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 Betreff des Beitrags: Was tun ohne Rechtsschutz?
BeitragVerfasst: Dienstag 13. Januar 2009, 14:16 
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Hallo Leute!

Bin an Weihnachten von nem Kerl zusammengeschlagen worden und hab ne Glasflasche über den Kopf gezogen bekommen. Danach hab ich den Kerl angezeigt, die Polizei weiß wer es war. Wurden bei mir auch nach Fotos der Verletzung gemacht.
Gestern nun musste ich meine Zeugenaussage abgeben und hab Strafantrag wegen gefährlicher Körperverletzung gestellt.
Das Problem ist nun, dass ich noch über meine Eltern versichert bin, da ich Student bin und diese besitzen über keine Rechtsschutzversicherung. Falls es nun zu einer Gerichtsverhandlung kommt, wovon ich ausgehe, bräuchte ich ja höchswahrscheinlich einen Anwalt. Diesen kann ich mir aber nicht leisten. Hab keine Ahnung wie ich dann weiter vorgehen soll und frage mich ob es richtig war ihn anzuzeigen. Kennt sich jemand mit sowas aus, bin damit noch nie in Berührung gekommen.

Gruß, equalizer


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 Betreff des Beitrags: Re: Was tun ohne Rechtsschutz?
BeitragVerfasst: Dienstag 13. Januar 2009, 14:34 
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Ich kann hier zwar keine Rechtsberatung geben, aber ein paar Tipps schon:

1. Strafrecht:
Wenn es zur Strafverhandlung gegen den Täter kommt, bist Du nur Zeuge. Also brauchst Du auch keinen Anwalt. Du hast als Geschädigter ggfs. ein Recht auf einen Anwalt, brauchen tust Du ihn aber nicht. imho ist es auch nicht sinnvoll.

2.Zivilrecht.

a. außergerichtlich
Schmerzensgeldansprüche solltest Du über einen Anwalt geltend machen. Der Täter ist auch verpflichtet die Kosten des Anwalts zu übernehmen. Ist bei dem natürlich nichts zu holen musst entweder Du die Anwaltskosten zahlen oder über die sog. Beratungshilfe abrechnen. Die gibt es, wenn Du "bedürftig" bist. Eine einfache Erläuterung hierzu gibt es per google oder zB bei wikipedia.

b. gerichtlich
Zahlt der Täter auf die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts (Anschreiben) nicht, kannst Du Klage auf Schmerzensgeld erheben. Auch hier muss der Unterlegene (falls er dich grundlos zusammengeschlagen hat, wirst du den Prozess wohl gewinnen), die ganzen Kosten (Anwälte, Gericht etc.) zahlen. Für den Fall der Bedürftigkeit gibt es die sog. Prozesskostenhilfe (siehe wieder google, wikipedia). Wer sich keinen Anwalt leisten kann, bekommt hierfür bei Aussicht in Erfolg in der Sache (in deinem Fall wohl ja) Hilfe vom Staat.


Fazit:
Geh zum Anwalt, schilder ihm zu Anfang Deine Vermögenssituation und mache deutlich, dass Du Dir das nur über Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe leisten kannst und willst. Dann sollte das klappen.

gruß, cibo


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 Betreff des Beitrags: Re: Was tun ohne Rechtsschutz?
BeitragVerfasst: Dienstag 13. Januar 2009, 14:45 
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Beiträge: 13429
Wohnort: 127.0.0.1
cibo hat geschrieben:
Ich kann hier zwar keine Rechtsberatung geben, aber ein paar Tipps schon:

1. Strafrecht:
Wenn es zur Strafverhandlung gegen den Täter kommt, bist Du nur Zeuge. Also brauchst Du auch keinen Anwalt. Du hast als Geschädigter ggfs. ein Recht auf einen Anwalt, brauchen tust Du ihn aber nicht. imho ist es auch nicht sinnvoll.

2.Zivilrecht.

a. außergerichtlich
Schmerzensgeldansprüche solltest Du über einen Anwalt geltend machen. Der Täter ist auch verpflichtet die Kosten des Anwalts zu übernehmen. Ist bei dem natürlich nichts zu holen musst entweder Du die Anwaltskosten zahlen oder über die sog. Beratungshilfe abrechnen. Die gibt es, wenn Du "bedürftig" bist. Eine einfache Erläuterung hierzu gibt es per google oder zB bei wikipedia.

b. gerichtlich
Zahlt der Täter auf die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts (Anschreiben) nicht, kannst Du Klage auf Schmerzensgeld erheben. Auch hier muss der Unterlegene (falls er dich grundlos zusammengeschlagen hat, wirst du den Prozess wohl gewinnen), die ganzen Kosten (Anwälte, Gericht etc.) zahlen. Für den Fall der Bedürftigkeit gibt es die sog. Prozesskostenhilfe (siehe wieder google, wikipedia). Wer sich keinen Anwalt leisten kann, bekommt hierfür bei Aussicht in Erfolg in der Sache (in deinem Fall wohl ja) Hilfe vom Staat.


