cibo hat geschrieben:
Wenn er - wie geschrieben - in der Probezeit war, kann in der Regel in der Probezet (meist 6 Monate) ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden; auch während einer Arbeitsunfähigkeit.
gruß, cibo
narürlich kann er ohne angaben von gründen mit einer frist von 14 tagen gekündigt bekommen, aber nicht wenn er krankgeschrieben ist.
erst richtig informieren und dann dagegen gehen!
die wette verlierst du!
Wackeldackel hat geschrieben:
Doch, kann er. hat er im opener geschrieben, das er es als sms hat
dann solltest du es dir nochmal richtig durchlesen.
da steht nichts davon, wenn er es nicht versucht, dass er dann gekündigt bekommt.
da steht das mit der angeblichen strafe und das er es erst nochversuchen soll