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 Betreff des Beitrags: Gewährleistung - spinn ich oder ist das normal so?
BeitragVerfasst: Mittwoch 19. August 2009, 17:13 
Brennmeister ehrenhalber
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Habe im Februar ein MSI Motherboard gekauft wo 1 Jahr Gewährleistung drauf ist.
Nun ists nach 6 Monaten und 15 Tagen kaputt - Bekommt Strom - läuft normal an - aber kein Piep!
Hab darauf den Händler von Ebay angemailt.
Das kam zurück.


Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxxx,

der Gesetzgeber verpflichtet uns als Gewerbetreibende
die Artikel mit einer Gewährleistung zu verkaufen.

Wir verkaufen alle unsere Waren mit einer 12 monatigen
Gewährleistung, soweit es nicht anders in der Auktion
angegeben ist.

Innerhalb der ersten 6 Monate haben wir als Händler
die Beweislast das dieser defekt von Hause aus besteht.
Nach 6 Monate wird diese Beweislast aber umgekehrt.

Nähere Ausführung zu der Gewährleistung finden Sie im Internet.
Da der Kauf schon mehr wie 6 Monate zurück liegt können
wir Ihnen leider die Ware nicht austauschen bzw. reparieren.

Bitte überweisen sie uns innerhalb von 14 Tagen die Versandkosten
(aber natürlich auch nur dann wenn Sie uns die Ware zugesendet haben)

Ich find das als Witz !
Kann ich irgendwas machen?
Mfg



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 Betreff des Beitrags: Re: Gewährleistung - spinn ich oder ist das normal so?
BeitragVerfasst: Mittwoch 19. August 2009, 17:42 
Brennmeister
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Das ist tatsächlich so...

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__476.html

Siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4h ... Beweislast
Zitat:
Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel bei der Übergabe vorlag. Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen.


EDIT: Wie lange gibt MSI denn als Hersteller Garantie darauf? Garantie und Gewährleistung sind ja zwei paar Schuhe...

http://www.onlinekosten.de/computer/com ... t/garantie



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 Betreff des Beitrags: Re: Gewährleistung - spinn ich oder ist das normal so?
BeitragVerfasst: Mittwoch 19. August 2009, 17:42 
Brennmeister
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Mongoo hat geschrieben:
Innerhalb der ersten 6 Monate haben wir als Händler
die Beweislast das dieser defekt von Hause aus besteht.
Nach 6 Monate wird diese Beweislast aber umgekehrt.


Das ist dann keine Gewährleistung mehr. :) Sondern nur das gleiche das Du auch per Gesetz 2 Jahre vom Hersteller bekommst. Der Händler hat insofern recht, daß der Gesetzgeber 6 Monate Gewährleistung vorschreibt, der Rest der 2 Jahre wird durch die Herstellergarantie abgedeckt. Da die sich ja noch nicht mal in der Lage sehen, das Gerät weiter zum Hersteller zu schicken sind die 12 Monate also reiner Werbe Schall und Rauch. Inwiefern so eine Zusage einer verlängerten "Gewährleistung" einklagbar ist, fraglich, jede Wette in deren AGB steht irgendwo ein Passus der das auf Normalmaß also gesetzliche Regelung reduziert, und die AGB hast Du bei der bestellung halt mitakzeptiert.

Fazit Lehrgeld und das Teil wenns nicht grobfahrlässig Dein Verschulden war direkt an MSI schicken, vorher nach RMA Anweisungen auf deren Homepage schauen oder vorher bei deren Support nachfragen wie die Abwicklung aussieht. Den Händler kannst Du ruhig nennen ein bischen Negativwerbung für die Kundenverarsche hat der auf jedem Fall verdient.



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 Betreff des Beitrags: Re: Gewährleistung - spinn ich oder ist das normal so?
BeitragVerfasst: Mittwoch 19. August 2009, 17:47 
Brennmeister
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Samurai hat geschrieben:
Den Händler kannst Du ruhig nennen ein bischen Negativwerbung für die Kundenverarsche hat der auf jedem Fall verdient.


Bitte dabei aber die Boardregeln beachten
"Bei Diskussionen über das Geschäftsverhalten oder die Seriosität gewisser Firmen ( insbesondere Online- Marketing ), dürfen diese Firmen nicht namentlich genannt werden."



