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 Betreff des Beitrags: Vertragsrecht Fitnesstudio
BeitragVerfasst: Samstag 13. Dezember 2008, 17:50 
Brennmeister ehrenhalber

Registriert: Dienstag 4. Oktober 2005, 18:40
Beiträge: 1768
Moin Leude,

ich brauche mal eure Hilfe im Vertragsrecht.

2 Tage nach Unterzeichnung eines Vertrages, ist ein Fitnessstudio abgebrannt. Da war im August. Seit dem hat der Vertragsnehmer nie mehr was von den gehört, weder eine Clubkarte wurde bekommen, weder ist Geld von einem Konto abgebucht worden.

Meine Frage, ist der Vertrag jemals vollzogen worden?

Das Studio hat jetzt wieder aufgemacht, daher muss der Vertragsnehmer wissen wie die Lage ist. Hinzu kommt auch das der Vertragsnehmer über eine Eröffnung nie infomiert worden ist.

Meine Anfrage und eventuelle Antworten stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetztes § 1 der BRD da.


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 Betreff des Beitrags: Re: Vertragsrecht Fitnesstudio
BeitragVerfasst: Samstag 13. Dezember 2008, 18:53 
Brennmeister ehrenhalber
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Registriert: Samstag 24. September 2005, 22:06
Beiträge: 1961
Was steht in den AGB zur Leistungserfüllung?
Was will der Vertragsnehmer?

Könnte es sein, dass die Vertragsunterlagen/Daten mit verbrannt sind? ;)


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 Betreff des Beitrags: Re: Vertragsrecht Fitnesstudio
BeitragVerfasst: Samstag 13. Dezember 2008, 19:11 
Brennmeister ehrenhalber

Registriert: Dienstag 4. Oktober 2005, 18:40
Beiträge: 1768
Lilien hat geschrieben:
Was steht in den AGB zur Leistungserfüllung?
Was will der Vertragsnehmer?

Könnte es sein, dass die Vertragsunterlagen/Daten mit verbrannt sind? ;)


Das wäre eine Möglichkeit, bei anderen sind aber Abbuchungen vorgenommen worden. Hinzu kommt das Vertragsdaten und die Buchhaltung woanders gelagert und gespeichert werden.

Der Vertragsnehmer würde gerne wieder dort trainieren, den Vertrag aber zum alten Laufzeitende, bezahlen erst wenn das Studio wieder im vollen Umfang wieder hergestellt ist.
Wie schaut es aus, wenn der Vertragsnehmer nicht weiteres mehr unternimmt, wer ist in der Bringschuld?


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 Betreff des Beitrags: Re: Vertragsrecht Fitnesstudio
BeitragVerfasst: Sonntag 14. Dezember 2008, 00:56 
Brennmeister ehrenhalber
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Registriert: Samstag 24. September 2005, 22:06
Beiträge: 1961
Gripen-Force hat geschrieben:
Das wäre eine Möglichkeit, bei anderen sind aber Abbuchungen vorgenommen worden

Die haben tatsächlich für einen Zeitraum abgebucht, zu dem der Laden dicht war?
Wie gesagt, es gibt in dem Vertrag sicherlich eine Klausel zur Leistungserfüllung und
höherer Gewalt.

Zitat:
Der Vertragsnehmer würde gerne wieder dort trainieren, den Vertrag aber zum alten Laufzeitende, bezahlen erst wenn das Studio wieder im vollen Umfang wieder hergestellt ist.
Wie schaut es aus, wenn der Vertragsnehmer nicht weiteres mehr unternimmt, wer ist in der Bringschuld?

Das kommt auf die AGBs an.
Wenn der "Vertragsnehmer" nichts unternimmt, könnte das Studio noch sehr viel
später (bis zu 3 Jahre/Verjährung) Forderungen stellen, da der "V." ja die Leistung
hätte in Anspruch nehmen können (zumindest soweit jetzt wieder geöffnet ist).
Ich denke der "V." wird nicht umhinkommen mit dem Studio zu sprechen und
die Sachlage zu klären. Eine rechtliche Klärung würde sich wohl erst lohnen,
falls nachträglich Forderungen gestellt werden.


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 Betreff des Beitrags: Re: Vertragsrecht Fitnesstudio
BeitragVerfasst: Sonntag 14. Dezember 2008, 10:40 
Brennmeister ehrenhalber

Registriert: Dienstag 4. Oktober 2005, 18:40
Beiträge: 1768
In den AGB unter dem Punkt Nutzungsumfang steht nur folgendes:

Eine Nichtbenutzung des Clubs durch das Mitglied berechtigt nicht zur Kürzung, Minderung oder Rückforderung des Beitrages, sofern die Gründe dafür in der Person des Mitgliedes liegen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Vertragsrecht Fitnesstudio
BeitragVerfasst: Sonntag 14. Dezember 2008, 12:09 
Administrator
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Registriert: Samstag 17. September 2005, 18:23
Beiträge: 20563
Wohnort: in de Palz
Gripen-Force hat geschrieben:
Eine Nichtbenutzung des Clubs durch das Mitglied berechtigt nicht zur Kürzung, Minderung oder Rückforderung des Beitrages, sofern die Gründe dafür in der Person des Mitgliedes liegen.



Und da das Mitglied den Brand des Studios nicht zu verantworten hat....:!:

Gruss
Fuxe



_________________
Schreib Dein Leben auf ein Stück Papier und warte bis die Zeit vergeht...

Denon und Denon- das teuflische Duo :devil:
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 Betreff des Beitrags: Re: Vertragsrecht Fitnesstudio
BeitragVerfasst: Sonntag 14. Dezember 2008, 12:21 
Brennmeister ehrenhalber

Registriert: Dienstag 4. Oktober 2005, 18:40
Beiträge: 1768
und das nächste ist ja, ich wurde ja nicht mal informiert dass das Studio wieder auf hat. Andere sind ja persönlich angeschrieben worden. Es kann ja nicht sein das ich täglich auf die Homepage nach Infos suchen muss.

Was meint ihr?


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 Betreff des Beitrags: Re: Vertragsrecht Fitnesstudio
BeitragVerfasst: Sonntag 14. Dezember 2008, 12:40 
Gefällt's hier richtig gut

Registriert: Dienstag 6. Dezember 2005, 17:32
Beiträge: 171
Also ich seh das so:
Der Vertrag wurde geschlossen. Die Parteien waren sich in den entscheidenden Punkten einig und haben unterschrieben.
Durch den Brand und die wohl verlorengegangenen Daten ändert sich daran erstmal nichts...

Wenn er jetzt dort trainieren will, nimmt er seine Unterlagen und geht in das Studio. Damit kann er ja beweisen, dass und seit wann ein Vertrag besteht.
Was den Zeitraum angeht während dem man das Studio nicht nutzen konnte muss man erstmal sehen, was im Vertrag geregelt ist. Aber ich denke da kann man auf jeden Fall auf die Kulanz des Betreibers bauen...


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 Betreff des Beitrags: Re: Vertragsrecht Fitnesstudio
BeitragVerfasst: Sonntag 14. Dezember 2008, 14:21 
Brennmeister ehrenhalber
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Registriert: Samstag 24. September 2005, 22:06
Beiträge: 1961
Mit der Formulierung in den AGBs sollten keine Probleme
(Nachforderungen) zu erwarten sein.
Nach der Wiedereröffnung sollte der "V." jetzt aber schnell handeln,
da ein gültiger Vertrag besteht und er ggf. zahlen muss, auch wenn
er die Leistungen (Trainingsmöglichkeit) nicht nutzt.


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