"...Martin Geuß lehnte den Vergleich ab, hätte die Unterzeichnung der Unterlassenserklärung den ursprünglichen Prozessanlass kontakariert. Einer der beisitzenden Richter äußert sich darauf mit „Wer ein öffentliches Forum betreibt und auch noch selbst daran teilnimmt, der haftet für alles, was dort passiert – ob er davon weiß oder nicht.“
Auch wenn die endgültige Urteilsverkündung erst am 2. März stattfinden wird, gehen Martin Geuß, sein Anwalt und Prozessbeobachter (Blog-Eintrag) davon aus, dass der angebotene Vergleich sowie die Äußerung des Richters keine Überraschungen auf der Zielgerade mehr zulassen werden. Forenbetreiber also (weiterhin) für alle auf ihrem Board getroffenen Äußerungen haftbar gemacht werden können – auch ohne Kenntnis von diesen Beiträgen gehabt zu haben."
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