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 Betreff des Beitrags: Abmahnung
BeitragVerfasst: Montag 11. Juni 2007, 06:08 
Brennmeister ehrenhalber
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Hi,

ein Kollege von mir hat am Sonnabend eine Abmahnung von den "KUW-Rechtsanwälten" bekommen, weil er sich "die Gilde 2" runtergeladen hat.Die geforderte Summe beziffert sich auf 150 €.Soweit ich das erkennen kann, handelt sich hierbei um eine Massen Abmahung wie damals bei "Earth 2XXX".Was sollte er ambesten machen... überweisen, abwarten,oder???



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BeitragVerfasst: Montag 11. Juni 2007, 06:57 
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Nichts illegales aus dem Internet laden :!:



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BeitragVerfasst: Montag 11. Juni 2007, 08:58 
Brennmeister ehrenhalber
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Troublemaker hat geschrieben:
Nichts illegales aus dem Internet laden :!:


Ach... :swank: Nun ist es aber zu spät.Die Abmahnung ist ja schon eingetrudelt ;).



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BeitragVerfasst: Montag 11. Juni 2007, 09:03 
Brennmeister ehrenhalber
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Öhm, tja, keine Ahnung.

Ich sach mal so: Wenn er tatsächlich das Spiel geladen hat, was ja auch so 50 Euro im Laden gekostet hätte, ist er doch mit 150,- noch recht billig dabei, oder ?

Normal kommen ja noch X Euro Anwaltskosten und dann noch 1 Mio Schadenersatz usw. dazu...

Mit welchem Proggie hat er gesaugt ?



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BeitragVerfasst: Montag 11. Juni 2007, 09:43 
Brennmeister ehrenhalber
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Acronicta hat geschrieben:
Öhm, tja, keine Ahnung.

Ich sach mal so: Wenn er tatsächlich das Spiel geladen hat, was ja auch so 50 Euro im Laden gekostet hätte, ist er doch mit 150,- noch recht billig dabei, oder ?

Normal kommen ja noch X Euro Anwaltskosten und dann noch 1 Mio Schadenersatz usw. dazu...

Mit welchem Proggie hat er gesaugt ?


Er hat`s mit iegend einen Torrent Client gesaugt.Wahrscheinlich Azureus oder µTorrent.Soweit ich weiss war es im Falle Earth 2XXX so, dass man nicht unbedingt zahlen musste...



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BeitragVerfasst: Montag 11. Juni 2007, 10:04 
Brennmeister ehrenhalber
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Bei Gulli gibt es meiner Meinung nach einen ausführlichen Thread zu diesem Problem!

Ich persönlich würde nicht zahlen und das Problem aussitzen. Es ist mir nicht bekannt, dass ein Sauger in Deutschland bisher zu einer Zahlung auf dem Rechtsweg verurteilt wurde. Briefe von Rechtsanwälten dienen vornehmlich der Einschüchterung! Die technischen Möglichkeiten zur Ermittlung von IPs sind ohnehin umstritten. Gab dabei schon oft Irrtümer bzw. Verwechslungen. Das Verfahren zur Ermittlung der Ip muss ja auch Gerichtlich anerkannt sein. Das ist es aber mitnichten! Braucht sich nur mal einer beim notieren der IP einen Zahlendreher drin haben.

Das ist so ähnlich wie mit den Abwassergebühren. Da wird auch immer wieder fälschlicherweise behauptet, das die zu Zahlen sind. Ich bin der einzige bei uns im Ort, der das nicht getan hat und auch bis heute nicht tut, da es entgegen landläufiger Meinungen rechtswiedrig ist. Der Bürgermeister hat sich damit abgefunden, da er keinerlei Rechtsmittel hat.



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BeitragVerfasst: Montag 11. Juni 2007, 10:14 
Brennmeister ehrenhalber
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Le Professional hat geschrieben:
Die technischen Möglichkeiten zur Ermittlung von IPs sind ohnehin umstritten. Gab dabei schon oft Irrtümer bzw. Verwechslungen. Das Verfahren zur Ermittlung der Ip muss ja auch Gerichtlich anerkannt sein. Das ist es aber mitnichten! Braucht sich nur mal einer beim notieren der IP einen Zahlendreher drin haben.




Stömmt, aber in dem Falle hat er es ja tatsächlich gesaugt.

Was mich nur wundert: Die Datenspeicherungszeit, zumindest bei t-online, beträgt aktuell nur 10 Tage - wie haben die Anwälte so schnell ne Verfügung bekommen, daß sie die Daten vom Provider erfahren haben, bevor diese gelöscht wurden ?

@ Weasel: Über welchen Provider surft der BEkannte ???



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BeitragVerfasst: Montag 11. Juni 2007, 10:39 
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Speichert T-Online nicht 80 tage? Ich meine, ofiziell. Inoffiziell sind es wohl deutlich mehr, und bald wirds wohl noch schlimmer (EU + Schäuble)

Weiß jemand, wie es damals bei dne Massenanzeigen der Firma Logistep ausgegangen ist?



