Zur Verzollung der Versandkosten sagt der
Zoll das hier:
Zitat:
Postverkehr
In der Regel werden die Postgebühren in einem Betrag vom Absender der Ware getragen. Für im Postverkehr beförderte gewerbliche Waren werden die gesamten Postgebühren bis zum Bestimmungsort in die Zollwertermittlung einbezogen (Artikel 165 Abs. 1 ZK-DVO), obwohl auch die Kosten der Fracht bis zum Empfänger in der Gemeinschaft enthalten sind. Nicht einbezogen werden Postgebühren, die im Einfuhrland zusätzlich erhoben werden, wie z.B. Zustell- oder Nachnahmegebühren.
Bei nichtgewerblichen Wareneinfuhren sind die Postgebühren nicht hinzuzurechnen, sofern der Selbstverzoller diese nicht im Feld Zollwert der Zollinhaltserklärung (Vordruck CN22/CN23/C1) oder anderweitig schriftlich bzw. mündlich angemeldet hat (Artikel 165 Abs. 2 ZK-DVO).
@Mongoo: telefonier mal mit deinem Zollamt, die können dir bestimmt besser erklären, wie man das interpretieren soll.
Macht natürlich nur dann Sinn, wenn der VK den Artikel auch tatsächlich nach D liefern kann und will, Versandkosten nach D sind in der Auktion nicht angegeben.
Ich würd mir zusätzlich noch Gedanken über eine mögliche Garantieabwicklung machen, könnte auch problematisch werden.