Seit 2005 läuft der
Rechtsstreit Heise vs. Musikindustrie. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht München Ende 2008 das Link-Verbot gegen Heise bestätigt. In der Revision vor dem Bundesgerichtshof entschieden die Richter des BGH nun aber zugunsten des Heise Zeitschriften Verlags. Dem Heise Zeitschriften Verlag war in mehreren Instanzen untersagt worden, im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über Kopierschutzsoftware einen Link auf die Webpräsenz des Unternehmens Slysoft zu setzen.