Nur nochmal zur Klarstellung:
Das war kein Urteil, sondern ein Beschluss, der von der
Staatsanwaltschaft beantragt wurde und ihr zukünftig
untersagt in den beschriebenen P2P Fällen vorzugehen.
Insofern könnte wohl nur die Staatsanwaltschaft
Beschwerde dagegen einlegen. Davon ist aber nicht
auszugehen, da dieser Beschluss der Staatsanwalt-
schaft viel Arbeit/Zeit und Geld sparen dürfte.
Die Content-Mafia (MI) dürfte in diesem Fall kein
Beschwerderecht haben
Aber Achtung:
Das hat natürlich leider nur eine Bedeutung
für den Gerichtsbezirk Offenburg.