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ReCoN
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Betreff des Beitrags: "Letzte Mahnung" von Genealogie.de Verfasst: Freitag 2. März 2007, 18:14 |
Brennmeister |
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Registriert: Sonntag 18. September 2005, 16:40 Beiträge: 4802
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Hallo,
bei uns ist vor ein paar Tagen folgender Mahnbrief, adressiert an meinen minderjährigen Bruder, vom oben genannten "Unternehmen" reingeschneit:
http://img294.imageshack.us/my.php?imag ... ungyz4.jpg
Er weiss natürlich von nix. Aber so wie es scheint, handelt es sich ja hier eh um eine typische Briefkastenfirma, was man schon daran sieht, dass ein Inkassounternehmen mitwirkt. Habe dazu auch noch etwas bei Wikipedia gefunden: http://wiki-de.genealogy.net/wiki/Genealogie.de
Frage: Was sollte man jetzt tun? Die Zahlung des Betrages ist ja sowieso ausgeschlossen, aber muss man denen jetzt wirklich so einen Brief zuschicken, oder reicht es einfach den Wisch in den Müll zu werfen und abzuwarten?
_________________ Gigabyte GA-Z97X-UD3H ● Intel Xeon E3-1231 v3 ● ASUS ROG STRIX-GTX1070-O8G-GAMING ● Crucial Ballistix Sport 16GB DDR3-1600 ● Samsung SSD 850 EVO (500GB) ● Samsung SSD 860 EVO (500GB) ● HGST Deskstar NAS 3TB ● Cooler Master VS-Series V650SM (650W) ● ASUS Xonar DX ● ASUS BW-16D1HT ● Asus PB248Q ● Sharkoon T28 | @ Brennmeister seit 03.09.2002
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sehttam
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Betreff des Beitrags: AW: "Letzte Mahnung" von Genealogie.de Verfasst: Freitag 2. März 2007, 18:28 |
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Registriert: Samstag 17. September 2005, 18:25 Beiträge: 392
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Es gab vor kurzem ein Urteil:
Zitat Anfang
Versteckte Kosten auf Internetseiten müssen nicht gezahlt werden
Meldung vom: 19.02.2007 - 09:27 Uhr
Amtsgericht München veröffentlicht entsprechendes Urteil
Wenn auf Internetseiten die Zahlungspflicht für dort angebotene Leistungen versteckt ist, kann der Kunde mit Erfolg dagegen vorgehen. Das Amtsgericht München wies in einem heute veröffentlichten Urteil die Klage der Betreiberin einer solchen Internetseite zurück (AZ: 161 C 23695/06). Eine Frau hatte dort ihre Lebenserwartung berechnen lassen und war davon ausgegangen, dass der Service über Werbung finanziert wird. Der Hinweis, dass die Erstellung der Analyse 30 Euro kostet, stand erst unterhalb des Anmeldebuttons und konnte so nach Ansicht des Gerichts übersehen werden. Auch genüge es nicht, die Zahlungspflicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzusprechen. Die Kundin hatte zwar angeklickt, dass sie die Geschäftsbedingungen akzeptiere. Doch die Richterin entschied, dass man nicht damit rechnen müsse, dass hier versteckt auf die Zahlungspflicht hingewiesen wird. Das Urteil ist rechtskräftig.
Autor: ddp / Marie-Anne Winter - winter(at)teltarif.de
URL dieses Artikels: http://www.teltarif.de/arch/2007/kw08/s24978.html
Zitat Ende
Tja, da hast du wohl beste Chancen...
Die Seiten ist ja auch ein Bauernfänger. Fast überall kommst du auf die Anmeldeseite, wo man wie so oft einfach nur die AGB akzeptieren muss. Damit schnappt die Falle zu.
Ich würde jetzt nicht mit denen diskutieren, die wissen selber um das Urteil. Das kannst du immer noch erwähnen, wenn es zu einem gerichtlichen Mahnbescheid kommt. Vorher würde ich alles ignorieren!
EDIT: Urteil des AG München vom 16.1.07, AZ 161 C 23695/06
Der vollständigkeithalber. Würde aber noch einen Screenshot anfertigen mit der Anmeldeseite. Damit bist du wohl auf der sicheren Seite!
