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BeitragVerfasst: Mittwoch 16. Mai 2007, 19:12 
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cibo hat geschrieben:

Wenn er - wie geschrieben - in der Probezeit war, kann in der Regel in der Probezet (meist 6 Monate) ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden; auch während einer Arbeitsunfähigkeit.

gruß, cibo


narürlich kann er ohne angaben von gründen mit einer frist von 14 tagen gekündigt bekommen, aber nicht wenn er krankgeschrieben ist.
erst richtig informieren und dann dagegen gehen!
die wette verlierst du!

Wackeldackel hat geschrieben:

Doch, kann er. hat er im opener geschrieben, das er es als sms hat



dann solltest du es dir nochmal richtig durchlesen.
da steht nichts davon, wenn er es nicht versucht, dass er dann gekündigt bekommt.
da steht das mit der angeblichen strafe und das er es erst nochversuchen soll :swank:


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BeitragVerfasst: Freitag 18. Mai 2007, 09:08 
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Beiträge: 337
master_of_burn hat geschrieben:
cibo hat geschrieben:

Wenn er - wie geschrieben - in der Probezeit war, kann in der Regel in der Probezet (meist 6 Monate) ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden; auch während einer Arbeitsunfähigkeit.

gruß, cibo


narürlich kann er ohne angaben von gründen mit einer frist von 14 tagen gekündigt bekommen, aber nicht wenn er krankgeschrieben ist.
erst richtig informieren und dann dagegen gehen!
die wette verlierst du!



Er kann definitiv innerhalb der Probezeit auch während einer Krankheit/ Arbitsunfähigkeit gekündigt werden. Die Wette verliere ich definitiv nicht. Und mit Verlaub, ich denke, ich bin etwas besser informiert als Du... ;-)

gruß, cibo


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BeitragVerfasst: Freitag 18. Mai 2007, 12:00 
Brennmeisteranwärter
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Beiträge: 998
leute, warum streiten...

gooooogle
:D
cu luc
edit: aber wenigstens ein lichtblick:
"...Ein Trost für Arbeitnehmer, die in der Probezeit erkranken und ihre Kündigung bekommen, ist ihr Anspruch auf die Fortzahlung des Lohnes für die gesetzlich vorgeschriebenen sechs Wochen. In Paragraf 8 des Entgeltfortzahlungsgesetzes heißt es: «Der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts wird nicht dadurch berührt, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit kündigt.» Das sei noch zu wenig bekannt, sagt Hjort."


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BeitragVerfasst: Samstag 19. Mai 2007, 11:59 
Brennmeister

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Wohnort: Leipzig
Ein kleines Sätzchen von mir:

Wenn der Arbeitnehmer selber kündigt oder gekündigt wird, muss der ehemalige Arbeitgeber schreiben, warum dies geschehen ist. Wenn man selber kündigt, dann muss man der Agentur für Arbeit genau belegen, warum dies geschehen. Eine betriebsbedingte Kündigung ist okay.

Aber wenn der Arbeitnehmer nicht belegen kann, warum er gekündigt bzw. auch den Grund nachweist, dann gibt es eine maximale Sperre von drei Monaten bei der Arbeitsagentur.

Ich muss ganz ehrlich sagen, ich würde auf jeden Fall durch Krankheit versuchen, da rauszukommen. Das hilft keinem weiter.



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