Fazit:
Geh zum Anwalt, schilder ihm zu Anfang Deine Vermögenssituation und mache deutlich, dass Du Dir das nur über Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe leisten kannst und willst. Dann sollte das klappen.

gruß, cibo


GENAUSO funktioniert das :!: :up:

Den Rechtsbeistand solltest Du ohne Probleme bekommen :!: :!: :!:

Falls es dann noch zur Verhandlung vor Gericht kommt musst Du noch Gerichtskostenhilfe beim örtlichen Amtsgericht beantragen - Dein Anwalt hilft Dir dann sicher gerne beim Ausfüllen der notwendigen Papiere. Du musst Dich allerdings vor dem Amtsgericht schriftlich "nackig" machen, damit die Deine finanzielle Notsituation erkennen und die Hilfe akzeptieren :rtfm:



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 Betreff des Beitrags: Re: Was tun ohne Rechtsschutz?
BeitragVerfasst: Dienstag 13. Januar 2009, 14:48 
Brennmeister ehrenhalber
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So wünscht man sich das Weihnachtsfest nicht gerade, mein Beileid.
Ich hoffe, Du hast Dich inzwischen wieder vollständig erholt.

Die Anzeige war kein Fehler!
Du wirst einen Anwalt nur benötigen, wenn Du Schadensersatz/
Schmerzensgeld zivilrechtlich einklagen möchtest - was ich aber empfehlen würde.

Schau mal beim WEISSEN RING.


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 Betreff des Beitrags: Re: Was tun ohne Rechtsschutz?
BeitragVerfasst: Dienstag 13. Januar 2009, 16:39 
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Hm, ob ich diesen Rechtsbeistand bekommen würde bin ich nicht sicher. Ist das nicht ähnlich wie beim Bafög, da zählt ja auch hauptsächlich das Gehalt der Eltern und deshalb bekomme ich keinen cent vom Staat und muss in meiner Freizeit arbeiten statt zu lernen...muss mich da mal schlau machen.
Das mit der Schadensersatzklage könnte schwierig werden. Da es Heiligabend war bin ich leider nicht zu einem Art gegangen. Die einzigen Beweise die ich habe sind Fotos der Polizei und eine kleine Narbe an der Stirn, die zurückgeblieben ist. Ich denke, dass ich sehr großes Glück hatte, dass das nicht schlimmer ausgegangen ist. Er hat mir so fest mit der Faust ins Gesicht geschlagen, dass ich zurückgeflogen bin und mit dem Hinterkopf auf den Boden gefallen bin. Danach hat er noch 2 mal mit einer Flasche auf mich eingeschlagen und meiner Freundin hat er ins Gesicht gespuckt.
Und der Grund für alles war, dass meine Freundin ihn (18-jähriger Türke) in einer überfüllten Halle geschubst hat. Ich hab ihn weder beleidigt noch geschlagen, aber das brauch man heute gar nicht mehr...
Hab auch mitbekommen, dass er bei der Polizei ausgesagt hat, dass er aus Notwehr gehandelt habe, da ich ihn angegriffen hätte und dafür hätte er auch 5 Zeugen. Davon ist natürlich rein gar nichts wahr...
Naja, bin jetzt mal gespannt wie das weitergeht...


