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 Betreff des Beitrags: eBay > Mal wieder unterste Schublade..
BeitragVerfasst: Donnerstag 8. Dezember 2005, 18:22 
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Schaut euch den Artikel mal an...

DANN DEN ARTIKELSTANDORT!

Klick

:down: :down: :down:



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 Betreff des Beitrags: AW: eBay > Mal wieder unterste Schublade..
BeitragVerfasst: Donnerstag 8. Dezember 2005, 18:25 
Brennmeister ehrenhalber
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dass es den ort gibt stört dich nicht,oder ?


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 Betreff des Beitrags: Re: AW: eBay > Mal wieder unterste Schublade..
BeitragVerfasst: Donnerstag 8. Dezember 2005, 18:27 
Ehrenmitglied

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nice hat geschrieben:
dass es den ort gibt stört dich nicht,oder ?


Nö, warum?

Geht halt ums Prinzip...einfach nur Geschmacklos!



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 Betreff des Beitrags: AW: eBay > Mal wieder unterste Schublade..
BeitragVerfasst: Donnerstag 8. Dezember 2005, 18:30 
Brennmeister ehrenhalber
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Dürfte bald gelöscht werden von Ebay -> verfassungsfeindlich,...



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 Betreff des Beitrags: AW: eBay > Mal wieder unterste Schublade..
BeitragVerfasst: Donnerstag 8. Dezember 2005, 18:31 
War schon ein paarmal hier

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Hallo,

den Ort gibt es doch wirklich in Österreich!! siehe hier http://www.judenburg.at/

Vielleicht kommt der Verkäufer aus diesen Ort!

MFG


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 Betreff des Beitrags: Re: AW: eBay > Mal wieder unterste Schublade..
BeitragVerfasst: Donnerstag 8. Dezember 2005, 18:32 
Ehrenmitglied

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abcde hat geschrieben:
Hallo,

den Ort gibt es doch wirklich in Österreich!! siehe hier [url]hier http://www.judenburg.at/[/url]

Vielleicht kommt der Verkäufer aus diesen Ort!

MFG


Ich weiß das es den Ort gibt!

Aber der Verkäufer hätte ja wohl was anderes nehmen können, oder? :stare:



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 Betreff des Beitrags: AW: eBay > Mal wieder unterste Schublade..
BeitragVerfasst: Donnerstag 8. Dezember 2005, 18:53 
Brennmeister ehrenhalber
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Es geht mir nicht um den Ort, sondern über das Abbild Hitlers zusammen mit einer Landkarte vom damaligen "Gesamtdeutschen Reich" sowie den Text auf der Karte. Das dürfte alles verfassungsfeindlich sein, so wie z.B. ein Hakenkreuz :afraid:



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 Betreff des Beitrags: AW: eBay > Mal wieder unterste Schublade..
BeitragVerfasst: Donnerstag 8. Dezember 2005, 18:55 
Gefällt's hier richtig gut

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Warum sollte er dich über seinen Wohnort anlügen?
Etwa weil er Opas Kiste aus dem Speicher leerräumt?

Dachau heißt auch immer noch Dachau, auch wenn man schlimme Dinge damit assoziiert.



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Um zu töten muss man seinen Feind kennen, und in diesem Fall ist mein Feind ein Schweinegopher.
Und ein Schweinegopher wird nie aufgeben. Niemals. Er ist wie der Vietcong. Schweinegophercong.
Nieder mit den Schweinegophers!
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 Betreff des Beitrags: AW: eBay > Mal wieder unterste Schublade..
BeitragVerfasst: Donnerstag 8. Dezember 2005, 18:56 
Ehrenmitglied

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Beiträge: 13001
"Ein Volk, ein Reich, ein Führer" (allgemeine Parteilosung der NSDAP)

Bingo!

Strafbar! :aok:

(strafbar nach § 86a StGB)



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 Betreff des Beitrags: Re: AW: eBay > Mal wieder unterste Schublade..
BeitragVerfasst: Donnerstag 8. Dezember 2005, 20:46 
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Wohnort: Schwabaland
Troublemaker hat geschrieben:
"Ein Volk, ein Reich, ein Führer" (allgemeine Parteilosung der NSDAP)

Bingo!

Strafbar! :aok:

(strafbar nach § 86a StGB)



is eh der witz.... :afraid:



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„Der Mensch erfand die Atombombe, doch keine Maus der Welt würde eine Mausefalle konstruieren.“

Albert Einstein
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 Betreff des Beitrags: Re: AW: eBay > Mal wieder unterste Schublade..
BeitragVerfasst: Donnerstag 8. Dezember 2005, 20:49 
Brennmeister
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Beiträge: 4802
Troublemaker hat geschrieben:
"Ein Volk, ein Reich, ein Führer" (allgemeine Parteilosung der NSDAP)

Bingo!

