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Seit dem 7. April darf jedermann Domainnamen mit der Länderkennung .eu registrieren lassen. Doch das kann teuer werden.
Sichert man sich einen Domainnamen, der sich auf eine eingetragene Marke oder eine berühmte Persönlichkeit bezieht, können die Inhaber dieser Marke bzw. dieses Namens Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen. Es droht die Herausgabe der Domain an den Berechtigten sowie Abmahnkosten zwischen 1.000 und 2.000 Euro. Im schlimmsten Fall kommen Schadensersatzansprüche für entgangene Lizenzgebühren hinzu. "Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollte vor Anmeldung einer eu.-Domain unbedingt eine Marken- und Firmenrecherche durchgeführt werden", empfiehlt der Hamburger Medienrechtler Dr. Ralph Graef von der Kanzlei Unverzagt von Have.
Vorsicht bei Namen zu Persönlichkeiten
Öffentliche Körperschaften, Markeninhaber und Inhaber von Geschäftsbezeichnungen oder Werktiteln hatten vier Monate lang Zeit, sich ihre Domains mit der ".eu" Länderkennung zu reservieren. Doch nicht alle Berechtigten haben an der komplizierten und teuren Registrierungsprozedur (Sunrise I und II) teilgenommen. Viele Domains lassen sich deshalb noch reservieren. Wer sich nun Namen von berühmten Persönlichkeiten wie hapekerkeling.eu, oliverkahn.eu, von berühmten Titeln und Werktiteln wie pippi.eu, sams.eu oder von berühmten Marken reserviert, riskiert ein teures Abmahnverfahren. Ob mit Bindestrich oder ohne, ob falsch geschrieben oder mit Zusätzen versehen - jede Variante, die für Besuche auf der Internetseite sorgt und damit Umsatz im Internet generiert, kann betroffen sein.
Graef, der berühmte Persönlichkeiten, Autoren und Schauspieler sowie Inhaber von Premiummarken vertritt, hat bereits erste Fälle von eu-Domaingrabbing (das heißt missbräuchliches Resevieren einer Internetdomain) gefunden. "Ich bin angewiesen, gegen jede Form der Rufausbeutung konsequent vorzugehen, um die Rechte unserer Mandanten zu schützen. Daher empfehle ich dringend, sich vor der Reservierung der Domain genau abzusichern, denn Unwissenheit schützt nicht vor Unterlassungsansprüchen und teuren Gebühren."
Quelle: http://www.winboard.org/index.php?showtopic=47528