So mein Samsung LCD TV ist wohl nach ca. 4 Monate Defekt! Ich rief beim Händler an und schilderte ihm den Fehler und auch er vermutet das mein LCD Defekt sei und ich bei Samsung anrufen soll da Vor Ort Service Ich habe bei Samsung, natürlich 01805 er Nr., und die waren sehr sehr unfreundlich und laberten einen scheiß zusammen und hatten wirklich null ahnung. Die haben echt versucht mit allem mitteln nicht vor ort service zu leisten und meinten das im laufe des tages sie sich melden werden. achso sollte der defekt nicht am tv liegen, müsse ich die kosten tragen meinten sie natürlich gleich. So gestern und heute rief natürlich niemand an.
eigentliche frage ist aber:
Ein kollege meinte bzw. gab mir den tipp das ich das nicht selber machen sollte, sondern alles über den händler regeln sollte. denn wenn es innerhlab von 6 monaten zu 3 reperaturen kommen sollte, dann habe ich erst anspruch auf wandlung, denn der händler hat eine 12monatige gewährleistungspflicht etc. er habe es neulich mal bei ct magazin tv gesehen.
ich dachte mir, das ich morgen zum händler gehen werde und sie drum bitte sich mit samsung in verbindung zu setzen. ich befürchte aber das es stress geben wird mit dem händler und wollte von euch mal wissen wie ich mich am besten verhalten soll?
asso folgender fehler:
lcd samsung LE-40M71B (preis 2200€) ruckelt per HDMI Anschluss mit Denon 2930,1730 und Samsung 860. Wenn ich diese Player per YUV oder Scart an den Samsung anschließe ist kein Ruckeln zu sehen. So jetzt hab ich die gleichen DVD Player auch an meinen Projektor Sanyo PLVZ4 per HDMI angeschlossen und da gibt es kein ruckeln.
das muss dann doch an dem Samsung liegen, oder nicht?
Danke schonmal!
Fuxe
Betreff des Beitrags: AW: LCD TV wohl Defekt und Garantie wie verhalten ??? Frage
Verfasst: Dienstag 13. Februar 2007, 22:07
Administrator
Registriert: Samstag 17. September 2005, 18:23 Beiträge: 20563 Wohnort: in de Palz
Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung solltest Du erst mal beim Händler stellen Der ist nämlich lt. Gesetz dafür zuständig.
Innerhalb der ersten sechs Monate muss Dir der Händler nachweisen, dass Du für die Fehlfunktion verantwortlich bist, danach musst Du den Nachweis bringen, dass der Fehler schon beim Kauf vorhanden war.
Innerhalb der gesetzl. Gewährleistung musst Du dem Händler eine angemessene Möglichkeit zur Abstellung des Mangels einräumen ( i. d. R. drei Reparaturversuche ), dann kannst Du Wandelung ( Geld gegen Gerät ) verlangen.
Gruss
Fuxe
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Denon und Denon- das teuflische Duo
ogltw o'brien
Betreff des Beitrags: AW: LCD TV wohl Defekt und Garantie wie verhalten ??? Frage
Verfasst: Dienstag 13. Februar 2007, 22:37
Brennmeister ehrenhalber
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