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fridge
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Betreff des Beitrags: Unfall - nachträglich Ärger - Wie verhalten? Verfasst: Freitag 21. August 2009, 14:36 |
Co-Admin |
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Registriert: Samstag 17. September 2005, 18:23 Beiträge: 9878 Wohnort: Schwabaland
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Hi Jungs,
ich hab mal ne Frage:
Meine Schwester ist mit Ihrem Golf Mitte Juni ihrer besten Freundin hinten rein, da diese ohne ersichtlichen Grund ne Vollbremsung gemacht hat und meine Schwester dummerweise auch noch zu wenig Abstand gehabt hat und dann wars natürlich passiert. Polizei etc. war gar nix vor Ort, nur die 2.
Die 2 und auch die Eltern ihrer Freundin haben gesagt, da das ja kein neues Auto ist werden sie das der Versicherung nicht melden und jeder zahlt seinen Schaden. Meiner Schwester hab ich dann den Frontschaden (Kotflügel ausgebeult und neue Scheinwerfer) notdürftig gemacht, sodass es gut aussieht.... Die Freundin hatte absolut keine Kosten, da ihr Vater das alles repariert hat.
Nun will die Freundin auf einmal doch die Heckklappe und Lichter und alles hinten neu machen lassen, incl. mancher Schäden die sie schon davor dran hatte und jetzt natürlich nichtmehr wahr sind....
Was würdet Ihr in der Situation machen?
ps. Das mit Sicherheitsabstand etc. brauchen wir nich diskutieren, das is passiert, geht nur drum was man jetzt macht, gibt ja außer den 2 keine Zeugen... oO
Danke Jan
_________________ „Der Mensch erfand die Atombombe, doch keine Maus der Welt würde eine Mausefalle konstruieren.“
Albert Einstein
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tutifruti
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Betreff des Beitrags: Re: Unfall - nachträglich Ärger - Wie verhalten? Verfasst: Freitag 21. August 2009, 15:24 |
Moderator |
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Registriert: Montag 10. April 2006, 04:49 Beiträge: 8150 Wohnort: am Deich
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fridge hat geschrieben: Was würdet Ihr in der Situation machen? Unfall was für ein Unfall keine Ahnung was du meinst .... Spaß bei Seite, die beiden haben sich geeinigt das jeder seinen Schaden selbst trägt und im Nachhinein kann man eh nichts mehr beweisen, weil schon Repariert wurde... ich würde sagen, da hat die Freundin Pech gehabt
_________________ BM Mitglied seit: 2002-02-27
Die Zensur ist das lebendige Geständnis der Großen, daß sie nur verdummte Sklaven treten, aber keine freien Völker regieren können. Johann Nepomuk Nestroy
Auszeichnungen und Preise sind wie Hämorrhoiden. Früher oder später bekommt sie jedes Arschloch. Billy Wilder
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Lilien
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Betreff des Beitrags: Re: Unfall - nachträglich Ärger - Wie verhalten? Verfasst: Freitag 21. August 2009, 16:22 |
Brennmeister ehrenhalber |
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Registriert: Samstag 24. September 2005, 22:06 Beiträge: 1961
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Die Frage ist doch, ob die "Freundin" noch eine Freundin ist und auch in Zukunft bleiben soll. Ansonsten kann sie viel "wollen", einen Anspruch wird sie kaum mehr durchsetzen können.
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fridge
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Betreff des Beitrags: Re: Unfall - nachträglich Ärger - Wie verhalten? Verfasst: Freitag 21. August 2009, 16:35 |
Co-Admin |
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Registriert: Samstag 17. September 2005, 18:23 Beiträge: 9878 Wohnort: Schwabaland
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naja, ne "Freundin" is sie schon noch, ich blick au nicht warum die jetzt damit herkommt -.-
_________________ „Der Mensch erfand die Atombombe, doch keine Maus der Welt würde eine Mausefalle konstruieren.“
Albert Einstein
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Gripen-Force
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Betreff des Beitrags: Re: Unfall - nachträglich Ärger - Wie verhalten? Verfasst: Freitag 21. August 2009, 16:50 |
Registriert: Dienstag 4. Oktober 2005, 18:40 Beiträge: 1768
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Sowie meine Vorredner schon geschrieben, die Schäden sind nicht mehr nachweisbar und man sich geeinigt das jeder alles selber trägt. Eine solche "Freundin" sollte sich deine Schwester aber abschreiben. Solche Leute die so drauf sind, lassen sich auch noch andere Dinge einfallen.
