Blowie hat geschrieben:
ReCoN hat geschrieben:
Und worin genau unterscheiden sich die "Regelversorgung" von einer "privatärztlichen Leistung"?
Der Hauptunterschied ist dass bei privat Versicherten das "guten Morgen" als Beratungsgespräch abgerechnet wird
Wenn es so einfach wäre, wäre es ja schön. Aber es muss doch einen klar benennbaren Grund haben, wieso in den Allianz-Tarifen generell
nie 100% der Kosten für "privatärztliche Leistungen" übernommen werden (70% im Normaltarif, maximal 90% im teuersten Tarif), jedoch 100% im Falle der "Regelversorgung".
Kann es vielleicht sein, dass die Regelversorgung beispielsweise ein Amalgamfüllung ist und privatärztliche Leistungen so etwas sind wie eine bessere (und teurere) zahnfarbene Füllung aus Composit, Keramik etc., die aber nicht unbedingt medizinisch notwendig wäre (wobei ich nicht nur aus optischen, sondern auch explizit aus gesundheitlichen Gründen kein Amalgam im Mund haben will)?