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 Betreff des Beitrags: Re: Gewährleistung - spinn ich oder ist das normal so?
BeitragVerfasst: Mittwoch 19. August 2009, 18:15 
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der Händler wurde ja noch nicht namentlich erwähnt !!

finde sowas aber auch eine Sauerei und schon vorspielen falscher Tatsachen !!

ich weis nicht wie es bei Ebay ausschaut aber kann man da nicht seine Erfahrungen zu einem Händler in Foren schreiben ?

cu



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 Betreff des Beitrags: Re: Gewährleistung - spinn ich oder ist das normal so?
BeitragVerfasst: Mittwoch 19. August 2009, 19:00 
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Alfred E. Neumann hat geschrieben:

ich weis nicht wie es bei Ebay ausschaut aber kann man da nicht seine Erfahrungen zu einem Händler in Foren schreiben ?

cu



können schon, aber wenn es ihm nicht passt (und das wird es nicht) wird er, sobald er Wind davon bekommt ordentlich auf die Barrikaden gehen - LEIDER :burn: :burn: :burn:



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 Betreff des Beitrags: Re: Gewährleistung - spinn ich oder ist das normal so?
BeitragVerfasst: Mittwoch 19. August 2009, 21:32 
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fridge hat geschrieben:
können schon, aber wenn es ihm nicht passt (und das wird es nicht) wird er, sobald er Wind davon bekommt ordentlich auf die Barrikaden gehen - LEIDER :burn: :burn: :burn:



Stimmt!

Die Bucht ist mittlerweile ein Paradies für Abmahnhaie geworden.

Gruss
Fuxe



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 Betreff des Beitrags: Re: Gewährleistung - spinn ich oder ist das normal so?
BeitragVerfasst: Donnerstag 20. August 2009, 13:30 
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Samurai hat geschrieben:
Mongoo hat geschrieben:
Innerhalb der ersten 6 Monate haben wir als Händler
die Beweislast das dieser defekt von Hause aus besteht.
Nach 6 Monate wird diese Beweislast aber umgekehrt.


Das ist dann keine Gewährleistung mehr. :) Sondern nur das gleiche das Du auch per Gesetz 2 Jahre vom Hersteller bekommst. Der Händler hat insofern recht, daß der Gesetzgeber 6 Monate Gewährleistung vorschreibt, der Rest der 2 Jahre wird durch die Herstellergarantie abgedeckt. Da die sich ja noch nicht mal in der Lage sehen, das Gerät weiter zum Hersteller zu schicken sind die 12 Monate also reiner Werbe Schall und Rauch. Inwiefern so eine Zusage einer verlängerten "Gewährleistung" einklagbar ist, fraglich, jede Wette in deren AGB steht irgendwo ein Passus der das auf Normalmaß also gesetzliche Regelung reduziert, und die AGB hast Du bei der bestellung halt mitakzeptiert.
(...)


Nicht ganz.
Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber eine Gewährleistung von zwei jahren vor (§ 438 Abs. 3 BGB, die Gewährleistungsansprüche verjähren in zwei Jahren). Beim Verbrauchsgüterkauf gilt das immer bei Neuware. Bei Gebrauchtware kann gegenüber dem Verbraucher die Gewährleistung auf ein Jahr beschränkt werden (meist durch AGB´s).

Die 6 Monate, die hier immer rumgeistern, kommen aus § 476 BGB.
Wenn der Mangel sich in den ersten 6 Monaten ab Übergabe zeigt, geht das Gesetz davon aus, dass der Mangel schon bei Übergabe vorgelegen hat. Also kann man Gewährleistungsrechte geltend machen (Minderung Kaufpreis, Rückabwicklung, Neulieferung), es sei denn, der Verkäufer beweist das Gegenteil, also, dass der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelfrei war. Dieser Beweis ist grad bei Kleinkram etc. schwer zu führen. Umgekehrt muss der Verbraucher aufgrund der o.g. gesetzlichen Vermutung nach 6 Monaten selber beweisen, dass der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelhaft war. Ebenfalls schwierig. Und im Zweifel nur durch Sachverständige zu beweisen, also ohne Rechtsschutzversicherung (ohne SB) wenig sinnvoll (Kostenrisiko).

Das wissen natürlich auch die Händler und lassen es i.d.R. nach 6 Monaten drauf ankommen und lehnen erstmal alles ab.

gruß, cibo


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 Betreff des Beitrags: Re: Gewährleistung - spinn ich oder ist das normal so?
BeitragVerfasst: Donnerstag 20. August 2009, 14:05 
Brennmeister
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cibo hat geschrieben:
Nicht ganz.
Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber eine Gewährleistung von zwei jahren vor (§ 438 Abs. 3 BGB, die Gewährleistungsansprüche verjähren in zwei Jahren).