Freundliche Grüße
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Samurai
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Betreff des Beitrags: Re: Unfall - nachträglich Ärger - Wie verhalten? Verfasst: Freitag 21. August 2009, 17:17 |
Brennmeister |
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Registriert: Sonntag 9. Juli 2006, 22:21 Beiträge: 5972 Wohnort: Saarland
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fridge hat geschrieben: Meine Schwester ist mit Ihrem Golf Mitte Juni ihrer besten Freundin hinten rein, da diese ohne ersichtlichen Grund ne Vollbremsung gemacht hat und meine Schwester dummerweise auch noch zu wenig Abstand gehabt hat und dann wars natürlich passiert.
Damit ist die Sache klar wer hinten auffährt hat grundsätzlich erst mal immer schuld, ob es für den vorrausfahrenden einen trifftigen Grund zum bremsen gab spielt gar keine Rolle (wenn Du nicht gerade belegen kannst daß der Unfall absichtlich provoziert war). Man muß immer in jeder Sitzuation bremsbereit sein und soviel Abstand halten daß eine erfolgreiche Bremsung möglich ist. Wenn Du das nicht schaffst bist Du eben schuld, auf Dummheit anderer kannst Du Dich da nicht berufen. Mußt ja auch immer mal mit einem technischen Defekt eines vorrausfahrenden Fahrzeugs rechnen oder mit irgendwas weshalb der bremsen muß was nicht in Deinem Sichtfeld liegt, da kannst Du Dich nie einfach drauf verlassen der bremst schon nicht weils gerade nur geradeaus geht. Wahrscheinlich hat das jemand der Freundin Deiner Schwester auch verklickert und deshlab will sie plötzlich Schadensersatz, weils ihr halt auch zusteht, bezahlt aber doch die Haftpflichtversicherung.
_________________ LiteOn LH18A1H@LH20A1H - LiteOn ihas 322 - LiteOn DH401S - Pioneer 111 - Pioneer 215 - Philips1660P1@BenQ1650 - BenQ 1655 - BenQ1640 - BenQ E164B - LG E10L - LG H44N - LG GH20NS10 - Plextor PX 708A - Plextor PX-755A - Samsung SH-S203B - Optiarc AD7200S
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tutifruti
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Betreff des Beitrags: Re: Unfall - nachträglich Ärger - Wie verhalten? Verfasst: Freitag 21. August 2009, 17:54 |
Moderator |
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Registriert: Montag 10. April 2006, 04:49 Beiträge: 8150 Wohnort: am Deich
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Samurai hat geschrieben: Damit ist die Sache klar wer hinten auffährt hat grundsätzlich erst mal immer schuld
Wahrscheinlich hat das jemand der Freundin Deiner Schwester auch verklickert und deshlab will sie plötzlich Schadensersatz, weils ihr halt auch zusteht, bezahlt aber doch die Haftpflichtversicherung wer schuld ist dürfte fast klar sein, aber wer sich außergerichtlich einigt ohne Polizei oder sonst was hat meiner Meinung kein recht mehr etwas im Nachhinein einzufordern, erst recht nicht nach Zwei Monaten außerdem wurde der Schaden schon Repariert, wie soll da die Haftpflichtversicherung einspringen wenn kein Schaden mehr vorliegt ???
_________________ BM Mitglied seit: 2002-02-27
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Samurai
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Betreff des Beitrags: Re: Unfall - nachträglich Ärger - Wie verhalten? Verfasst: Freitag 21. August 2009, 18:22 |
Brennmeister |
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Registriert: Sonntag 9. Juli 2006, 22:21 Beiträge: 5972 Wohnort: Saarland
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tutifruti hat geschrieben: sonst was hat meiner Meinung kein recht mehr etwas im Nachhinein einzufordern, erst recht nicht nach Zwei Monaten
ist ein Argument, daß das schon 2 Monate her ist hatte ich überlesen, da dürfte die Versicherung sich in der Tat sich querstellen, wenn der Unfall nicht gemeldet wurde. Insofern hätte die Freundin ja auch freiwillig auf Ihre Ansprüche verzichtet. Aber ich bin kein Anwalt.
