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Autor |
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Weasel
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Betreff des Beitrags: Abmahnung Verfasst: Montag 11. Juni 2007, 06:08 |
Brennmeister ehrenhalber |
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Registriert: Dienstag 20. September 2005, 19:54 Beiträge: 1003
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Hi,
ein Kollege von mir hat am Sonnabend eine Abmahnung von den "KUW-Rechtsanwälten" bekommen, weil er sich "die Gilde 2" runtergeladen hat.Die geforderte Summe beziffert sich auf 150 €.Soweit ich das erkennen kann, handelt sich hierbei um eine Massen Abmahung wie damals bei "Earth 2XXX".Was sollte er ambesten machen... überweisen, abwarten,oder???
_________________ Careful, I bite...
System: Intel Core 2 Quad Extreme @ 3,2 Ghz, GA-P35-DS4, Sparkle GeForce 8800 GTS,4096 MB RAM,SB X-Fi XM,Lian Li PC-101 Black,WD Raptor 74 GB,Samsung 160 (x2 : Raid 1) GB.
Windows Home Server: Intel Core Duo Mobile T2600,Jetway 9F2, 2046 MB RAM, 2 x 500 GB Samsung, 1 x 100 GB Seagate, Chenbro ES34069.
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Weasel
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Montag 11. Juni 2007, 08:58 |
Brennmeister ehrenhalber |
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Registriert: Dienstag 20. September 2005, 19:54 Beiträge: 1003
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Troublemaker hat geschrieben: Nichts illegales aus dem Internet laden
Ach... Nun ist es aber zu spät.Die Abmahnung ist ja schon eingetrudelt .
_________________ Careful, I bite...
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Acronicta
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Montag 11. Juni 2007, 09:03 |
Brennmeister ehrenhalber |
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Registriert: Samstag 17. September 2005, 19:39 Beiträge: 2122 Wohnort: fast in Holland
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Öhm, tja, keine Ahnung.
Ich sach mal so: Wenn er tatsächlich das Spiel geladen hat, was ja auch so 50 Euro im Laden gekostet hätte, ist er doch mit 150,- noch recht billig dabei, oder ?
Normal kommen ja noch X Euro Anwaltskosten und dann noch 1 Mio Schadenersatz usw. dazu...
Mit welchem Proggie hat er gesaugt ?
_________________ Bei Brennmeister 1:
Mitglied seit: 2001-10-11
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Weasel
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Montag 11. Juni 2007, 09:43 |
Brennmeister ehrenhalber |
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Registriert: Dienstag 20. September 2005, 19:54 Beiträge: 1003
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Acronicta hat geschrieben: Öhm, tja, keine Ahnung.
Ich sach mal so: Wenn er tatsächlich das Spiel geladen hat, was ja auch so 50 Euro im Laden gekostet hätte, ist er doch mit 150,- noch recht billig dabei, oder ?
Normal kommen ja noch X Euro Anwaltskosten und dann noch 1 Mio Schadenersatz usw. dazu...
Mit welchem Proggie hat er gesaugt ?
Er hat`s mit iegend einen Torrent Client gesaugt.Wahrscheinlich Azureus oder µTorrent.Soweit ich weiss war es im Falle Earth 2XXX so, dass man nicht unbedingt zahlen musste...
_________________ Careful, I bite...
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Le Professional
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Montag 11. Juni 2007, 10:04 |
Brennmeister ehrenhalber |
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Registriert: Sonntag 28. Mai 2006, 18:49 Beiträge: 1068 Wohnort: Damaskus
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Bei Gulli gibt es meiner Meinung nach einen ausführlichen Thread zu diesem Problem!
Ich persönlich würde nicht zahlen und das Problem aussitzen. Es ist mir nicht bekannt, dass ein Sauger in Deutschland bisher zu einer Zahlung auf dem Rechtsweg verurteilt wurde. Briefe von Rechtsanwälten dienen vornehmlich der Einschüchterung! Die technischen Möglichkeiten zur Ermittlung von IPs sind ohnehin umstritten. Gab dabei schon oft Irrtümer bzw. Verwechslungen. Das Verfahren zur Ermittlung der Ip muss ja auch Gerichtlich anerkannt sein. Das ist es aber mitnichten! Braucht sich nur mal einer beim notieren der IP einen Zahlendreher drin haben.
