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Unbeantwortete Themen | Aktive Themen
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Seite 1 von 1 [ 12 Beiträge ] |
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Autor |
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Blowie
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Betreff des Beitrags: Frage zu Auto und Hänger Verfasst: Mittwoch 28. Mai 2008, 21:36 |
Brennmeister ehrenhalber |
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Registriert: Samstag 14. Januar 2006, 19:09 Beiträge: 1555
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Moin!
Also, Festivalsaison fängt ja nächste Woche wieder an, deswegen die Hänger Frage.
Als Zugauto hab ich einen Golf 4 mit abnehmbarer Anhängerkupplung und der Hänger wäre so ein Standart 2-Achser mit Plane drüber, also Eisenrohrgestell und Plane, so einer den man an jeder Tanke leihen kann.
Er darf auf jeden Fall max. 2000kg wiegen (beladen). Muss die Zuglast vom Auto jetzt min. 2000kg betragen oder geht das danach wie schwer ich den Hänger belade?
Würde es z.B. gehen wenn der Hänger insgesamt 1300kg wiegt (beladen) und das Auto dürfte 1400kg ziehen?
Das blöde ist ich hab die Karre nicht hier und meine Muddi findet natürlich nicht wo das steht...deswegen kann ich nichts genaues zur Zuglast vom Auto sagen.
Gruss, Blowie
_________________ MacBook Air ● M2 CPU ● 16GB RAM
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don
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Mittwoch 28. Mai 2008, 22:39 |
Brennmeisteranwärter |
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Registriert: Dienstag 15. November 2005, 21:12 Beiträge: 701
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Hat das nich was mit der stützlast zu tum?
was für ne führerscheinklasse hast du?
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ChEfKoCh
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Mittwoch 28. Mai 2008, 23:01 |
Registriert: Freitag 14. Oktober 2005, 20:29 Beiträge: 723
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Du es kommt auf die tatsächliche Last an, nicht auf die zulässige Last. Wobei ein Das Ziehen ist eigentlich das Hauptproblem, eher das Bremsen Aber alle Anhänger über 0,75t sind eh gebremst. Die Stützlast darf nicht überschritten werden, diese auf dem Typenschild der Kupplung vermerkt. Aber ein 2t Hänger ist ja schon eine Ansage und hat durch die zwei Achsen auch schon eine hohes Eigengewicht. Was wollt ihr denn alles verladen? für den 2t Anhänger bräuchtest du auch die Klasse BE, sofern der GolfIV mehr als 1,5t wiegen daarf. achja, das zulässige Gesamtgewicht des Hängers darf imho nicht über dem des ziehenden PKWs liegen...
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Slusher
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Donnerstag 29. Mai 2008, 03:43 |
Brennmeister ehrenhalber |
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Registriert: Sonntag 25. Juni 2006, 19:04 Beiträge: 2019 Wohnort: Mockschaben
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Wenn man keinen BE Führerschein hat (gesetzt den Fall) ist es allerdings etwas verzwickter.
Mit dem Normalen B Führerschein darf man immer und an jedem Auto (gut, muss natürlich den Hänger ab können) einen Hänger bis max. zulässiges Gesamtgewicht von 750Kg fahren. Man darf also sogar ein Auto welches 3,5Tonnen wiegt fahren das zusätzlich noch nen 750Kg Hänger dran hat.
Wenn man einen Hänger hat der mehr als 750Kg zulässiges Gesamtgewicht hat muss man ein bisschen das rechnen anfangen.
Das Maximale Gesamtgewicht von Hänger MUSS dann auf jeden Fall unter dem Leergewicht vom Auto liegen, aber das Gespann darf dann insgesamt nicht mehr als 3,5 Tonnen wiegen.
Du darfst also bspw ein Gespann fahren bei dem das Auto 1700Kg Leergewicht hat und der Hänger 1500Kg zulässiges Gesamtgewicht hat.
Auto 2000Kg leer und Hänger 1900Kg voll dürftest du zum beispiel damit nicht fahren.
Den Hänger mit 2000Kg Maximalgewicht dürftest du also mit einem "normalen" B-Führerschein NICHT fahren.
_________________ 10.2 l/100KM
~Endecke den Opel Calibra~
MFG, der SportOpel-Fahrer
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Blowie
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Donnerstag 29. Mai 2008, 06:38 |
Brennmeister ehrenhalber |
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Registriert: Samstag 14. Januar 2006, 19:09 Beiträge: 1555
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Hänger Führerschein BE hab ich, daran solls nicht scheitern.
Zitat: achja, das zulässige Gesamtgewicht des Hängers darf imho nicht über dem des ziehenden PKWs liegen...
Über dem zulässigen Gesamtgewicht des PWK oder über dem Leergewicht?
Schwere Sachen wollen wir nicht verladen, ist halt Zelte, Grill, Stühle, Tisch usw. fürs Festival. Sind nur sperrige Sachen für die das Auto dann etwas klein wird.
Dass die Stützlast nicht überschritten werden darf ist klar, dass soll beim 2-Achser aber nicht das Problem werden.
Danke schonmal für eure Hilfe!
_________________ MacBook Air ● M2 CPU ● 16GB RAM
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Fuxe
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Donnerstag 29. Mai 2008, 06:42 |
Administrator |
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Registriert: Samstag 17. September 2005, 18:23 Beiträge: 20563 Wohnort: in de Palz
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Blowie hat geschrieben: Über dem zulässigen Gesamtgewicht des PWK oder über dem Leergewicht?
So wie ich das mal beim Lkw- Schein gelernt habe, bezieht sich das aufs ZGG, nicht aufs Leergewicht.
Gruss
Fuxe
_________________ Schreib Dein Leben auf ein Stück Papier und warte bis die Zeit vergeht...
Denon und Denon- das teuflische Duo
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Blowie
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Donnerstag 29. Mai 2008, 07:26 |
Brennmeister ehrenhalber |
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Registriert: Samstag 14. Januar 2006, 19:09 Beiträge: 1555
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Ok, vielen Dank an euch!
Denn kanns ja losgehen mit dem Hänger
_________________ MacBook Air ● M2 CPU ● 16GB RAM
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Blowie
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Freitag 13. Juni 2008, 08:21 |
Brennmeister ehrenhalber |
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Registriert: Samstag 14. Januar 2006, 19:09 Beiträge: 1555
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Joar...30€ durfte ich latzen wegen nicht vorhandenem Abreißseil.
Hab sie quasi noch runtergefeilscht von 50€ und 2 Punkten
Von der einen Polizistin kamen dann sehr qualifizierte Kommentage alâ "Hier steht 2000kg Gesamtgewicht auf dem Hänger, im Fahrzeugschein nur 1200kg Zuglast, so viel dürfen sie nicht ziehen" oder "Wenn das Abreißseil weg ist funktioniert die Auflaufbremse nicht mehr". Gut dass ihre Kollegin Ahnung hatte...
Aber: Ich hätte auch 3t im änger haben können...nachgeguckt hat keine.
_________________ MacBook Air ● M2 CPU ● 16GB RAM
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Nitrofosca
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Betreff des Beitrags: Verfasst: Freitag 13. Juni 2008, 19:18 |
Brennmeisteranwärter |
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Registriert: Samstag 17. September 2005, 19:13 Beiträge: 854 Wohnort: Westerwald
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benno69 hat geschrieben: Es gibt Leute wie ein ehemaliger Meister bei uns,die drehen das stütz rad runter um die Anhängerkupplung zu entlasten
Gute Idee !!! ......und immer darauf achten, dass genügend Luft in den Vollgummi Reifen ist, mindestens 10 bar !
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