder nicht das kann ein Sachverständiger, definitiv, auch wenn am pkw rumgeschraubt wurde....meine Meinung.... gruß, cibo
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fridge
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Betreff des Beitrags: Re: Unfall - nachträglich Ärger - Wie verhalten? Verfasst: Samstag 22. August 2009, 11:35 |
Co-Admin |
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Registriert: Samstag 17. September 2005, 18:23 Beiträge: 9878 Wohnort: Schwabaland
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Hallo,
was ich vergessen habe zu erwähnen:
Meine Schwester und grad die "Hinterschaden-Dame" fuhren dann den damaligen Freund meiner Schwester holen, meine Freundin und ich saßen dann währendessen bei den Eltern der "Hinterschaden-Dame" und der Vater & Mutter haben beide gesagt hauptsache es ist kein Personenschaden und jeder regelt es selbst.
Das Auto läuft mit an Sicherheit grenzender Warscheinlichkeit auf die Eltern. Es ist nur die Frage, von wem aus diese Aktion nun geht. Wir vermuten das es wie schon oben gesagt eine andere Freundin ist, die ihr das jetzt ins Ohr gepflanzt hat, was die "Hinterschaden-Dame" aber natürlich abstreitet.
Aber wir rufen Montag zur Sicherheit unsere Anwältin an und werden uns dort einen Beratungstermin geben lassen, denn das geht mir so einfach zu undurchsichtig weiter und in dem Metier ist jedes falsche Wort im Fall des Falles extrem schlecht, ich sag meiner Schwester sie soll den Kontakt solange auf jeden Fall abbrechen und ihr nix schreiben/sagen etc.
ps.: Vielen Dank für Eure Meinungen!!!
Gruß, Jan
_________________ „Der Mensch erfand die Atombombe, doch keine Maus der Welt würde eine Mausefalle konstruieren.“
Albert Einstein
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distiller
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Betreff des Beitrags: Re: Unfall - nachträglich Ärger - Wie verhalten? Verfasst: Dienstag 10. November 2009, 14:28 |
Registriert: Mittwoch 4. November 2009, 11:43 Beiträge: 2
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Also da kann die Freundin eigentlich machen, was sie will, rechtlich wird sie einen Anspruch nach 2 Monaten nicht durchsetzen können. Wenn ich es richtig verstanden habe, wurde der Unfall ja auch weder der Polizei noch der Versicherung gemeldet, außerdem ist der Schaden ja schon repariert. In so einem Fall würde ich immer auf der Abmachung beharren, denn die Möglichkeiten der Freundin an Geld zu kommen sind wirklich sehr begrenzt. Vor allem nach 2 Monaten werden Ansprüche bei der KFZ Versicherung sicher auch nicht mehr so leicht geltend zu machen sein, also einfach in Ruhe darüber reden und die ganze Sache vergessen.
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fridge
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Betreff des Beitrags: Re: Unfall - nachträglich Ärger - Wie verhalten? Verfasst: Dienstag 10. November 2009, 15:52 |
Co-Admin |
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Registriert: Samstag 17. September 2005, 18:23 Beiträge: 9878 Wohnort: Schwabaland
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Hallo,
hatte den Fred ganz vergessen. Die Freundin wollte nun auf einmal von meiner Schwester innerhalb von 4 Tagen 1000Eur überwiesen haben, damit sie ihr Auto reparieren kann und sie ja auch Schmerzen haben...
Die Anwältin hatten wir dann nat. sofort eingeschalten und da wurde alles aufgenommen etc. seitdem ist von der Gegenseite nichts mehr zu hören gewesen...
Gruß Jan
_________________ „Der Mensch erfand die Atombombe, doch keine Maus der Welt würde eine Mausefalle konstruieren.“
Albert Einstein
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