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 Betreff des Beitrags: TÜV überziehen, wie lange "Schonzeit"?
BeitragVerfasst: Donnerstag 31. Januar 2008, 11:49 
Brennmeisteranwärter
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Bei meinem Auto wär letztes Jahr Ende Oktober TÜV fällig gewesen

Da ich auch noch ein Firmenauto habe, stand mein Privatwagen die ganze Zeit rum, deshalb wurde ich vielleicht noch nicht erwischt ^^

Gibts da irgendeine Regel, wann man spätestens nach Ablauf des TÜVs eine HU machen muß, ohne größere Konsequenzen wie Vollabnahme?



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BeitragVerfasst: Donnerstag 31. Januar 2008, 12:01 
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Zur Vollabnahme:


http://www.kfz-auskunft.de/lexikon/vollgutachten.html


Und zur Schonfrist:


Zitat:
Verwarnungs- und Busgeld bei Überschreitung der Vorführfrist
Wichtig für unsere Kunden:
Der TÜV erhebt kein Verwarnungs- und Bußgeld! Bei einer Überschreitung des HU Termins droht ein Verwarnungsgeld seitens des Gesetzgebers:
Zwei bis vier Monate: 15,-
Vier bis acht Monate: 25,-
Mehr als 8 Monate: 40,- sowie 2 Punkte in Flensburg

Bei einer Überschreitung des AU Termins droht ein Verwarnungsgeld von:
Zwei bis acht Monate: 15,-
Mehr als acht Monate: 40,- sowie 1 Punkt in Flensburg

Quelle: http://www.tuv.com/de



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BeitragVerfasst: Donnerstag 31. Januar 2008, 12:34 
Brennmeister ehrenhalber

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Hatte mal mein Motorrad "vergessen" (dachte, ich hätte noch TÜV) und irgendwann nach 11 Monaten nen Ticket dran. Gab die o.g. 2 Punkte. Dem TÜV selbst wars völlig wurscht, interessiert die auch nicht die Bohne, ob die die Ordnungshüter bereits erwischt haben, oder nicht. Kann ja auch sein, dass das Fahrzeug die ganze Zeit in der Garage gestanden hat, das ist auch nicht strafbar. Gibt dann eben ne normale TÜV Abnahme, nur bekommst Du dann eben keine neuen zwei Jahre TÜV, sondern eben zwei Jahre ab ursprüngl. Fälligkeitstermin.



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bambam
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BeitragVerfasst: Donnerstag 31. Januar 2008, 16:40 
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dann sieh zu, das du noch hin kommst, ehs teuer wird, wenn sie dich erwischen. ;)

ps: ausnahme sind fzg. mit saisonkennzeichen, mit denen muß man erst bei saisonbeginn zum tüv. es drohen auch keine konsequenzen, wenn man damit die zeit überschritten hätte.



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BeitragVerfasst: Donnerstag 31. Januar 2008, 23:06 
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Und der Witz an der ganzen Sache ist, dass Du wenn Du sagen wir mal 4 Monate überziehst, Du nur noch 20 Monate TÜV kriegst...:swank:

Gruss
Fuxe



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BeitragVerfasst: Donnerstag 31. Januar 2008, 23:19 
Gefällt's hier richtig gut

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Ja, das ist voll bescheuert - umgedreht, wenn man 1 Monat zu früh da ist, bekommt man nur 24 Monaten, obwohl es dann gerechterweise 25 sein müssten...



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BeitragVerfasst: Freitag 1. Februar 2008, 04:11 
Brennmeister ehrenhalber
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Was würde eigentlich passieren wenn man bei einem eingelagertem Auto den Tüv 2 Jahre lang überziehen würde? Müsste man dann 2 mal hinternander durch den Tüv? :stare: :swank:



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BeitragVerfasst: Freitag 1. Februar 2008, 05:03 
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Slusher hat geschrieben:
Was würde eigentlich passieren wenn man bei einem eingelagertem Auto den Tüv 2 Jahre lang überziehen würde? Müsste man dann 2 mal hinternander durch den Tüv? :stare: :swank:


... :lol:

Und wenn ein Nachtwächter am Tage stirbt - bekommt er dann Rente :?: :swank:



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BeitragVerfasst: Freitag 1. Februar 2008, 13:14 
Brennmeisteranwärter
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Thx für die Info :aok:

Werde versuchen, mich auf der Hinfahrt zum TÜV nicht erwischen zu lassen :prost:



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BeitragVerfasst: Freitag 1. Februar 2008, 20:59 
Brennmeister
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das ist schon richtig mit dem Tüv,war ja auch der Hammer,manche haben gemeint wenn sie 5 monate überziehen bringt es was,aber jetzt werden sie halt abgezogen,so geht man nächstes mal rechtzeitig hin.



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BeitragVerfasst: Samstag 2. Februar 2008, 00:29 
Brennmeisteranwärter

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Wischmop hat geschrieben:
Thx für die Info :aok:

Werde versuchen, mich auf der Hinfahrt zum TÜV nicht erwischen zu lassen :prost:


Lass dir nen schriftlichen Termin geben und nimm das Teil an diesem Tag mit, dann kann dir keiner ans Bein pissen, musst hallt halt bloß noch den Leuten in grün mittlerweile fast alle blau *auf Trouble schiel* das deutlich Kund tun das es ein Garagen waren ist/war.



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BeitragVerfasst: Samstag 2. Februar 2008, 01:10 
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BenGurion hat geschrieben:
Slusher hat geschrieben:
Was würde eigentlich passieren wenn man bei einem eingelagertem Auto den Tüv 2 Jahre lang überziehen würde? Müsste man dann 2 mal hinternander durch den Tüv? :stare: :swank:


... :lol:

Und wenn ein Nachtwächter am Tage stirbt - bekommt er dann Rente :?: :swank:


Wenn im Wald ein Baum umfällt und niemand ist das: Macht's ein Geräusch?


Geht das Licht im Kühlschrank wirklich aus, wenn die Türe schließt?



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Vancouverona
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BeitragVerfasst: Samstag 2. Februar 2008, 01:30 
Brennmeisteranwärter

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Slusher hat geschrieben:
Was würde eigentlich passieren wenn man bei einem eingelagertem Auto den Tüv 2 Jahre lang überziehen würde? Müsste man dann 2 mal hinternander durch den Tüv? :stare: :swank:


hat wir mal bei einem anhänger. ist aber schon ewig her...


da haben wir dann einfach 1x tüv gespart.


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BeitragVerfasst: Samstag 2. Februar 2008, 19:29 
Brennmeister
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kann ja sicher sein,daß dann eine komplette neu abnahme fällig ist,die wäre dann wohl etwas teurer als tüv oder?



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BeitragVerfasst: Samstag 2. Februar 2008, 19:38 
Brennmeisteranwärter
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@benno - zurück auf beitrag 2 - frigde :D



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