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 Betreff des Beitrags: Autounfall, ein Schreiben für die Versicherung?
BeitragVerfasst: Sonntag 6. Januar 2008, 18:58 
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Hi, ich hatte am 27.12 einen Autounfall. Nun habe ich einen Kostenvoranschlag geholt und möchte diesen gerne bei der gegnerischen Versicherung einreichen. Die gegnerische Versicherung ist bereit den Schaden zu begleichen. Möchte den Schaden aber selber beheben und deswegen über den Kostenvoranschlag laufen lassen. Würde dann den Nettobetrag des Kostenvoranschlages bekommen. Nun habe ich folgenden Brief verfasst:

Kfz – Haftpflichtschaden vom 27.12.2007

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Regulierung des an meinem Auto entstandenen Schadens, habe ich mir am 02.01.2008 einen Kostenvoranschlag geholt. Eine Kopie des Kostenvoranschlages liegt dem Schreiben bei. Das Fahrzeug besaß zum Schadenszeitpunkt keine Vollkaskoversicherung. Desweiteren bin ich nicht dazu berechtigt, eine Vorsteuer abzuziehen.

Mit freundlichen Grüßen
...

Ist das so ok? Oder habe ich etwas entscheidendes vergessen? Wie gesagt, möchte gerne einen Verrechnungsscheck von der Versicherung mit dem Nettobetrag des Kostenvoranschlages bekommen. Da ich das Auto nicht bei der Firma reparieren lassen möchte.

Danke.


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BeitragVerfasst: Sonntag 6. Januar 2008, 19:02 
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Wenn du dir absolut nicht sicher bist, würde ich mir evtl. auch ne Beratung beim Anwalt holen :)



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Albert Einstein
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BeitragVerfasst: Sonntag 6. Januar 2008, 19:06 
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Also den ersten Schaden den ich hatte, habe ich über den Anwalt geregelt da der Gegner nicht zahlen wollte. Diesmal will die Versicherung aber zahlen und ich wollte nicht direkt zum Anwalt gehen. Habe mein Schreiben aus den Schreiben des Anwalts damals abgeleitet. Quasi als Vorlage. Wollte eben nur wissen, ob man es so schreiben kann oder lieber noch etwas besser bzw. ob noch was hinzugefügt werden muss.


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BeitragVerfasst: Sonntag 6. Januar 2008, 19:20 
Brennmeister ehrenhalber
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Eine Versicherung, die freiwillig zahlt? Die wollen dich übers Ohr hauen!

Infos findest du hier:

10 goldene Regeln für die Unfallregulierung

Unfallratgeber Captain HUK


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BeitragVerfasst: Sonntag 6. Januar 2008, 19:24 
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Ich musste meinen Unfall auch komplett über Anwalt bis hin zur Anklage-Drohung durchboxen... Wundert mich allerdings auch das die freiwillig zahlen oO



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Albert Einstein
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BeitragVerfasst: Sonntag 6. Januar 2008, 20:17 
Brennmeister ehrenhalber
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Da Du den Anwalt nicht bezahlen musst, wenn die Schuldfrage klar ist,
würde ich kein Risiko eingehen.

Zitat:
... Möchte den Schaden aber selber beheben und deswegen über den Kostenvoranschlag laufen lassen.

Das verstehe ich nicht, scheint mir genau gegensätzlich.


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BeitragVerfasst: Sonntag 6. Januar 2008, 20:25 
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Ist imho logisch:

Steffi will den Schaden selber machen, aber die Kohle von der Versicherung via Kostenvoranschlag einer Werkstatt abgreifen.


So seh ich das jedenfalls



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BeitragVerfasst: Sonntag 6. Januar 2008, 21:06 
Brennmeister ehrenhalber
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fridge hat geschrieben:
Ist imho logisch:

Steffi will den Schaden selber machen, aber die Kohle von der Versicherung via Kostenvoranschlag einer Werkstatt abgreifen.


So seh ich das jedenfalls


[Vor den Kopf schlag]
Mir fehlte das Ich vor "möchte den Schaden selber beheben...", daher verstand ich irrtümlich,
dass die Versicherung den Schaden selbst beheben möchte (Versicherungen arbeiten inzwischen teilweise
mit bestimmten Reparaturwerkstätten zusammen).
Jetzt verstehe auch ich. :lol:

Dann ist es auch korrekt, dass Steffi nur den Nettobetrag fordern kann.


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BeitragVerfasst: Mittwoch 16. Januar 2008, 18:29 
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Ok, habe es jetzt an den Anwalt weiter geleitet und wollte es über einen Kostenvoranschlag abwickeln. Allerdings erkennt die Versicherung das nicht an und will nun ein Gutachten. Das Gutachten der DEKRA über die Versicherung direkt wollte ich nicht nehmen, da ich denen nicht vertraue. Lieber direkt zur DEKRA unabhängig von der Info der Versicherung? Oder doch einen Freien? Was ist zu empfehlen?

Danke.


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BeitragVerfasst: Mittwoch 16. Januar 2008, 23:03 
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ich gehe immer zu einem unabhängigen gutachter der KÜS



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BeitragVerfasst: Samstag 26. Januar 2008, 15:06 
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Ok, war jetzt bei DEKRA und habe dort ein Gutachten machen lassen. Es deckt sich mit dem Kostenvoranschlag. Wieso die Versicherung das getan hat, ist mir nicht bewusst. Die haben doch jetzt totalen Verlust gemacht! Egal. Ich habe den Schaden zur Selbstreparatur angegeben. Bin ich eigentlich verpflichtet den Schaden zu reparieren? Oder kann ich das Geld nehmen und es als Verlustausgleich bei Wiederverkauf des Autos behalten? Denn der Schaden mindert definitiv den Wert!


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BeitragVerfasst: Samstag 26. Januar 2008, 16:58 
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du kannst das geld nehmen, mußt dir aber den abzug der mehrweg-steuer gefallen lassen.
also schadenshöhe minus 19%. wenn der wagen trotz des unfalls noch fahrtüchtig ist, werden sie dir auch den nutzungsausfall streichen.
du kannst allerdings selbst reparieren, als beleg reicht i.d.r. ein foto des reparierten wagens woraus eindeutig auch der zeitpunkt des fotos hervorgeht. danngibts doch nutzungsausfall. schild mit datum auf wagen, tageszeitung etc.
achtung- selbst wenn sie den zahlen, versuchen die meisten versicherungen in der höhe der einstufung zu bescheissen

cu luc



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BeitragVerfasst: Samstag 26. Januar 2008, 22:30 
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Hallo luc, leider hilft mir die Info nicht ganz weiter, da ich jetzt nicht weiß, ob ich reparieren !muss! oder eben nach belieben kann? Ich habe nicht vor den Schaden zu reparieren.

Das mit dem Abzug der MwSt. wusste allerdings schon. Der Abzug ist aber nicht schlimm. Würde sich immer noch rechnen.

Danke Dir.


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BeitragVerfasst: Samstag 26. Januar 2008, 22:51 
Brennmeister ehrenhalber
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Nein, Du musst nicht, Du kannst. :)


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BeitragVerfasst: Sonntag 27. Januar 2008, 04:00 
Brennmeisteranwärter
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die nachgewiesene reparatur bezog sich auf den anspruch auf nutzungsausfall.
wenn du den wagen nicht reparierst > kannst du ihn fahren > hast also keinen nutzungsausfall.
das geld für die rep. -19% bekommst du , egal ob repariert
nun klar?



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