Also zunächst mal.....Interpunktion, Groß- und Kleinschreibung, Zusammen/Getrenntscheibung bestimmter Wörter...
Aber das hatten wir schon mal!!!!!!!!!!!
Nun zum Thema. Ich würde an deiner Stelle gar nix davon ankreuzen, weil dir die Versicherung aus allen diesen Punkten einen juristischen Strick drehen kann und Zahlungen somit verweigern. Licht nicht anmachen, kann man auch als Verletzung der Fürsorgepflicht betrachten. Bauliche Mängel würde ich auch nicht ankreuzen. Ebenso wie Glätte des Bodens etc. Auf sowas würde ich mich nicht einlassen. Einfach freilassen.