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BeitragVerfasst: Montag 11. Juni 2007, 10:53 
Brennmeister ehrenhalber
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Wischmop hat geschrieben:
Speichert T-Online nicht 80 tage? Ich meine, ofiziell. Inoffiziell sind es wohl deutlich mehr, und bald wirds wohl noch schlimmer (EU + Schäuble)

Weiß jemand, wie es damals bei dne Massenanzeigen der Firma Logistep ausgegangen ist?



NEIN - seit ein paar Monaten sinds nur noch 7 Tage !!!
Acror und co dagegen bis zu 3 Monate !

http://www.heise.de/newsticker/meldung/85609



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BeitragVerfasst: Montag 11. Juni 2007, 11:02 
Brennmeister ehrenhalber
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Le Professional hat geschrieben:
Bei Gulli.com gibt es meiner Meinung nach einen ausführlichen Thread zu diesem Problem!

Ich persönlich würde nicht zahlen und das Problem aussitzen. Es ist mir nicht bekannt, dass ein Sauger in Deutschland bisher zu einer Zahlung auf dem Rechtsweg verurteilt wurde. Briefe von Rechtsanwälten dienen vornehmlich der Einschüchterung! Die technischen Möglichkeiten zur Ermittlung von IPs sind ohnehin umstritten. Gab dabei schon oft Irrtümer bzw. Verwechslungen. Das Verfahren zur Ermittlung der Ip muss ja auch Gerichtlich anerkannt sein. Das ist es aber mitnichten! Braucht sich nur mal einer beim notieren der IP einen Zahlendreher drin haben.

Das ist so ähnlich wie mit den Abwassergebühren. Da wird auch immer wieder fälschlicherweise behauptet, das die zu Zahlen sind. Ich bin der einzige bei uns im Ort, der das nicht getan hat und auch bis heute nicht tut, da es entgegen landläufiger Meinungen rechtswiedrig ist. Der Bürgermeister hat sich damit abgefunden, da er keinerlei Rechtsmittel hat.


D.h. er soll drauf warten,bis ein gerichtliches Schreiben ankommt?

Übrigends,der Provider ist 1&1.



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BeitragVerfasst: Montag 11. Juni 2007, 11:12 
Brennmeister ehrenhalber
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Auf die 7 Tage würde ich mich nicht verlassen, das war IMHO eine reine Nebelkerze.

Die Formulierung war, sie würden "in den nächsten Monaten" auf besagte
7 Tage umstellen (war im Feb/Mrz). aber eben nicht alle Anschlüsse
auf einmal, sondern der Reihe nach (unbekannte Reihenfolge/Sortierung).
Es ist also nicht abzusehen, ob ein bestimmter Anschluss bereits auf 7 Tage
Speicherzeit umgestellt ist.

Nochmal nachgesehen:
"Die technische Umsetzung in den Systemen werde noch einige Monate in Anspruch nehmen."


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BeitragVerfasst: Montag 11. Juni 2007, 13:56 
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1&1 :down:

Hab aber zum Glück keine Erfahrung mit sowas, weiß nicht was ich da machen würde.

Aber sobald man ohne Murren bezahlt = Schuldgeständnis



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BeitragVerfasst: Montag 11. Juni 2007, 14:07 
Brennmeister ehrenhalber
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Wischmop hat geschrieben:
Aber sobald man ohne Murren bezahlt = Schuldgeständnis


Ja.

Aber er hats doch auch gesaugt!

Ist doch "schuldig", oder ? :afraid:



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BeitragVerfasst: Montag 11. Juni 2007, 14:45 
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ich würde mal klar sagen, wer sich sowas aus dem netz saugt und sich erwischen läßt ist selbst schuld
wenn man ein spiel haben will geht man in den laden und kauft es dort
will man es testen geht man in die theke und leiht sich da spiel aus und testet es
bei gefallen kann man es dann kaufen

so schwer?

zu deinem fall würde ich weitere schritte abwarten und die sache aussitzen bis was vom gericht kommt, dann eben anwalt nehmen und einen auf den arsch bekommen ^^

wir waren alle mal jung
aber irgendwie habe ich ein drang das was ich haben will auch original zu haben
es lebt sich auch irgendwie leichter so ^^



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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten!
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BeitragVerfasst: Montag 11. Juni 2007, 15:07 
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Dank DSL hol ich mir immer erst eine DEmo und entscheide dann, ob das Game würdig ist, in meine Sammlung zu kommen.

Erinnert mich an PS1-Zeit, da hab ich so Spielmagazine gekauft, die Demos auf CD mitgeliefert haben.

Nur, das hilft ihm nicht weiter.

Ich denk mit 150€ ist man noch günstig, aber wer sagt, das es dann wirklich gegessen ist? Oder gibts dann nochmal richtig eine fette Klage, damit die Software-Lobby ein Exempel statuieren kann?



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