FOCUS Online hat geschrieben:
Ohne Deutschkenntnisse keine Familienzusammenführung
Mangelnde Deutschkenntnisse können eine Familienzusammenführung verhindern. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lehnte am Dienstag den Antrag einer Türkin ab, die ihrem Mann nach Deutschland folgen wollte.
Die 2007 ins Aufenthaltsgesetz aufgenommene sogenannte Spracherfordernis verstoße weder gegen das Grundgesetz noch gegen Europarecht. Vielmehr diene sie der Integration und verhindere Zwangsehen, hieß es weiter.
Quelle:
http://www.focus.de/politik/deutschland ... 94677.htmlPressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts:
http://www.bverwg.de/enid/550f799253182 ... en_9d.htmlDas Urteil im Klartext:
http://www.kostenlose-urteile.de/BVerwG ... ws9435.htm