_________________ Die Fahrschule in Schwerin, Sülte und Rastow: www.fs-wiesenberg.de
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Le Professional
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Betreff des Beitrags: AW: "Letzte Mahnung" von Genealogie.de Verfasst: Freitag 2. März 2007, 18:33 |
Brennmeister ehrenhalber |
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Registriert: Sonntag 28. Mai 2006, 18:49 Beiträge: 1068 Wohnort: Damaskus
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Nein, du legst Widerspruch dagegen ein und zwar schriftlich. Verschickst das ganze per Einschreiben, nur so hat man ebenfalls was schriftliches in der Hand. Danach wirst du wahrscheinlich weiterhin mit Rechnungen in regelmäßigen Abständen bombardiert, die du allerdinsg nicht beantwortest. In diesen Schreibenwird dann wahrscheinlich mit einem Gerichtsverfahren gedroht, das ist aber nur Masche um einzuschüchtern. Solange keine Vorladung vom Gericht kommt, brauchst du nicht reagieren, denn du hast ja widersprochen. Die müssen also um überhaupt was machen zu können erst mal auf deinen Widerspruch angemessen reagieren, meist geschieht das nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist. Damit bist du dann aus dem Schneider.
_________________ »Idealismus ist, wenn man mit der Kraft der Begeisterung länger lebt, als es der Körper erlaubt. Es ist der Triumph eines erleuchteten, eines hellen Willens.« - Friedrich Schiller -
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Fuxe
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Betreff des Beitrags: AW: "Letzte Mahnung" von Genealogie.de Verfasst: Freitag 2. März 2007, 19:05 |
Administrator |
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Registriert: Samstag 17. September 2005, 18:23 Beiträge: 20563 Wohnort: in de Palz
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Falsch!
Du tust erst mal gar nichts.
Nicht ohne Grund verweist die Firma auf Inkassobüros und nicht auf den Rechtsweg.
Du wirst dann zwar von irgendeiner Inkassofirma mit Mahnbriefen zugedonnert, aber die kannst Du getrost dem Altpapierrecycling zuführen.
Erst wenn der gerichtliche Mahnbescheid kommt, musst Du handeln:
Widerspruch in allen Punkten, ohne Begründung.
Dadurch zwingst Du diese dubiosen Herrschaften, ihre Forderung vor den Richter zu bringen. Dies wird aus verständlichen Gründen nie geschehen...
Bis dahin keinen Kontakt mit irgendwelchen Winkeladvokaten oder der Inkassofirma.
Gruss
Fuxe
Edit:
@sehttam:
Danke fürs Zitat des Urteils....
Hab ich auf die Schnelle nicht gefunden.
_________________ Schreib Dein Leben auf ein Stück Papier und warte bis die Zeit vergeht...
Denon und Denon- das teuflische Duo
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Webbi
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Betreff des Beitrags: Re: AW: "Letzte Mahnung" von Genealogie.de Verfasst: Freitag 2. März 2007, 20:04 |
Brennmeister ehrenhalber |
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Registriert: Sonntag 18. September 2005, 10:40 Beiträge: 1447 Wohnort: Ulm / Tübingen
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Fuxe hat geschrieben: Falsch! Du tust erst mal gar nichts. Nicht ohne Grund verweist die Firma auf Inkassobüros und nicht auf den Rechtsweg. Du wirst dann zwar von irgendeiner Inkassofirma mit Mahnbriefen zugedonnert, aber die kannst Du getrost dem Altpapierrecycling zuführen. Erst wenn der gerichtliche Mahnbescheid kommt, musst Du handeln: Widerspruch in allen Punkten, ohne Begründung.Dadurch zwingst Du diese dubiosen Herrschaften, ihre Forderung vor den Richter zu bringen. Dies wird aus verständlichen Gründen nie geschehen... Bis dahin keinen Kontakt mit irgendwelchen Winkeladvokaten oder der Inkassofirma. Gruss Fuxe Edit: @sehttam: Danke fürs Zitat des Urteils.... Hab ich auf die Schnelle nicht gefunden.
^^ So schauts aus, hab grade meinen Vater gefragt der is Rechtsanwalt. Nichts bestätigen, auf keinen Fall reagieren bis der GERICHTLICHE Mahnbescheid kommt und dann in allen punkten widersprechen wie es FUXE schon gesagt hat
dann hören die GANZ schnell auf ^^
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Le Professional
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Betreff des Beitrags: Re: AW: "Letzte Mahnung" von Genealogie.de Verfasst: Freitag 2. März 2007, 20:06 |
Brennmeister ehrenhalber |
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Registriert: Sonntag 28. Mai 2006, 18:49 Beiträge: 1068 Wohnort: Damaskus
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Fuxe hat geschrieben: Falsch! Du tust erst mal gar nichts. Nicht ohne Grund verweist die Firma auf Inkassobüros und nicht auf den Rechtsweg. Du wirst dann zwar von irgendeiner Inkassofirma mit Mahnbriefen zugedonnert, aber die kannst Du getrost dem Altpapierrecycling zuführen. Erst wenn der gerichtliche Mahnbescheid kommt, musst Du handeln: Widerspruch in allen Punkten, ohne Begründung.Dadurch zwingst Du diese dubiosen Herrschaften, ihre Forderung vor den Richter zu bringen. Dies wird aus verständlichen Gründen nie geschehen... Bis dahin keinen Kontakt mit irgendwelchen Winkeladvokaten oder der Inkassofirma. Gruss Fuxe Edit: @sehttam: Danke fürs Zitat des Urteils.... Hab ich auf die Schnelle nicht gefunden.