Das ist so ähnlich wie mit den Abwassergebühren. Da wird auch immer wieder fälschlicherweise behauptet, das die zu Zahlen sind. Ich bin der einzige bei uns im Ort, der das nicht getan hat und auch bis heute nicht tut, da es entgegen landläufiger Meinungen rechtswiedrig ist. Der Bürgermeister hat sich damit abgefunden, da er keinerlei Rechtsmittel hat.
_________________ »Idealismus ist, wenn man mit der Kraft der Begeisterung länger lebt, als es der Körper erlaubt. Es ist der Triumph eines erleuchteten, eines hellen Willens.« - Friedrich Schiller -
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Acronicta
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Montag 11. Juni 2007, 10:14 |
Brennmeister ehrenhalber |
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Registriert: Samstag 17. September 2005, 19:39 Beiträge: 2122 Wohnort: fast in Holland
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Le Professional hat geschrieben: Die technischen Möglichkeiten zur Ermittlung von IPs sind ohnehin umstritten. Gab dabei schon oft Irrtümer bzw. Verwechslungen. Das Verfahren zur Ermittlung der Ip muss ja auch Gerichtlich anerkannt sein. Das ist es aber mitnichten! Braucht sich nur mal einer beim notieren der IP einen Zahlendreher drin haben.
Stömmt, aber in dem Falle hat er es ja tatsächlich gesaugt.
Was mich nur wundert: Die Datenspeicherungszeit, zumindest bei t-online, beträgt aktuell nur 10 Tage - wie haben die Anwälte so schnell ne Verfügung bekommen, daß sie die Daten vom Provider erfahren haben, bevor diese gelöscht wurden ?
@ Weasel: Über welchen Provider surft der BEkannte ???
_________________ Bei Brennmeister 1:
Mitglied seit: 2001-10-11
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Acronicta
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Montag 11. Juni 2007, 10:53 |
Brennmeister ehrenhalber |
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Registriert: Samstag 17. September 2005, 19:39 Beiträge: 2122 Wohnort: fast in Holland
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Wischmop hat geschrieben: Speichert T-Online nicht 80 tage? Ich meine, ofiziell. Inoffiziell sind es wohl deutlich mehr, und bald wirds wohl noch schlimmer (EU + Schäuble)
Weiß jemand, wie es damals bei dne Massenanzeigen der Firma Logistep ausgegangen ist? NEIN - seit ein paar Monaten sinds nur noch 7 Tage !!! Acror und co dagegen bis zu 3 Monate ! http://www.heise.de/newsticker/meldung/85609
_________________ Bei Brennmeister 1:
Mitglied seit: 2001-10-11
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Weasel
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Montag 11. Juni 2007, 11:02 |
Brennmeister ehrenhalber |
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Registriert: Dienstag 20. September 2005, 19:54 Beiträge: 1003
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Le Professional hat geschrieben: Bei Gulli.com gibt es meiner Meinung nach einen ausführlichen Thread zu diesem Problem!
Ich persönlich würde nicht zahlen und das Problem aussitzen. Es ist mir nicht bekannt, dass ein Sauger in Deutschland bisher zu einer Zahlung auf dem Rechtsweg verurteilt wurde. Briefe von Rechtsanwälten dienen vornehmlich der Einschüchterung! Die technischen Möglichkeiten zur Ermittlung von IPs sind ohnehin umstritten. Gab dabei schon oft Irrtümer bzw. Verwechslungen. Das Verfahren zur Ermittlung der Ip muss ja auch Gerichtlich anerkannt sein. Das ist es aber mitnichten! Braucht sich nur mal einer beim notieren der IP einen Zahlendreher drin haben.
Das ist so ähnlich wie mit den Abwassergebühren. Da wird auch immer wieder fälschlicherweise behauptet, das die zu Zahlen sind. Ich bin der einzige bei uns im Ort, der das nicht getan hat und auch bis heute nicht tut, da es entgegen landläufiger Meinungen rechtswiedrig ist. Der Bürgermeister hat sich damit abgefunden, da er keinerlei Rechtsmittel hat.
