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 Betreff des Beitrags: eBay: Ausländischer Käufer hat falsch gelesen
BeitragVerfasst: Montag 23. Januar 2006, 00:28 
Brennmeisteranwärter
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Ich habe in deutscher Sprache bei eBay eine Multiauktion laufen gehabt, 6x derselbe Artikel. Ein ausländischer Käufer dachte jedoch, der Auktionspreis beziehe sich auf 6 Artikel, und will nun einen Artikel zum Endpreis nicht abnehmen. Wie kann ich das am besten abwickeln?



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Taiyo Yuden rulez!
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 Betreff des Beitrags: AW: eBay: Ausländischer Käufer hat falsch gelesen
BeitragVerfasst: Montag 23. Januar 2006, 09:26 
Brennmeister ehrenhalber
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Was sit eine Multiauktion? Also Du hast 6 Artikel in einer Auktion und der Endpreis bezieht sich auf je einen Artikel?
Wenn der Käufer seinen Kaufvertrag nicht erfüllen will, kannst Du erstmal einen Streitfall an Ebay melden, zu finden bei "mein ebay" in dem linken Kasten am Ende "Unstimmigkeiten online klären".


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 Betreff des Beitrags: AW: eBay: Ausländischer Käufer hat falsch gelesen
BeitragVerfasst: Montag 23. Januar 2006, 09:46 
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Deine Ansprüche auf dem Rechtsweg durchzusetzen, dürfte sich a) nicht lohnen und b) bei einem ausländischen Käufer fast aussichtslos sein.

Wie raini schon sagte, mach eine Unstimmigkeit bei ebay draus...am Ende bekommst Du in der Regel die Einstellgebühr und die Verkaufsprovision erstattet. Am schnellsten geht es dann, wenn der Käufer aus einem Land kommt, in das Du lt. Angebot nicht versendest. Dann gibts das Geld ohne Wartezeit zurück.


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 Betreff des Beitrags: AW: eBay: Ausländischer Käufer hat falsch gelesen
BeitragVerfasst: Montag 23. Januar 2006, 12:49 
Brennmeisteranwärter
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Der Käufer überweist mir freiwillig 5 € Entschädigung (2x Einstellgebühr + Provision, aufgerundet) und verzichtet auf die Ware. Die Ware wird an einen unterlegenen Bieter verkauft. Alles geklärt.



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 Betreff des Beitrags: AW: eBay: Ausländischer Käufer hat falsch gelesen
BeitragVerfasst: Montag 23. Januar 2006, 15:07 
Brennmeister ehrenhalber
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Der Käufer überweist dir jetzt Geld? Aha, ihr hättet den Kauf auch rückgängig machen können, das hätte niemanden was gekostet und Du hättest den oder die Artikel einem unterlegenen Bieter anbieten können. So gibts für jeden ne positve Bewertung, ist ja auch schon mal was.
Stellt sich mir grad die Frage, ob Du den Artikel, wenn er schon offiziell verkauft wurde, überhaupt noch jemanden auf dem offiziellem Weg anbieten kannst. Würde ich noch mal nachschauen, denn Ebay würde ich immer aufpassen.


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 Betreff des Beitrags: AW: eBay: Ausländischer Käufer hat falsch gelesen
BeitragVerfasst: Montag 23. Januar 2006, 18:33 
Brennmeisteranwärter
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Gute Bewetungen schreiben wir uns auch so, und ich habe ihm einen Tip gegeben, wo er das "Zeuch" günstiger bekommt (UK/USA). Er zahlt mir die 5 €, damit wir das nicht über eBay abwickeln müssen, und meine Ware geht inoffiziell an einen Unterlegenen, der sich auch woanders schon was geordert hat, aber die Packung haben will. Wie gut, dass eBay.ch EU-Zollbestimmungen bei ihren Auktionen nicht gut kontrolliert. Bei eBaay.com tummeln sich dagegen massenweise DVD-Bootlegs, ohne dass es jemanden zu kratzen scheint, manche dazu noch nach dt. Recht indiziert oder beschlgnahmt. eBay ist irgendwie der virtuelle Schwarzmarkt schlechthin, Verkauf und Anbahnung. :devil:



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 Betreff des Beitrags: AW: eBay: Ausländischer Käufer hat falsch gelesen
BeitragVerfasst: Dienstag 24. Januar 2006, 11:57 
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Hast aber grade nochmal Glück gehabt, falls er Dich wirklcih positiv bewertet hat, aber das Problem hatte ich auch schon mal bei eBay, wenn man kein Händler ist, dann sollte man da eh nicht zuviel inversitieren an Zeit und Nerven...lohnt sich nicht...

damals gab es die Mülltonne, heute gibt es www.ebay.de

in diesem Sinne...



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bis dann dann, reimi
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 Betreff des Beitrags: AW: eBay: Ausländischer Käufer hat falsch gelesen
BeitragVerfasst: Dienstag 24. Januar 2006, 15:34 
Brennmeisteranwärter
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Sagen wir es so, wenn zivil- und oder strafrechtliche Konsequenzen drohen, sind Leute sehr kooperativ, zumal wenn sie in zivilisierten Teilen der Welt wohnen, wo Anwälte und/oder Richter einem die Hölle heiß machen können.

Mir hat mal jemand ein DVD-Bootleg als Original verticken wollen (29 Pfund; Sammlerstück). Unmittelbar nach dem Öffnen erkannte ich, dass es nur eine lumpige DVD-R ist, saubilliges Fakecover, noch dazu hatte die Scheibe bei VOB04 CRCs (konnte ich mit ISOBuster aber retten). Voller Zorn mailte ich dem Verkäufer, er solle mir mein Geld via Paypal umgehend zurücktransferieren, sonst würde ich ihn bei der Polizei seines Landes, den Rechteinhabern des Films (zufällig auch in seinem Land) und bei eBay/PayPal anschwärzen. Drei Stunden später war meine Kohle wieder zurücktransferiert, darunter ein kleinlautes "Sorry!". Hätte ich wirklich losgelegt, hätte das das Aus für seinen Online-Shop bedeutet plus mögliches juristisches Nachspiel (bis zu 10 Jahre Haft stehen in seinem Land auf kommerzielle Verbreitung von Raubkopien).

Aber ich zahle doch nicht 29 Pfund für ein mieses Bootleg, wenn ich ein Original (US-DVD) erwarte, gut es war eine 1:1 Kopie der Original-DVD5 und untouched, aber gezahlt habe ich für Original, von einem Trusted eBay-Shop Powerseller usw.



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Taiyo Yuden rulez!
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