In der Tat ist dem so! Hab mich oben unpräzise ausgedrückt (Der Widerspruch bezog sich auf staatliche Institutionen). Zumal beim normalen Rechtsweg sowieso erst mal 2 Mahnungen erteilt werden müssen, bevor es überhaupt zum gerichtlichen Mahnverfahren kommen kann.
_________________ »Idealismus ist, wenn man mit der Kraft der Begeisterung länger lebt, als es der Körper erlaubt. Es ist der Triumph eines erleuchteten, eines hellen Willens.« - Friedrich Schiller -
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sehttam
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Betreff des Beitrags: AW: "Letzte Mahnung" von Genealogie.de Verfasst: Freitag 2. März 2007, 20:08 |
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Registriert: Samstag 17. September 2005, 18:25 Beiträge: 392
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Auch ich habe das anders in meinem Post oben nicht anders erwähnt. Bis zum gerichtlichen Mahnbescheid nix machen! Eine Aufruhe hier...
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Fuxe
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Betreff des Beitrags: AW: "Letzte Mahnung" von Genealogie.de Verfasst: Samstag 3. März 2007, 21:41 |
Administrator |
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Registriert: Samstag 17. September 2005, 18:23 Beiträge: 20563 Wohnort: in de Palz
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So langsam überleg ich mir, ein extra Topic für Beschiss im Internet aufzumachen....
Gruss
Fuxe
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Denon und Denon- das teuflische Duo
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endaxi
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Betreff des Beitrags: AW: "Letzte Mahnung" von Genealogie.de Verfasst: Samstag 3. März 2007, 22:12 |
War schon ein paarmal hier |
Registriert: Sonntag 23. Oktober 2005, 04:43 Beiträge: 55
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Acronicta
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Betreff des Beitrags: AW: "Letzte Mahnung" von Genealogie.de Verfasst: Samstag 3. März 2007, 23:42 |
Brennmeister ehrenhalber |
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Registriert: Samstag 17. September 2005, 19:39 Beiträge: 2122 Wohnort: fast in Holland
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Dazu kommt ja sowieso, daß Dein Bruder minderjährig ist und somit nur beschränkt geschäftsfähig.
Erst wenn eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorläge, wäre das Geschäft rechtswirksam.
Also haben die nix, aber auch gar nix in der Hand !!!
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Flyboy
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Betreff des Beitrags: AW: "Letzte Mahnung" von Genealogie.de Verfasst: Sonntag 4. März 2007, 12:21 |
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Registriert: Donnerstag 15. Dezember 2005, 17:42 Beiträge: 278
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Aber ist das nicht eher wieder so eine rechtliche Grauzone? Denn wenn der Anschluss z.B. über den Vater läuft, dann muss dieser doch aufpassen das kein minderjähriger den Anschluss missbraucht. Gerade bei Kindern besitzt man ja eine Augsichtspflicht! Der Vater könnte ja dann viel erzählen und bei jeder Bestellung ect. immer sagen das war mein minderjähriger Sohn. So gehts doch auch nicht oder?
MFG
Flyboy
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Fuxe
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Betreff des Beitrags: Re: AW: "Letzte Mahnung" von Genealogie.de Verfasst: Sonntag 4. März 2007, 13:41 |
Administrator |
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Registriert: Samstag 17. September 2005, 18:23 Beiträge: 20563 Wohnort: in de Palz
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Flyboy hat geschrieben: Aber ist das nicht eher wieder so eine rechtliche Grauzone? Denn wenn der Anschluss z.B. über den Vater läuft, dann muss dieser doch aufpassen das kein minderjähriger den Anschluss missbraucht. Gerade bei Kindern besitzt man ja eine Augsichtspflicht! Der Vater könnte ja dann viel erzählen und bei jeder Bestellung ect. immer sagen das war mein minderjähriger Sohn. So gehts doch auch nicht oder?
