Zitat:
Ein Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für jeden Monat, in dem wenigstens an einem Tag die Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen haben. Er verjährt vier Jahre nach dem Jahr der Entstehung.
Die Kindergeldzahlung endet zunächst mit Ablauf des Monats, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Hat ein Kind seinen
18. Geburtstag am 1. eines Monats, so endet der Anspruch auf Kindergeld bereits mit dem Vormonat. Eine Weiterzahlung kommt nur in Betracht, wenn es sich z. B. in Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium befindet (siehe hierzu unter Nummer 3), dies der Familienkasse nachgewiesen und Kindergeld erneut beantragt wird.
Also kriege ich für den Juli, in dem ich die ersten 3 Tage noch Azubi war, volles Kindergeld und dann 2 Monate nicht mehr bis mein Studium beginnt.
Zitat:
Besteht für ein über 18 Jahre altes Kind nur für einen Teil des Jahres Anspruch auf Kindergeld (z. B. weil das Kind im Laufe des Jahres seine Berufsausbildung beendet), verringert sich der Grenzbetrag um jeweils ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem das Kind an keinem Tag eine der unter den Nummern 3.1 bis 3.4 genannten besonderen Voraussetzungen erfüllt. Die Einkünfte und Bezüge des Kindes sind nur insoweit zu berücksichtigen als sie auf die Zeiten entfallen, in denen das Kind eine der unter den Nummern 3.1 bis
3.4 genannten Voraussetzungen erfüllt.
(Also die Zeit in der ich Azubi/Student war)
Also zählen das Gehalt das ich jetzt als Facharbeiter bekomme nicht und die Steuerrückzahlung folgerichtig auch nicht.
Eine kleine Frage zum Juli wäre dann noch...die Bezüge für diesen Monat, die reinzählen, sind also nur die, in denen ich Azubi war (1xx€ oder so), ich kriege aber für den ganzen Monat Kindergeld. Das ist so richtig oder?
Vielen Dank tuti!!!