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 Betreff des Beitrags: Hilfe bei Briefformulierung
BeitragVerfasst: Samstag 11. Oktober 2008, 09:04 
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Moin,

ich hab folgende Situation: Ich bin ja jetzt seid Mitte Februar diesen Jahres bei meinem alten Betrieb gegangen (selber gekündigt - fristgerecht und alles) und hab dann mehrmals angerufen sie möchten mir doch bitte mein Arbeits-Zeugnis zukommen lassen. Jedesmal hieß es: Ja machen wir, wir kümmern uns drum.


So, nun isses Mitte Oktober und ich hab das Zeugnis immer noch nicht, jetzt will ich gerne schriftlich was aufsetzen, damit die mir mein Zeugnis schicken.


Mein Problem ist aber: Soll / muss ich ne Frist setzen, wenn ja: Wie lange und was schreib ich rein, was geschieht wenn die Frist nicht eingehalten wird?


Danke
Gruß,
Jan



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„Der Mensch erfand die Atombombe, doch keine Maus der Welt würde eine Mausefalle konstruieren.“

Albert Einstein
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BeitragVerfasst: Samstag 11. Oktober 2008, 09:49 
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An

Firma XYZ

Geschäftsleitung

Beispielstrasse 16-20

65455 Musterhausen





Sehr geehrte Damen und Herren,

vom xx.xx.xx bis xx.xx.xx war ich in Ihren Hause als Schiffschaukelbremser beschäftigt.
Das Beschäftigungsverhältnis endete durch meine Kündigung am xx.xx.xx.

Bis jetzt habe ich leider von Ihnen, trotz mehrerer telefonischer Anfragen, noch kein Arbeitszeugnis erhalten.

Ich möchte Sie deshalb nochmals auf meinen Rechtsanspruch auf ein Arbeitszeugnis hinweisen und sie bítten, mir dieses innerhalb der nächsten zwei Wochen zuzusenden.

Sollte diese Frist ohne Reaktion ihrerseits verstreichen, müsste ich leider den Rechtsweg beschreiten.



Gruss
Fuxe



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Denon und Denon- das teuflische Duo :devil:
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BeitragVerfasst: Samstag 11. Oktober 2008, 12:19 
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Danke Fuxe,

hab das jetzt mal geschrieben und geht am Montag via Post raus :D



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Albert Einstein
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BeitragVerfasst: Samstag 11. Oktober 2008, 12:24 
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Aber den Schiffschaukelbremser hast Du hoffentlich nicht übernommen?....:devil:



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Denon und Denon- das teuflische Duo :devil:
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BeitragVerfasst: Samstag 11. Oktober 2008, 13:18 
Brennmeister

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scheisse ich schmeiss mich weg :lolxl: :lolxl: :lolxl:

Bestimmt Copy & Paste :lolxl:



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BeitragVerfasst: Samstag 11. Oktober 2008, 16:22 
Brennmeister ehrenhalber
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Fuxe hat geschrieben:
mir dieses innerhalb der nächsten zwei Wochen zuzusenden.


Ich würde das genaue Verfallsdatum angeben. Das wird immer wieder empfohlen, da kann sich dann keine Firma herausreden. (... bis zum 25.10.2008 zu zusenden.)


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 Betreff des Beitrags: Re: Hilfe bei Briefformulierung
BeitragVerfasst: Samstag 11. Oktober 2008, 22:52 
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fridge hat geschrieben:
Moin,

ich hab folgende Situation: Ich bin ja jetzt seid Mitte Februar diesen Jahres bei meinem alten Betrieb gegangen (selber gekündigt - fristgerecht und alles) und hab dann mehrmals angerufen sie möchten mir doch bitte mein Arbeits-Zeugnis zukommen lassen. Jedesmal hieß es: Ja machen wir, wir kümmern uns drum.


So, nun isses Mitte Oktober und ich hab das Zeugnis immer noch nicht, jetzt will ich gerne schriftlich was aufsetzen, damit die mir mein Zeugnis schicken.


Mein Problem ist aber: Soll / muss ich ne Frist setzen, wenn ja: Wie lange und was schreib ich rein, was geschieht wenn die Frist nicht eingehalten wird?


Danke
Gruß,
Jan


Schreib das Zeugnis am besten selbst und lass es unterschreiben. Der Bertrieb ist froh, wenn Du ihm damit Arbeit ersparst, und Du kannst es formulieren, wie Du es möchtest.

Gruß
HessenBurner


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 Betreff des Beitrags: Re: Hilfe bei Briefformulierung
BeitragVerfasst: Sonntag 12. Oktober 2008, 00:22 
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HessenBurner hat geschrieben:

Schreib das Zeugnis am besten selbst und lass es unterschreiben. Der Bertrieb ist froh, wenn Du ihm damit Arbeit ersparst, und Du kannst es formulieren, wie Du es möchtest.

Gruß
HessenBurner


Wird nach der Zeit wohl nicht mehr funktionieren.

Gruss
Fuxe



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Denon und Denon- das teuflische Duo :devil:
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BeitragVerfasst: Sonntag 12. Oktober 2008, 13:27 
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Also selber schreiben fällt definitiv flach... Die sollen das machen, die haben es schließlich eben mit verbockt :)


Trotzdem nochmals vielen herzlichen Dank

Gruß,
Jan



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Albert Einstein
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BeitragVerfasst: Sonntag 12. Oktober 2008, 14:07 
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Wenn Du ne Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz dann lasse einen Brief vom Anwalt aufsetzen.....macht mehr eindruck....habe ich auch so gemacht.....



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Das Maß der Dinge : 5 Zylinder und 4 Ringe !
Ein Auto OHNE QUATTRO kann nur eine Notlösung sein...!
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BeitragVerfasst: Sonntag 12. Oktober 2008, 14:53 
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Das kann er immer noch nach der 14 Tages- Frist.

Nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schiessen.

Gruss
Fuxe



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