Strafbar! :aok:

(strafbar nach § 86a StGB)


Richtig! eBay hat dazu auch folgende Grundsätze (den § 86a einbezogen):

Zitat:
Nationalsozialistische und andere extremistische Artikel

Grundsatz:


Es ist verboten, bei eBay Artikel anzubieten, die den Nationalsozialismus oder extremistisches und/oder verfassungsfeindliches Gedankengut verherrlichen oder verharmlosen.

I. Artikel mit Bezügen zum Nationalsozialismus

Auf dem eBay Marktplatz gelten selbstverständlich alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Das sind insbesondere, aber nicht ausschließlich, die strafrechtlichen Vorschriften der §§ 86, 86 a und 130 und 189 Strafgesetzbuch. Ziel von eBay Deutschland ist es, zu verhindern, dass den Nationalsozialismus verherrlichende oder verharmlosende Artikel durch kommerzielle Verwertung Eingang in die Alltagskultur finden.

Beispiele für unzulässige Artikel:

* Artikel mit einem Abbild Adolf Hitlers und anderer NS-Größen, sowie Gegenstände, die mit einem Hakenkreuz oder anderen verfassungsfeindlichen Symbolen versehen sind. Ausgenommen hiervon sind Briefmarken und offizielle Zahlungsmittel der damaligen Zeit.

* Philatelistische Artikel, wie zum Beispiel Postkarten, auf denen in erster Linie verfassungsfeindliche Symbole, Propaganda, oder die oben genannten Personen abgebildet sind.

* Sonstige Artikel mit Symbolen, die als verfassungsfeindlich eingestuft sind.

* Sämtliche Artikel mit Bezug zum Völkermord an den europäischen Juden und anderen Bevölkerungsgruppen sowie den Geschehnissen in den Konzentrationslagern.

* Bücher und andere Druckerzeugnisse mit rassendiskriminierendem und -entwürdigendem Inhalt, oder Inhalten über NS-Ideologien und Expansionspolitik der Nationalsozialisten.

* Darunter auch Adolf Hitlers Buch "Mein Kampf" in unkommentierten Ausgaben und andere kriegsverherrlichende Schriften und pseudowissenschaftliche "militärgeschichtliche" Druckerzeugnisse.

* Wissenschaftlich unkommentierte Filme und Musik mit nationalsozialistischen Bezügen, wie zum Beispiel Originale der Wochenschauen, Riefenstahls „Triumph des Willens“, Lieder der SS und der Hitlerjugend, sowie das Horst Wessel-Lied.

* Orden und Ehrenzeichen nationalsozialistischer Organisationen, auch wenn diese keine nationalsozialistischen Symbole enthalten (z. B. Abzeichen der Legion Condor und Ärmelbänder). Ausgenommen hiervon sind Orden und Abzeichen gemäß dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juni 1957.

* Artikel mit Bezug zu nationalsozialistischen oder den Nationalsozialisten nahe stehenden Organisationen (z. B. Jungvolk, Hitlerjugend, SA, SS, LSAH, Waffen-SS, NSFK, RAD, KDF, Harzburger Front, Nationalsozialistischer Deutscher Frontkämpferbund und der Stahlhelmbund).

Diese Aufzählung ist nur beispielhaft und nicht abschließend.

Ausgenommen von den genannten Verboten sind Bücher, Zeitschriften, Dokumentationen und andere Artikel, die die Zeit des Nationalsozialismus sachlich beschreiben und eine rein wissenschaftliche Debatte widerspiegeln. Verbotene Artikel, die oben explizit aufgeführt werden, dürfen allerdings nicht unter dem Vorbehalt angeboten werden, sie würden allein zu wissenschaftlichen oder künstlerischen Zwecken verkauft.

2. Artikel, die sonstiges extremistisches und/oder verfassungsfeindliches Gedankengut verherrlichen oder verharmlosen

Unter dieses Verbot fallen alle Gewalt verherrlichenden Artikel und solche, durch die Menschen aufgrund ihres Geschlechtes, ihrer Heimat und Herkunft, ihrer Hautfarbe, ihrer Sprache, ihres Glaubens, ihrer religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden oder in ihrer persönlichen Ehre angegriffen werden.

Beispiele für unzulässige Artikel:

* Bücher und Druckerzeugnisse, die Gewalt verherrlichende und Menschen verachtende Darstellungen enthalten.
* so genannte „Terrorhandbücher“ radikal-islamischer Organisationen
* Artikel mit Bezügen zu extremistischen und/oder verfassungsfeindlichen Organisationen, wie etwa dem Ku Klux Klan (KKK), Bund Nationaler Studenten, Blood & Honour, Skinheads Sächsische Schweiz.



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