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 Betreff des Beitrags: Re: Was tun ohne Rechtsschutz?
BeitragVerfasst: Dienstag 13. Januar 2009, 16:55 
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Den Rechtsbeistand und die Gerichtskostenhilfe musst Du NICHT zurückzahlen :!: :rtfm:

Das zahlen wir (Steuerzahler) eben für Leute, die sich in einer Notsituation keinen Anwalt leisten können :!:

Dieses Angebot SOLLTEST Du wirklich annehmen :!:



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 Betreff des Beitrags: Re: Was tun ohne Rechtsschutz?
BeitragVerfasst: Dienstag 13. Januar 2009, 17:13 
Brennmeister ehrenhalber
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equalizer hat geschrieben:
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Warum wundert mich das eigentlich nicht :afraid: :afraid:



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 Betreff des Beitrags: Re: Was tun ohne Rechtsschutz?
BeitragVerfasst: Dienstag 13. Januar 2009, 17:15 
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Warum wundert mich das eigentlich nicht :afraid: :afraid:



Ja, gute Frage :borg: :borg: :borg:



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 Betreff des Beitrags: Re: Was tun ohne Rechtsschutz?
BeitragVerfasst: Dienstag 13. Januar 2009, 19:11 
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Warum wundert mich das eigentlich nicht :afraid: :afraid:


Ja, gute Frage :borg: :borg: :borg:


:stare: ... Haltet mal die Zähne beisammen :think: :!:

Mein Bruder wurde mal wegen sowas von 5 Deutschen verprügelt :mpff: :down:

BTT PLS



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 Betreff des Beitrags: Re: Was tun ohne Rechtsschutz?
BeitragVerfasst: Dienstag 13. Januar 2009, 20:01 
Brennmeister ehrenhalber
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Ich würde auch davon absehen einer Bevölkerungsgruppe ein
Monopol auf durchgeknallte Typen zuzubilligen, aber es fällt schon
sehr schwer keine "Vorurteile" zu entwickeln. :afraid:

Davon ab, würde ich Dir (equalizer) auf jeden Fall zu einem Anwalt
raten, da die Sachlage nicht so eindeutig zu sein scheint.
Gibt es unabhängige Zeugen?
Wenn Dein Gegner seine Verteidigungsstrategie konsequent durchzieht,
wird auch er Dich vermutlich anzeigen. Ein Anwalt kann die Ermittlungs-
akten einsehen, das allein schon kann sehr hilfreich sein.


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 Betreff des Beitrags: Re: Was tun ohne Rechtsschutz?
BeitragVerfasst: Dienstag 13. Januar 2009, 22:11 
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Unabhängige Zeugen hab ich leider keine, meine Freundin war die einzige Zeugin. Von den Leuten, die drumherum noch standen kannte ich niemanden. Weiß nicht warum er mich anzeigen sollte, ich hab ihm schließlich nichts getan, aber warten wir es ab, was er sich einfallen lässt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Was tun ohne Rechtsschutz?
BeitragVerfasst: Dienstag 13. Januar 2009, 22:25 
Brennmeister ehrenhalber
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equalizer hat geschrieben:
Unabhängige Zeugen hab ich leider keine, meine Freundin war die einzige Zeugin. Von den Leuten, die drumherum noch standen kannte ich niemanden. Weiß nicht warum er mich anzeigen sollte, ich hab ihm schließlich nichts getan, aber warten wir es ab, was er sich einfallen lässt.


Ich drück dir auf jedenfall mal die Daumen und halt uns auf dem laufenden :aok:



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 Betreff des Beitrags: Re: Was tun ohne Rechtsschutz?
BeitragVerfasst: Dienstag 13. Januar 2009, 22:48 
Brennmeister
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mir wollte sylvester einer dieser netten mittbürger mit der basebalkeule an die wäsche...aber da mutti und bruder mit dabei waren, musste ich mich beherrschen...



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Samsung F1 320GB+640GB SATA; Postville 80GB
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GTX 460 1GB
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 Betreff des Beitrags: Re: Was tun ohne Rechtsschutz?
BeitragVerfasst: Mittwoch 14. Januar 2009, 00:23 
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Die Zensur ist das lebendige Geständnis der Großen, daß sie nur verdummte Sklaven treten, aber keine freien Völker regieren können.
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Auszeichnungen und Preise sind wie Hämorrhoiden. Früher oder später bekommt sie jedes Arschloch.
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 Betreff des Beitrags: Re: Was tun ohne Rechtsschutz?
BeitragVerfasst: Mittwoch 14. Januar 2009, 12:52 
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BenGurion hat geschrieben:
Den Rechtsbeistand und die Gerichtskostenhilfe musst Du NICHT zurückzahlen :!: :rtfm:

Das zahlen wir (Steuerzahler) eben für Leute, die sich in einer Notsituation keinen Anwalt leisten können :!:

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Es sei denn natürlich er verliert den Zivilprozess. Dann wird i.d.R. immer wieder geprüft, ob er "leistungsfähig" ist und müsste dann - wenn nach dem Studium einen "normal" bezahlten Job hat, die PKH zurückzahlen.

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