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Unbeantwortete Themen | Aktive Themen
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Zorrrrro
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Betreff des Beitrags: Lohnsteuererklärung Verfasst: Samstag 2. Juni 2007, 18:13 |
Gefällt's hier richtig gut |
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Registriert: Mittwoch 28. September 2005, 16:32 Beiträge: 131 Wohnort: Deep Down In The Woods
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Hallo,
bin im August mit meinem BWL Studium fertig und habe gelesen, dass man jetzt auch nach einem Erststudium eine Lohnsteuererklärung einreichen kann.
Werbungskosten wären dann ja Fachliteratur, Semestergebüren, Scripte etc.
Meine Frage wäre jetzt, bis wann ich die Erklärung eingereicht haben muss? 31 Mai 08? Und kann ich dann die Werbungskosten des kompletten Studiums in einer Erklärung angeben oder hätte ich während meines Studiums von Jahr zu Jahr schon eine Steuererklärung machen müssen?
Gibt es negative Folgen, die meine ERSTE Lohnsteuererklärung nach sich ziehen könnte?
MfG
Zorro
_________________ Moral ist eine Erfindung der Menschheit und keine Konsequenz des Lebens!
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EsCaLaToR
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Sonntag 3. Juni 2007, 23:58 |
Brennmeister ehrenhalber |
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Registriert: Freitag 23. September 2005, 12:51 Beiträge: 2082
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Alle Ausgaben vom 1.1.07 - 31.12.07 kannst du bis 31.5.08 einreichen.
Negative Folgen:
-Du musst dann jedes Jahr eine LSE machen
-u.U. musst Du auch mal Nachzahlen
_________________ DVD-Writers in my Stock: Asus 1814BLT LiteOn 832S, 1693S, 165P6S, 165H6S, LH20A4H, LH20A4P, iHAP322 Plextor PX712A, PX716A (3x), PX755A (2x), PX760A (2x) Benq 1655 (2x) Pioneer A12L, S15L Optiarc 7173A, 7543A LG H44L, GH22NP20, GH24NS50, BH10LS30 Samsung S203B, S223C
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Imperia
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Montag 4. Juni 2007, 00:18 |
Registriert: Sonntag 18. September 2005, 00:05 Beiträge: 2719 Wohnort: Leipzig
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Nachzahlen muss man bei nicht gestellter Freistellungsanträge oder bei zu niedrig gestellter, also 2006 bis 1370€ für Alleinstehende, 2007 750€. Steht auch in den Anlagen. Oder man hat einen Freibetrag eintragen lassen, den man leider dann zu hochansetzt, weil nicht genug zum absetzen zum Ende. Oder man zahlt nach, wenn man Einnahmen aus Pacht- und Mietverträgen erhält. Oder muss jemand von Euch Umsatz-, Körperschafts- oder Gewerbesteuern entrichten? Kapitalerträge sind z.B. von einem Konto erstatteten Zinsen.
Wer Lohnsteuerklasse 1 ist und der Arbeitgeber immer ordentlich abgeführt hat, der wird gar nicht nachzahlen, außer er hat in gewisser Weise neben seinem Lohn/Gehalt stark gewirtschaftet. Ich wollte nur mal veranschaulichen, dass dies nicht sein muss und soll auch nicht davor abschrecken.
Man soll bis zum 31. Mai die Steuererklärung abgeben, der Lohnsteuerberater oder günstiger Lohnsteuerhilfeverein kann bis 31. Dezember verlängern und bei Bedarf noch weiter verlängern.
_________________ Mein System
Plextor Premium, LiteON LH-20A1P@DH-20A4P, LiteON iHAS120, Toshiba SD-M1612 Rev. B
Früher: Sony CRX145E, LiteON LTR-32123S, Cyberdrive CW089D, iiSonic DVD4XMax, LiteON LTR-52327S, Toshiba SD-R5372, LG GSA-4167, Samsung SH-W162C
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pfeilkborn
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Montag 4. Juni 2007, 09:19 |
Gefällt's hier richtig gut |
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Registriert: Sonntag 18. September 2005, 11:51 Beiträge: 370 Wohnort: Kühlungsborn
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Zitat: -Du musst dann jedes Jahr eine LSE machen Irrtum. Zitat: Nachzahlen muss man bei nicht gestellter Freistellungsanträge
noch´n Irrtum.
_________________ Reform ist wenn der Bürger zahlt.
Zitat aus ARD-PlusMinus am 28.08.06
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Imperia
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Montag 4. Juni 2007, 11:01 |
Registriert: Sonntag 18. September 2005, 00:05 Beiträge: 2719 Wohnort: Leipzig
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Könnte man sich das also sparen?
_________________ Mein System
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Acronicta
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Montag 4. Juni 2007, 11:15 |
Brennmeister ehrenhalber |
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Registriert: Samstag 17. September 2005, 19:39 Beiträge: 2122 Wohnort: fast in Holland
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Haste denn Lohnsteuer gezahlt ?
Wenn nicht, kannste auch nix zurückbekommen...
_________________ Bei Brennmeister 1:
Mitglied seit: 2001-10-11
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Roger
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Montag 4. Juni 2007, 15:46 |
Registriert: Dienstag 20. September 2005, 23:18 Beiträge: 680
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Acronicta hat geschrieben: Haste denn Lohnsteuer gezahlt ? Wenn nicht, kannste auch nix zurückbekommen...
Noch'n Irrtum .
Man kann das bei steuerpflichtigen Einkünften im nächsten Jahr steuermindernd ansetzen . Details verrät jedes halbwegs brauchbare Steuerprogramm.
Davon abgesehen hat meine Freundin letztes Jahr die Steuererklärung für die drei davor liegenden Jahre abgegeben und das ging auch klar - Rückzahlung kam brav und zuverlässig . Sie hat aber auch noch nie nachgezahlt, dann sehen die die Deadline 31.05. deutlich enger ...
_________________ Gruß Roger
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