Nein da gehts ja nur darum wie lange die Ansprüche bestehen, nicht gegenüber wem Du die stellen kannst. Die Händlergewährleistung im Unterschied zur Herstellergarantie(gewährleistung) von mindestens 2 Jahren sind trotzdem 2 Paar Schuhe (den Unterschied hast Du geschildert). Der Adressat ist eben in den ersten 6 Monaten der Händler ohne Beweispflicht für den Rest der Hersteller (mit Beweispflicht bzw. die Hersteller verlangen das selten sondern prüfen selber wenns ein guter Hersteller ist ob Eigenverschulden vorliegt) Gute Händler übernehmen das für Dich (schickt Sache zum Hersteller und wartet dessen Reaktion ab) quasi im Auftrag muß er aber nicht. Und wenn der Händler was von 12 statt 6 Monaten Gewährleistung faselt, aber sich dann auf die gesetzliche Regelung beruft ist das eben Vortäuschung flascher Tatsachen. Der Händler hatte hier den Fall ja noch nicht mal bearbeitet, also null Leistung die über die vorgeschriebenen 6 Monate Händlergewährleistung hinausgehen.



cibo hat geschrieben:
Die 6 Monate, die hier immer rumgeistern, kommen aus § 476 BGB.


Und nur dafür wollte der Händler eintreten, nix mit 12 Monaten. Da mit >6 Monaten der Händler gar nicht mehr zu tun haben muß (höchstens eben freiwillig oder aus Kulanz) hat der Händler hier also ein wertloses Versprechen gemacht.



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 Betreff des Beitrags: Re: Gewährleistung - spinn ich oder ist das normal so?
BeitragVerfasst: Donnerstag 20. August 2009, 14:18 
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Der Klassiker: Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

wurde vor kurzem auf mydealz.de angesprochen ....

http://www.mydealz.de/9552/garantie-und ... terschied/



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Die Zensur ist das lebendige Geständnis der Großen, daß sie nur verdummte Sklaven treten, aber keine freien Völker regieren können.
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 Betreff des Beitrags: Re: Gewährleistung - spinn ich oder ist das normal so?
BeitragVerfasst: Donnerstag 20. August 2009, 14:33 
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Anspruchsgegner für den Verbraucher ist immer der Verkäufer wenn es um Gewährleistung geht. Und das für die ganzen 2 Jahre (bzw. bei gebrauchten Sachen ein Jahr).

An den Hersteller muss sich der Verbraucher bei Gewährleistungsansprüchen nur wenden, wenn dieser gleichzeitig auch der Verkäufer war. Auch darf der Verkäufer den Kunden, der Gewährleistungsansprüche stellt nicht an den Hersteller verweisen ("machen sie das über Garantie...").

Eine Garantie ist ein freiwillige Verpflichtung eines Dritten (Hersteller etc.). Eine Verpflichtung zur Garantie gibt es nicht und eine Garantie ist auch nicht gesetzlich vorgeschrieben.

gruß, cibo


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 Betreff des Beitrags: Re: Gewährleistung - spinn ich oder ist das normal so?
BeitragVerfasst: Donnerstag 20. August 2009, 15:39 
Brennmeister
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cibo hat geschrieben:
Anspruchsgegner für den Verbraucher ist immer der Verkäufer wenn es um Gewährleistung geht. Und das für die ganzen 2 Jahre (bzw. bei gebrauchten Sachen ein Jahr).



Ok hast doch recht, einigen wir uns darauf daß man nach 6 Monaten trotzdem meist besser über den Hersteller fährt (da kulanter) wie obiges Beispiel zeigt. Da die Beweislast Dir obliegt und es fast unmöglich ist den jur. zweifelsfrei zu führen, kann der Händler ja immer ablehnen, Hersteller tun das in der Regel nicht und sind da kundenfreundlicher.



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 Betreff des Beitrags: Re: Gewährleistung - spinn ich oder ist das normal so?
BeitragVerfasst: Samstag 29. August 2009, 18:16 
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heute hab ich auch bei Ebay einen Garantiefall gehabt -> eine HDD die ich im Februar gekauft habe ist ausgefallen , hab dem Ebay Händler eine Mail geschrieben -> der Händler antwortet trotz der Überschreitung der Gesetzlichen Gewährleistungfrist das ich im die HDD schicken soll und er das für mich abwickelt , also gibt es doch noch Kundenfreundliche Händler in der Bucht .

cu



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