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 Betreff des Beitrags: Gaststättengesetz auch für Diskotheken gültig?
BeitragVerfasst: Montag 17. März 2008, 23:35 
Brennmeisteranwärter

Registriert: Sonntag 18. September 2005, 10:48
Beiträge: 969
Hi Leute,

weiß jemand von euch ob das Gaststättengesetz auch für Diskotheken gültig ist? Da mir in unserer Diskothek es immerwieder aufgefallen ist, dass Autofahrer die nichts trinken dürfen/sollten, mehr zu bezahlen haben als die Trinker. Normal müsste ja ein nicht alkoholisches Getränk billiger sein als das billigste alkoholische, auf den Literpreis gesehen. Soweit ich informiert bin. Oder?


Was meint ihr?

Denn zurzeit kosten 0.2l Wasser, 1.90€ und 0.3l Bier, 2.20€



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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Dienstag 18. März 2008, 10:35 
War schon ein paarmal hier

Registriert: Sonntag 18. September 2005, 13:15
Beiträge: 90
Gibt bestimmt irgendwo klein auf der Karte 0,3l Milch für 2,10 Euro.


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Dienstag 18. März 2008, 17:17 
Brennmeister

Registriert: Freitag 23. September 2005, 18:24
Beiträge: 7496
Ja gilt und es muss mindestens >>ein<< alk. freies Getränk billiger sein als das billigste alkoholhaltige Getränk.

Beispiel (unrealistisch aber logisch)

Es gibt 4 Getränke

Bier 2 €
Wein 4 €
Cola 5 €

Nun muss z. B. eine Zitronenlimo billiger sein als das Bier das heißt aber nicht das man für Wasser nicht 5 € verlangen dürfte.

Theoretisch wärs also möglich Wasser für 5 € und Bier für 2 € zu verkaufen


Der Vergleich den zu angibst ist also völlig in Ordnung wenngleich auch unverschämt


Wie oft wir zu Kämpfen haben mit diesen Gesetzen, grad als Alkoholherstellende Firma dürfen wir den Käse Bücherweiße durchackern...hat mans mal verstanden wirds geändert.



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