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fridge
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Betreff des Beitrags: Re: Unfall - nachträglich Ärger - Wie verhalten? Verfasst: Freitag 21. August 2009, 19:12 |
Co-Admin |
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Registriert: Samstag 17. September 2005, 18:23 Beiträge: 9878 Wohnort: Schwabaland
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Hallo samurai, natürlich weiß ich, das meine Schwester Schuld hat und weiß auch, das sie immer genügend Abstand halten muss. Aber das steht ja auch nicht zur Debatte Es geht ja mehr oder weniger nur darum, ob sie jetzt irgndwas beachten muss oder so. Montag werden wir warscheinlich mal unsere Anwältin anrufen, was die rät, vermute aber auch das die fast 3Monate nun doch etwas lang sind, zumal ja schon Reparaturversuche stattgefunden haben.
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Albert Einstein
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cibo
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Betreff des Beitrags: Re: Unfall - nachträglich Ärger - Wie verhalten? Verfasst: Freitag 21. August 2009, 21:09 |
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Registriert: Dienstag 20. September 2005, 21:30 Beiträge: 337
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Also,
Zum Schaden: Als Geschädigter hat man Anspruch auf Instandsetzung nach Herstellerrichtinien bzw. in diesem Fall, so wie es eine Vertragswerkstatt der Automarke reparieren würde. Die Dame mit dem Heckschaden, bei der der Vater alles repariert hat, kann also das netto verlangen, was eine Vertragswerkstatt berechnet hätte. In der Regel kann ein Sachverständiger das auch kalkulieren, wenn der Schaden in Eigenregie behoben wurde.
Zur Zeugensituation: Verklagt wird im Fall das es vor Gericht geht vom Eigentümer: Halter, Fahrer und Versicherung. Die sind dann Beklagte = Parteien des Rechtsstreits. Parteien können keine Zeugen sein. Wenn also die Dame mit dem Heckschaden klagt und der Wagen z.B. zufällig dem Vater gehört, wird deine Schwester mitverklagt und damit als Zeugin ausgeschaltet. Die Heckschaden-Dame ist in diesem Fall Zeugin......
Zum Verschulden: Natürlich darf der Vordermann nicht ohne Anzeichen bremsen, aber i.d.R. stimmt, wer hinten drauffährt ist Schuld. Da in diesem Fall (falls also Heckschaden-Dame nicht Eigentümerin ist - und sowas wird gerne behauptet: "ich bin zwar Halterin, aber mein Vater ist wirtschafticher Eigentümer....") eine Zeugin existiert, die sagen könnte, "ich hab nciht abrupt gebremst", siehts schecht aus....
Keine Rechtsberatung, nur so ein paar Gedanken von mir....
gruß, cibo
P.S.: Was sie beachten sollte? Jedenfalls keine SMS an ihre Freundin schicken "Mein Schuld..." oder so. Den Rest wird die Anwältin erklären. Und zur SIcherheit den Schaden der eigenen KFZ-Haftpficht melden "rein vorsorglich". Evtl. wird sie dann erstmal höhergestuft, aber falls kein Schaden durch die Freundin gemeldet wird, geht´s auch wieder runter und Beiträge werden erstattet.
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Lilien
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Betreff des Beitrags: Re: Unfall - nachträglich Ärger - Wie verhalten? Verfasst: Freitag 21. August 2009, 21:25 |
Brennmeister ehrenhalber |
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Registriert: Samstag 24. September 2005, 22:06 Beiträge: 1961
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@cibo:
Misst Du der Abmachung (mündlicher Vertrag?) der Beiden (jeder zahlt seinen Schaden selbst) keine Bedeutung zu?
