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 Betreff des Beitrags: Rechtsfrage! INternetverträge Minderjähriger...
BeitragVerfasst: Samstag 4. November 2006, 21:49 
Brennmeister
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hi leude,

ich brauch mal eure hilfe...habe hier nen mädel wat sich auf der seite haausauifagen-heute.com angemeldet hat...

der dreck ist, wenn man den button anklickt, ich habe die AGB´s und so gelesen, akzeptiert man, dass man einen 12 monatsvertrag über 84 eingeht und das natürlich auch gleich blechen soll!

nun meine frage: das mädel ist 16 jahre und soweit ich weis, ist der vertrag dann nichtig...

folgendes wird in der rechnung zum alter angeben:

    Es wurde folgendes Geburtsdatum angegeben: 17.12.1987. Sollte sich
    bei einer weiteren Überprüfung der Daten herausstellen, dass ein falsches
    Geburtsdatum eingegeben wurde, ist von einem Betrugsdelikt auszugehen.
    In diesem Fall hätte sich eine ggf. minderjährige Person eine Leistung
    erschlichen, die ihr nicht hätte bereitgestellt werden dürfen. Hier
    behalten wir uns die Erstattung einer Strafanzeige vor und werden
    dementsprechend alle anfallenden Kosten und Auslagen gegen Sie geltend
    machen.


das lustige ist, man kann ja innerhalb von 14 tagen widerufen...naja sie hat sich 13.10. angemeldet und heute kam die rechnung...

was würdet ihr machen...

ich denke ich schreibe einen wideruf kurz und knackig das sie nicht volljährig ist und so...und warte wie sie reagieren...

danke für eure hilfe

godsmack


achso meine IP haben sie auch gespeichert und aufgeführt...



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 Betreff des Beitrags: AW: Rechtsfrage! INternetverträge Minderjähriger...
BeitragVerfasst: Samstag 4. November 2006, 21:55 
Brennmeisteranwärter
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Beiträge: 724
Wohnort: Ruhrgebeat
:search: Google :search: hilft:

Zitat:
Der Vertrag ist bis zur Zustimmung durch die Sorgeberechtigten schwebend unwirksam und wird unwirksam, sobald die Zustimmung verweigert wird. In beiden Fällen bestehen keinerlei Ansprüche gegen den Minderjährigen. Auch gegen die Erziehungsberechtigten bestehen keine Ansprüche, da diese nicht selbst gehandelt haben und deshalb nicht Vertragspartner wurden.
http://www.juraforum.de/forum/printthread.php?t=74355

Zitat:
Ist eine Abo-Anmeldung durch Minderjährige erfolgt, sollte bei der Antwort an den Betreiber auf die Unwirksamkeit des Vertrags wegen Geschäftsunfähigkeit verwiesen werden. Der Einwand vieler Betreiber, der Mitgliedsbeitrag sei in solchen Fällen durch den sogenannten "Taschengeldparagraphen" gedeckt, ist Humbug und wurde bereits durch einschlägige Gerichtsurteile über den Haufen geworfen.

Unterlässt es der Betreiber, zumutbare altersabhängige Zugangsbeschränkungen auf seiner Webseite zu installieren, hat er keine Handhabe, Forderungen einzuklagen.
http://www.antispam.de/wiki/FAQ:_Verhal ... bo-Abzocke



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 Betreff des Beitrags: AW: Rechtsfrage! INternetverträge Minderjähriger...
BeitragVerfasst: Samstag 4. November 2006, 21:59 
Brennmeister
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ich weis das google hilft...du kannst dir nicht vorstellen wie viele seiten gerade offen sind :D

nur möchte ich doch gerne die meinung anderer hören, da ich gerade nen leicht erhöhten blutdruck habe...

habe folgende interessante seite gefunden...


http://www.dialerschutz.de/aktuelles.ph ... put&id=352



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 Betreff des Beitrags: Re: Rechtsfrage! INternetverträge Minderjähriger...
BeitragVerfasst: Samstag 4. November 2006, 22:16 
Brennmeister ehrenhalber
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Godsmack hat geschrieben:
ich brauch mal eure hilfe...habe hier nen mädel wat sich auf der seite haausauifagen-heute.com angemeldet hat....


Ach herrje, die Gebrüder Schmidtlein :stare: :stare:

Godsmack hat geschrieben:
der dreck ist, wenn man den button anklickt, ich habe die AGB´s und so gelesen, akzeptiert man, dass man einen 12 monatsvertrag über 84 eingeht und das natürlich auch gleich blechen soll!

Vor einem halben Jahr haben die versucht abzuzocken, damals waren deren Websites (die haben richtig viele Domains, an die fünfzig, wenn nicht mehr)noch eindeutig illegal, es war noch einfach dagegen anzugehen, weil deren Websites sehr unübersichtlich waren, man mit einem unseriösen "Gewinnspiel" gelockt wurde und es an Betrug grenzte. Inzwischen kann sogar jemand, der nicht gerade mit geistigen "Waffen" gesegnet ist, die Absicht der Schmidtleins erkennen.
Godsmack hat geschrieben:
nun meine frage: das mädel ist 16 jahre und soweit ich weis, ist der vertrag dann nichtig...

Jein, mit 16 ist man beschränkt geschäftsfähig. Man kann schon rechtsgültige Verträge abschließen. Das ist leider kein Grund zur Anfechtung des Vertrags.
Godsmack hat geschrieben:
folgendes wird in der rechnung zum alter angeben:

    Es wurde folgendes Geburtsdatum angegeben: 17.12.1987. Sollte sich
    bei einer weiteren Überprüfung der Daten herausstellen, dass ein falsches
    Geburtsdatum eingegeben wurde, ist von einem Betrugsdelikt auszugehen.
    In diesem Fall hätte sich eine ggf. minderjährige Person eine Leistung
    erschlichen, die ihr nicht hätte bereitgestellt werden dürfen. Hier
    behalten wir uns die Erstattung einer Strafanzeige vor und werden
    dementsprechend alle anfallenden Kosten und Auslagen gegen Sie geltend
    machen.
Das ist sehr heftig ausgedrückt, aber leider wahr.
Godsmack hat geschrieben:
das lustige ist, man kann ja innerhalb von 14 tagen widerufen...naja sie hat sich 13.10. angemeldet und heute kam die rechnung...
Das Widerrufsrecht beginnt erst dann, wenn die AGBs vorliegen. Das Täuschungsmaneuver mit der erst zu spät vorliegenden Widerrufsbelehrung hat Methode und hier kann man ansetzen. Die Frist beginnt erst, wenn die Widerrufsbelehrung vorliegt.

Ich würde mich an die zuständige Verbraucherschutzniederlassung wenden und die 35 Euro Gebühren bezahlen. Es ist für mich nicht deutlich erkennbar, dass eine Täuschung vorliegt, deshalb würde ich auf Nummer Sicher gehen.


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 Betreff des Beitrags: AW: Rechtsfrage! INternetverträge Minderjähriger...
BeitragVerfasst: Sonntag 5. November 2006, 07:12 
Brennmeisteranwärter
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ähm so gemein das jetz auch klingt aber ich würd sie bezahlen lassen.

hätte sie besser aufgepasst wäre es nich dazu gekommen. eigentlich kann sie froh sein das es nich teurer geworden ist. wahrscheinlich lernen erst viele leute das sie besser aufpassen müssen, wenn es zuspät is.

wer zu doof is zum lesen, muss eben zahlen. so is das nun ma heute, auch im internet.



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