D.h. er soll drauf warten,bis ein gerichtliches Schreiben ankommt?
Übrigends,der Provider ist 1&1.
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Windows Home Server: Intel Core Duo Mobile T2600,Jetway 9F2, 2046 MB RAM, 2 x 500 GB Samsung, 1 x 100 GB Seagate, Chenbro ES34069.
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Lilien
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Montag 11. Juni 2007, 11:12 |
Brennmeister ehrenhalber |
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Registriert: Samstag 24. September 2005, 22:06 Beiträge: 1961
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Auf die 7 Tage würde ich mich nicht verlassen, das war IMHO eine reine Nebelkerze.
Die Formulierung war, sie würden "in den nächsten Monaten" auf besagte 7 Tage umstellen (war im Feb/Mrz). aber eben nicht alle Anschlüsse auf einmal, sondern der Reihe nach (unbekannte Reihenfolge/Sortierung). Es ist also nicht abzusehen, ob ein bestimmter Anschluss bereits auf 7 Tage Speicherzeit umgestellt ist.
Nochmal nachgesehen: "Die technische Umsetzung in den Systemen werde noch einige Monate in Anspruch nehmen."
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Wischmop
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Montag 11. Juni 2007, 13:56 |
Brennmeisteranwärter |
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Registriert: Montag 19. Dezember 2005, 14:21 Beiträge: 583
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1&1
Hab aber zum Glück keine Erfahrung mit sowas, weiß nicht was ich da machen würde.
Aber sobald man ohne Murren bezahlt = Schuldgeständnis
_________________ Unentbehrlich für jede Frau
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Acronicta
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Montag 11. Juni 2007, 14:07 |
Brennmeister ehrenhalber |
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Registriert: Samstag 17. September 2005, 19:39 Beiträge: 2122 Wohnort: fast in Holland
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Wischmop hat geschrieben: Aber sobald man ohne Murren bezahlt = Schuldgeständnis
Ja.
Aber er hats doch auch gesaugt!
Ist doch "schuldig", oder ?
_________________ Bei Brennmeister 1:
Mitglied seit: 2001-10-11
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DaHard
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Montag 11. Juni 2007, 14:45 |
Ehrenmitglied |
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Registriert: Sonntag 11. September 2005, 11:48 Beiträge: 2180 Wohnort: Far Far Away :-)
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ich würde mal klar sagen, wer sich sowas aus dem netz saugt und sich erwischen läßt ist selbst schuld
wenn man ein spiel haben will geht man in den laden und kauft es dort
will man es testen geht man in die theke und leiht sich da spiel aus und testet es
bei gefallen kann man es dann kaufen
so schwer?
zu deinem fall würde ich weitere schritte abwarten und die sache aussitzen bis was vom gericht kommt, dann eben anwalt nehmen und einen auf den arsch bekommen ^^
wir waren alle mal jung
aber irgendwie habe ich ein drang das was ich haben will auch original zu haben
es lebt sich auch irgendwie leichter so ^^
_________________ NewBuild i7-11700K@4,9GHz MSI Z590 Gaming Pro 32GB 3600MHz HyperX Nvidia 1080tiOC@2000/6000MHz
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten!
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Wischmop
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Montag 11. Juni 2007, 15:07 |
Brennmeisteranwärter |
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Registriert: Montag 19. Dezember 2005, 14:21 Beiträge: 583
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Dank DSL hol ich mir immer erst eine DEmo und entscheide dann, ob das Game würdig ist, in meine Sammlung zu kommen.
Erinnert mich an PS1-Zeit, da hab ich so Spielmagazine gekauft, die Demos auf CD mitgeliefert haben.
Nur, das hilft ihm nicht weiter.
Ich denk mit 150€ ist man noch günstig, aber wer sagt, das es dann wirklich gegessen ist? Oder gibts dann nochmal richtig eine fette Klage, damit die Software-Lobby ein Exempel statuieren kann?
_________________ Unentbehrlich für jede Frau
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