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tutifruti
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Betreff des Beitrags: Re: Unfall - nachträglich Ärger - Wie verhalten? Verfasst: Freitag 21. August 2009, 21:32 |
Moderator |
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Registriert: Montag 10. April 2006, 04:49 Beiträge: 8150 Wohnort: am Deich
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fridge hat geschrieben: Nun will die Freundin auf einmal doch die Heckklappe und Lichter und alles hinten neu machen lassen, incl. mancher Schäden die sie schon davor dran hatte und jetzt natürlich nichtmehr wahr sind.... cibo hat geschrieben: Als Geschädigter hat man Anspruch auf Instandsetzung nach Herstellerrichtinien bzw. in diesem Fall, so wie es eine Vertragswerkstatt der Automarke reparieren würde. Die Dame mit dem Heckschaden, bei der der Vater alles repariert hat, kann also das netto verlangen, was eine Vertragswerkstatt berechnet hätte. In der Regel kann ein Sachverständiger das auch kalkulieren, wenn der Schaden in Eigenregie behoben wurde. @cibo wie soll ein Sachverständiger das kalkulieren ? es wurde doch schon repariert außerdem sind am Wagen auch noch Altschäden vorhanden... hinzukommt noch das der Schaden seit mehr als zwei Monaten nicht gemeldet wurde, da ist eine Bestandsaufnahme der Schäden gar nicht mehr möglich ....
_________________ BM Mitglied seit: 2002-02-27
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cibo
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Betreff des Beitrags: Re: Unfall - nachträglich Ärger - Wie verhalten? Verfasst: Freitag 21. August 2009, 21:33 |
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Registriert: Dienstag 20. September 2005, 21:30 Beiträge: 337
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rein theoretisch ist das imho eine verbindliche Absprache, aber Recht haben und Recht bekommen kommt nicht von ungefähr. Einen (angenommenen) Prozeß gewinnt nicht unbedingt der, dessen Vortrag wahr ist, sondern auch öfter mal der, der seinen Vortrag beweisen kann. Und wenn, wie oben von dargestellt, die Hinterschaden-Dame als Zeugin auftritt, weil ihr Vater als (vermeintlicher) Eigentümer klagt, ist sie Zeugin...... und die Auffahr-Dame eben nicht.
gruß, cibo
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tutifruti
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Betreff des Beitrags: Re: Unfall - nachträglich Ärger - Wie verhalten? Verfasst: Freitag 21. August 2009, 22:07 |
Moderator |
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Registriert: Montag 10. April 2006, 04:49 Beiträge: 8150 Wohnort: am Deich
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cibo hat geschrieben: rein theoretisch ist das imho eine verbindliche Absprache, aber Recht haben und Recht bekommen kommt nicht von ungefähr. Einen (angenommenen) Prozeß gewinnt nicht unbedingt der, dessen Vortrag wahr ist, sondern auch öfter mal der, der seinen Vortrag beweisen kann. Und wenn, wie oben von dargestellt, die Hinterschaden-Dame als Zeugin auftritt, weil ihr Vater als (vermeintlicher) Eigentümer klagt, ist sie Zeugin...... und die Auffahr-Dame eben nicht. mag sein, aber bei einer Mündlichen Absprache wo in Nachhinein auf Schadenregulierung gepocht wird kann man den Spieß auch umdrehen wenn die Hinterschaden-Dame als Zeugin auftreten sollte könnte man Ihr unterstellen Sie habe mit Absicht gebremst weil der Wagen ja "sowieso schon kaputt war" und Sie Ihren Vater zum neuen Auto verhelfen wolle... dafür spricht auch die Verzögerung um mehr als 2 Monate
_________________ BM Mitglied seit: 2002-02-27
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cibo
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Betreff des Beitrags: Re: Unfall - nachträglich Ärger - Wie verhalten? Verfasst: Freitag 21. August 2009, 22:14 |
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Registriert: Dienstag 20. September 2005, 21:30 Beiträge: 337
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aber wer unterstellt ihr das ? Der Anwalt? Sagt sie als Zeugin "Nein!" Der Richter? Sagt sie als Zeugin "Nein!"
Und wenn die Schwester von fridge ihr ein Fehlverhalten/ Mitverschulden nachweisen will, muss sie es beweisen. Und bei einem "Nein" und keinem anderen Zeugen,..... wird schwer......imho.
gruß, cibo
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