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Unbeantwortete Themen | Aktive Themen
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Seite 1 von 1 [ 8 Beiträge ] |
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Autor |
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cibo
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Betreff des Beitrags: ´neues urteil für forenbetreiber Verfasst: Freitag 28. Oktober 2005, 22:30 |
Gefällt's hier richtig gut |
Registriert: Dienstag 20. September 2005, 21:30 Beiträge: 337
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AG Winsen a.d. Luhe
Urteil vom 06.06.2005
23 C 155/05
Haftung des Diskussionsforenbetreibers
JurPC Web-Dok. 123/2005
--------------------------------------------------------------------------------
TDG § 11
Leitsätze
1. Der Betreiber eines Internetforums hat dafür Sorge zu tragen, dass rechtswidrige Inhalt und beleidigende Äußerungen gegenüber Dritten aus dem Forum entfernt werden.
2. Ein, einem Polizeifoto entsprechendes, per Fotomontage hergestelltes Abbild des Betroffenen stellt eine schwerwiegende Beleidigung dar.
3. Der sich aus dem verspäteten Entfernen des Fotos ergebende Schaden ist durch den Forenbetreiber zu ersetzen.
4. Den Forenbetreiber kann seine Einlassung, dass er nur aufgrund Abwesenheit die rechtswidrigen Inhalte nicht unverzüglich habe entfernen können, nicht entlasten.
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Letzter Absatz.... starker Tobak....
gruß, cibo
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DaHard
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Betreff des Beitrags: Re: ´neues urteil für forenbetreiber Verfasst: Freitag 28. Oktober 2005, 22:54 |
Ehrenmitglied |
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Registriert: Sonntag 11. September 2005, 11:48 Beiträge: 2180 Wohnort: Far Far Away :-)
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cibo hat geschrieben: AG Winsen a.d. Luhe Urteil vom 06.06.2005 23 C 155/05 Haftung des Diskussionsforenbetreibers JurPC Web-Dok. 123/2005 -------------------------------------------------------------------------------- TDG § 11 Leitsätze 1. Der Betreiber eines Internetforums hat dafür Sorge zu tragen, dass rechtswidrige Inhalt und beleidigende Äußerungen gegenüber Dritten aus dem Forum entfernt werden.
2. Ein, einem Polizeifoto entsprechendes, per Fotomontage hergestelltes Abbild des Betroffenen stellt eine schwerwiegende Beleidigung dar.
3. Der sich aus dem verspäteten Entfernen des Fotos ergebende Schaden ist durch den Forenbetreiber zu ersetzen.
4. Den Forenbetreiber kann seine Einlassung, dass er nur aufgrund Abwesenheit die rechtswidrigen Inhalte nicht unverzüglich habe entfernen können, nicht entlasten. ----
Letzter Absatz.... starker Tobak....
gruß, cibo
was heißt das nun für uns?
das die sk ecke dadruch gefährdet ist?
_________________ NewBuild i7-11700K@4,9GHz MSI Z590 Gaming Pro 32GB 3600MHz HyperX Nvidia 1080tiOC@2000/6000MHz
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten!
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cibo
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Betreff des Beitrags: AW: ´neues urteil für forenbetreiber Verfasst: Freitag 28. Oktober 2005, 23:00 |
Gefällt's hier richtig gut |
Registriert: Dienstag 20. September 2005, 21:30 Beiträge: 337
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Das bedeutetet nur, dass sich ein forenbetreiber nicht mehr darauf berufen kann, seine email wäre ausgefallebn, sein pc wäre kaputt, seine oma wäre gestorben, sein Hund hatte Masern.... wenn es darum geht, das strafbare Inhalte (Beleidigungen, Rufschädigung usw) auf dem Board sind.
Also Forenbetreiber: Achtung!
Aber: Das gilt laut dem Urteil imho nur für Schadensersatzfragen... wenn zB ein user den forenbetreiber verklagt, dass er eine beleidigende aussage nicht vom board genommen hat.....
gruß,. cibo
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DaHard
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Betreff des Beitrags: AW: ´neues urteil für forenbetreiber Verfasst: Freitag 28. Oktober 2005, 23:16 |
Ehrenmitglied |
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Registriert: Sonntag 11. September 2005, 11:48 Beiträge: 2180 Wohnort: Far Far Away :-)
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dh, man könnte den sk bereich wieder eröffnen ohne angst haben zu müssen ärger zu bekommen?
denn wir selbst haben davon ja keinen nutzen
hier tauschen user nur erfahrungen aus die das original besitzen
denn wir meinen jeder hat das recht, sich eine sk zu erstellen wenn er im besitz des originales ist um das original zu schützen
was haben wir daraus zu befürchten?
_________________ NewBuild i7-11700K@4,9GHz MSI Z590 Gaming Pro 32GB 3600MHz HyperX Nvidia 1080tiOC@2000/6000MHz
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten!
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DJ Iltiz
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Betreff des Beitrags: AW: ´neues urteil für forenbetreiber Verfasst: Freitag 28. Oktober 2005, 23:22 |
Brennmeisteranwärter |
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Registriert: Sonntag 18. September 2005, 13:46 Beiträge: 724 Wohnort: Ruhrgebeat
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as eine hat doch mit dem anderen nix zu tun?
Kopierschutzknackanleitungen sind verboten, egal ob sie nun für illegale Musik/Filmkopien oder für legale Software/Spiele-Kopien gedacht sind...
MfG
DJ Iltiz
_________________ „Ich stehe auf und hole mir die Zeitung, schlage zuerst die Todesanzeigen auf und lese sie aufmerksam durch. Wenn ich nicht drinstehe, ziehe ich mich an.“ – Joachim Blacky Fuchsberger (1927–2014)
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DaHard
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Betreff des Beitrags: Re: AW: ´neues urteil für forenbetreiber Verfasst: Freitag 28. Oktober 2005, 23:44 |
Ehrenmitglied |
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Registriert: Sonntag 11. September 2005, 11:48 Beiträge: 2180 Wohnort: Far Far Away :-)
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DJ Iltiz hat geschrieben: as eine hat doch mit dem anderen nix zu tun?
Kopierschutzknackanleitungen sind verboten, egal ob sie nun für illegale Musik/Filmkopien oder für legale Software/Spiele-Kopien gedacht sind...
MfG DJ Iltiz
da scheiden sich die geister
da ist das gesetzt nicht ganz schlüssig wie ich in einige rechtsforen gelesen habe
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