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 Betreff des Beitrags: LCD TV, Ein Pixelfehler, Umtauschrecht?
BeitragVerfasst: Sonntag 24. Juni 2007, 23:16 
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hi

habe volgenden LCD TV
Samsung LE32S8

habe den am letzten montag gekauft
heute ist mir bei näherem betrachten EIN pixelfehler aufgefallen, bei grün und bei schwarz ist dieser punkt deutlich von nahem zu sehen von weiter ferne nicht.

meine frage, ist ein pixelfehler ein tauschrecht auf ein fehlerfreien TV?
immerhin hat der 799euro gekostet, da erwartet man eigendlich ein pixelfreien tv



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BeitragVerfasst: Sonntag 24. Juni 2007, 23:26 
Brennmeister
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Hi,

versuchen würd ichs auf jeden Fall.
Aber bei 1 einzigen Fehler werden die dir den eher nicht tauschen.
Kannst zur Not vom Rückgaberecht gebrauch machen?



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BeitragVerfasst: Sonntag 24. Juni 2007, 23:42 
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FlashKid hat geschrieben:
Hi,

versuchen würd ichs auf jeden Fall.
Aber bei 1 einzigen Fehler werden die dir den eher nicht tauschen.
Kannst zur Not vom Rückgaberecht gebrauch machen?


2 wochen rückgabe recht ist ja bei dem laden gegeben denke ich



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BeitragVerfasst: Sonntag 24. Juni 2007, 23:57 
Brennmeister ehrenhalber
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Die zwei Wochen hast Du normalerweise aber nur bei Kauf im Internet. Wenn es ein Shop um die Ecke war, bist Du wohl auf Kullanz angewiesen.


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BeitragVerfasst: Montag 25. Juni 2007, 00:47 
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Wenn nichts anderes angegeben ist in der Beschreibung des Gerätes oder mit dem Händler nichts anderes vereinbarte wurde gilt meistens Pixelfehlerklasse 2.
Dann muss man 2 defekte Bildpunkte pro 1 Mio. Bildpunkte beim Bildschirm als Käufer akzeptieren. Da das Gerät ca. 1 Mio. Bildpunkte hat wären sogar 2 defekte Bildpunkte noch zulässig.
Vielleicht tauscht der Händler das Gerät auf Kulanz um, muss er allerdings nicht falls Pixelfehlerklasse 2 zum Kaufzeitpunkt vereinbart war.


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BeitragVerfasst: Montag 25. Juni 2007, 14:19 
Brennmeister

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raini hat geschrieben:
Die zwei Wochen hast Du normalerweise aber nur bei Kauf im Internet. Wenn es ein Shop um die Ecke war, bist Du wohl auf Kullanz angewiesen.


Das stimmt nicht ganz. Bei Ebay muss der Händler z.B. einen Monat geben. Auch Atelco hat das verlängerte Rückgaberecht eingeführt.



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BeitragVerfasst: Montag 25. Juni 2007, 17:20 
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Rückgaberecht sollte doch erstrecht auch beim Händler um die Ecke 2 Wochen gelten,zumindest hatte ich mal beim Mediamarkt nach 10 Tagen auch kein problem was zurückzugeben bzw ein Ersatzgerät zu nehmen.



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BeitragVerfasst: Montag 25. Juni 2007, 22:25 
Brennmeister ehrenhalber

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Jupp hat geschrieben:
Rückgaberecht sollte doch erstrecht auch beim Händler um die Ecke 2 Wochen gelten,zumindest hatte ich mal beim Mediamarkt nach 10 Tagen auch kein problem was zurückzugeben bzw ein Ersatzgerät zu nehmen.


genau damit rühmt sich ja der mediamarkt, zumindest das haben sie einem normal-sterblichen Händler voraus...das macht den Kauf dort einigermassen sicher, wenn man schon da kaufen will... :afraid:



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BeitragVerfasst: Dienstag 26. Juni 2007, 08:45 
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2 Wochen Widerrfsrecht(und damit Rückgaberecht) gilt nur bei online-Bestellungen. Bei ebay haben jetzt einige Gerichte sogar einen Monat angenommen.

Im Elektronikladen (MediaM., Saturn etc.) um die Ecke läuft alles auf Kulanz oder freiwilliger Basis. Ein gesetzliches Widerrufs- oder Umtauschrecht hat man nicht (anders natürlich, wenn das Teil defekt ist). Wenn ich also bei Saturn einen Fernseher kaufe und beim rausgehen 5min später einen Anruf bekomme, dass das Teil bei MediaM. nur die Hälfte kostet, muss Saturn den Fernseher nicht zurücknehmen. Wenn sie ´was machen, ist es aus Kulanz.

Nun zu DaHard:

Gewährleistungsrechte (die einen Umtausch oder ne Reparatur bedeuten können) hats Du im Fall eines Sachmangels (§ 434 BGB)

§ 434 BGB

Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Wenn das oben genannte mit der Norm und erlaubten Pixelfehler pro MioPixel stimmt (sieht nach ein paar Mal googlen so aus), dann liegt kein Sachmangel vor. Bleibt auf Kulanz zu hoffen.
Oder Du findest ncoh ein paar (Pixel-)Fehler...


gruß, cibo


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BeitragVerfasst: Dienstag 26. Juni 2007, 18:26 
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sehe ich auch so. ein recht die glotze zurückzugeben, hast du nur, wenn irgendwo, sei es herstellergarantie, beschreibung beim händler o. ä. beweisbar dir absolute fehlerfreiheit zugesichert wurden. event.
macht ers ja auf kulanz.
ich weiß jetzt nicht die genaue zahl, aber wie mein vorschreiber hier schon ausführte, im normalfall dürfen einige wenige pixelchen ausfällig werden :lol:
cu luc
PS: manchmal hilft es, gaaanz sanft mit der fingerspitze die betreffende stelle massieren. aber nicht so, das der finger auf der rückseite wieder rauskommt :swank:


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BeitragVerfasst: Dienstag 26. Juni 2007, 18:40 
Brennmeister ehrenhalber
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also wenn er beim normalen gucken nich auffällt wäre es mir egal. wenn du natürlich dann immer da sitzt und denkst *omfg, da issen pixelfehler* würd ich versuchen ihn umzutauschen.
es gibt auch bestimmte videos (hab ich damals im zusammenhang mit psp pixelfehlern gelesen) die dauernd zwischen RGB hin und herschalten. gelesen hab ich auf jeden fall dass manche pixelfehler durch sowas über ne bestimmte zeit (stunde oder so) weggehen sollen (von 30% war glaubich die rede). ob was dran is weiss ich allerdings nich, meine psp hatte keine fehler :D



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BeitragVerfasst: Dienstag 26. Juni 2007, 19:12 
Brennmeisteranwärter

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Ich kann mir nicht vorstellen dass ein einziger Pixelfehler bei normalem Betrachtungsabstand auffällt, höchstens ein einzelner dauerhaft leuchtender grüner oder weißer Pixel könnte in sehr dunklen Bildbereichen stören. Das ist jedenfalls meine persönliche Erfahrung mit Pixelfehlern.
Möglicherweise sind auch mehrere Pixel direkt nebeneinander defekt, wenn es stark auffällt, das wäre dann natürlich ein Reklamationsgrund.


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