Gripen-Force hat geschrieben:
Das wäre eine Möglichkeit, bei anderen sind aber Abbuchungen vorgenommen worden
Die haben tatsächlich für einen Zeitraum abgebucht, zu dem der Laden dicht war?
Wie gesagt, es gibt in dem Vertrag sicherlich eine Klausel zur Leistungserfüllung und
höherer Gewalt.
Zitat:
Der Vertragsnehmer würde gerne wieder dort trainieren, den Vertrag aber zum alten Laufzeitende, bezahlen erst wenn das Studio wieder im vollen Umfang wieder hergestellt ist.
Wie schaut es aus, wenn der Vertragsnehmer nicht weiteres mehr unternimmt, wer ist in der Bringschuld?
Das kommt auf die AGBs an.
Wenn der "Vertragsnehmer" nichts unternimmt, könnte das Studio noch sehr viel
später (bis zu 3 Jahre/Verjährung) Forderungen stellen, da der "V." ja die Leistung
hätte in Anspruch nehmen können (zumindest soweit jetzt wieder geöffnet ist).
Ich denke der "V." wird nicht umhinkommen mit dem Studio zu sprechen und
die Sachlage zu klären. Eine rechtliche Klärung würde sich wohl erst lohnen,
falls nachträglich Forderungen gestellt werden.