MFG Flyboy
Die einschlägigen Urteile sprechen da aber eine andere Sprache - Gott sei Dank.
Gruss
Fuxe
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Denon und Denon- das teuflische Duo
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Acronicta
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Betreff des Beitrags: Re: AW: "Letzte Mahnung" von Genealogie.de Verfasst: Sonntag 4. März 2007, 14:41 |
Brennmeister ehrenhalber |
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Registriert: Samstag 17. September 2005, 19:39 Beiträge: 2122 Wohnort: fast in Holland
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Flyboy hat geschrieben: Aber ist das nicht eher wieder so eine rechtliche Grauzone? Denn wenn der Anschluss z.B. über den Vater läuft, dann muss dieser doch aufpassen das kein minderjähriger den Anschluss missbraucht. Gerade bei Kindern besitzt man ja eine Augsichtspflicht! Der Vater könnte ja dann viel erzählen und bei jeder Bestellung ect. immer sagen das war mein minderjähriger Sohn. So gehts doch auch nicht oder?
MFG Flyboy
DOCH, das geht.
Aufsichtspflicht heißt nämlich NICHT, daß ständig jemand neben dem Junior sitzt. Wenn man dem Junior das Bestellen oder Formularausfüllen im Internet mehrfach ausdrücklich verboten hat, ist der Aufsichtspflicht genüge getan.
Die Anbieter haben sich abzusichern, daß nur Erwachsene ihr Angebot kaufen können.
So wie bei ebay, dort muß man auch erst seine Daten legitimieren lassen.
Oder 18er Onlineshops, wo man erst eine Paßkopie hinschicken muß, oder per Post-Identverfahren seine Identität beweisen muß.
Seriöse Shops halten sich halt ans Gesetz.
Betrüger versuchen, die Leutz einzuschüchtern...
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Imperia
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Betreff des Beitrags: AW: "Letzte Mahnung" von Genealogie.de Verfasst: Sonntag 4. März 2007, 14:59 |
Registriert: Sonntag 18. September 2005, 00:05 Beiträge: 2719 Wohnort: Leipzig
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Es sollte vor einem Mahnbrief erstmal eine Rechnung vorhanden sein, dann kommt er erst die Zahlungserinnerung. Wenn die aber schon mit einer Mahnung anfangen, dann ist es unseriös, aber dann noch die letzte Mahnung... Ich nehme ja an, dass Du diese Schreiben nicht bekommen hast!?
_________________ Mein System
Plextor Premium, LiteON LH-20A1P@DH-20A4P, LiteON iHAS120, Toshiba SD-M1612 Rev. B
Früher: Sony CRX145E, LiteON LTR-32123S, Cyberdrive CW089D, iiSonic DVD4XMax, LiteON LTR-52327S, Toshiba SD-R5372, LG GSA-4167, Samsung SH-W162C
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ReCoN
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Betreff des Beitrags: AW: "Letzte Mahnung" von Genealogie.de Verfasst: Sonntag 4. März 2007, 15:18 |
Brennmeister |
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Registriert: Sonntag 18. September 2005, 16:40 Beiträge: 4802
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Vielen Dank für eure bisherigen Antworten und die ganzen informativen Links!
Werde jetzt wie vorgeschlagen erst einmal abwarten. Im Falle eines Falles weiss ich dann ja, was zu tun ist!
Imperia hat geschrieben: Es sollte vor einem Mahnbrief erstmal eine Rechnung vorhanden sein, dann kommt er erst die Zahlungserinnerung. Wenn die aber schon mit einer Mahnung anfangen, dann ist es unseriös, aber dann noch die letzte Mahnung... Ich nehme ja an, dass Du diese Schreiben nicht bekommen hast!?
Wenn du die Rechnung meinst, kann ich bestätigen, dass wir so eine nie erhalten haben. Die "letzte Mahnung" ist ironischer Weise das erste Schreiben was hier angekommen ist.
_________________ Gigabyte GA-Z97X-UD3H ● Intel Xeon E3-1231 v3 ● ASUS ROG STRIX-GTX1070-O8G-GAMING ● Crucial Ballistix Sport 16GB DDR3-1600 ● Samsung SSD 850 EVO (500GB) ● Samsung SSD 860 EVO (500GB) ● HGST Deskstar NAS 3TB ● Cooler Master VS-Series V650SM (650W) ● ASUS Xonar DX ● ASUS BW-16D1HT ● Asus PB248Q ● Sharkoon T28 | @ Brennmeister seit 03.09.2002
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