Stehen die bestellten Komponenten auf der Rechnung und dem Bestellschein ?, dann ist das doch ne klare Sache Du der Verkäufer hat seinen Kaufvertrag nicht erfüllt und nicht geliefert was da drin steht, also mußt Du den Schrott auch nicht abnehmen, auch keine Nachbesserung höchstens einen komplett neuen Rechner mit den richtigen Komponenten. Alles andere wäre ein Fall für den Anwalt. Ich würd aufs Geld bestehen, es sei denn es liegt eine Verwechselung vor, könnte ja theorethisch sein, daß sie Dir den falschen Rechner ausgeliefert haben der gar nicht für Dich bestimmt war.
Also ruhig und erst mal freundlich die Sache reklamieren und ganz klar machen, daß der Rechner nicht der Bestellung entspricht und von Dir so nicht abgenommen wird. Je nach Reaktion siehst Du ja dann wie die Leute reagieren. Wenn die sich querstellen sollten, setzt Du schriftlich ne Frist für einen ordnungsgemäßen Rechner oder Geldrückerstattung mit dem Hinweis danach die Sache Deinem Anwalt zu übergeben und die Verbraucherschutzzentrale zu informieren. Ein Hinweis sich mit der Gewerbeaufsicht in Verbindung zu setzen schadet auch nicht.