ogltw o'brien hat geschrieben:
Laut Gesetz ist die Einkommensgrenze zum Erhalt eines WBS ja 12.000 Euro/Jahr. Heißt das, daß man generell keinen mehr bekommt, wenn man da drüber liegt ? Oder gibt es da noch "Staffelungen" ? Hatte da mal was gehört, a la WBS Stufe 1 (besseres Einkommen), Stufe 2 (mittleres Einkommen), Stufe 3 (geringes Einkommen) ?
Da musst du dich bei deiner Gemeinde schlau machen, in Bonn gilt z.B.
Personenzahl Einkommensgrenze max. Brutto-Jahreseinkommen
1 15.850,00 EUR 23.562,00 EUR
In NRW gilt auch: "Wird die Einkommensgrenze um bis zu 40% überschritten, dann "kann ein Allgemeiner Wohnberechtigungsschein der Kategorie B ausgestellt werden", der dann auch nur für solche Wohnungen gilt, die in der Kategorie B ausgewiesen wurden.
Abzüge? Vom Nettoeinkommen? Für Versicherungen mMn bestimmt nicht.
Besser: Bei der eigenen Gemeinde nachfragen!