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 Betreff des Beitrags: Lohnsteuererklärung
BeitragVerfasst: Samstag 2. Juni 2007, 18:13 
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Hallo,

bin im August mit meinem BWL Studium fertig und habe gelesen, dass man jetzt auch nach einem Erststudium eine Lohnsteuererklärung einreichen kann.
Werbungskosten wären dann ja Fachliteratur, Semestergebüren, Scripte etc.

Meine Frage wäre jetzt, bis wann ich die Erklärung eingereicht haben muss? 31 Mai 08? Und kann ich dann die Werbungskosten des kompletten Studiums in einer Erklärung angeben oder hätte ich während meines Studiums von Jahr zu Jahr schon eine Steuererklärung machen müssen?

Gibt es negative Folgen, die meine ERSTE Lohnsteuererklärung nach sich ziehen könnte?

MfG

Zorro



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BeitragVerfasst: Sonntag 3. Juni 2007, 23:58 
Brennmeister ehrenhalber
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Alle Ausgaben vom 1.1.07 - 31.12.07 kannst du bis 31.5.08 einreichen.

Negative Folgen:
-Du musst dann jedes Jahr eine LSE machen
-u.U. musst Du auch mal Nachzahlen



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BeitragVerfasst: Montag 4. Juni 2007, 00:18 
Brennmeister

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Nachzahlen muss man bei nicht gestellter Freistellungsanträge oder bei zu niedrig gestellter, also 2006 bis 1370€ für Alleinstehende, 2007 750€. Steht auch in den Anlagen. Oder man hat einen Freibetrag eintragen lassen, den man leider dann zu hochansetzt, weil nicht genug zum absetzen zum Ende. Oder man zahlt nach, wenn man Einnahmen aus Pacht- und Mietverträgen erhält. Oder muss jemand von Euch Umsatz-, Körperschafts- oder Gewerbesteuern entrichten? ;-) Kapitalerträge sind z.B. von einem Konto erstatteten Zinsen.

Wer Lohnsteuerklasse 1 ist und der Arbeitgeber immer ordentlich abgeführt hat, der wird gar nicht nachzahlen, außer er hat in gewisser Weise neben seinem Lohn/Gehalt stark gewirtschaftet. Ich wollte nur mal veranschaulichen, dass dies nicht sein muss und soll auch nicht davor abschrecken.

Man soll bis zum 31. Mai die Steuererklärung abgeben, der Lohnsteuerberater oder günstiger Lohnsteuerhilfeverein kann bis 31. Dezember verlängern und bei Bedarf noch weiter verlängern.



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BeitragVerfasst: Montag 4. Juni 2007, 09:19 
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Zitat:
-Du musst dann jedes Jahr eine LSE machen

Irrtum.
Zitat:
Nachzahlen muss man bei nicht gestellter Freistellungsanträge

noch´n Irrtum.



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Reform ist wenn der Bürger zahlt.
Zitat aus ARD-PlusMinus am 28.08.06
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BeitragVerfasst: Montag 4. Juni 2007, 11:01 
Brennmeister

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Könnte man sich das also sparen?



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BeitragVerfasst: Montag 4. Juni 2007, 11:15 
Brennmeister ehrenhalber
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Haste denn Lohnsteuer gezahlt ?
Wenn nicht, kannste auch nix zurückbekommen...



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BeitragVerfasst: Montag 4. Juni 2007, 15:46 
Brennmeisteranwärter

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Acronicta hat geschrieben:
Haste denn Lohnsteuer gezahlt ?
Wenn nicht, kannste auch nix zurückbekommen...


Noch'n Irrtum :).
Man kann das bei steuerpflichtigen Einkünften im nächsten Jahr steuermindernd ansetzen ;). Details verrät jedes halbwegs brauchbare Steuerprogramm.

Davon abgesehen hat meine Freundin letztes Jahr die Steuererklärung für die drei davor liegenden Jahre abgegeben und das ging auch klar - Rückzahlung kam brav und zuverlässig :). Sie hat aber auch noch nie nachgezahlt, dann sehen die die Deadline 31.05. deutlich enger ...



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Gruß
Roger
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