raini hat geschrieben:
Der zehnjährige Sohn in der vierten Klasse hat eine Lese-Rechstschreibschwäche, für die auch ein Attest vorliegt.
Wem liegt dieses Attest vor? Auch nach nicht nur flüchtigem "Ausgoogeln" erschließt sich mir nicht, wie in NRW mit LRS umgegangen wird. Normalerweise gibt es in den Bundesländern sehr genaue Vorschriften, auch,
wann eine Leserechtschreibschwäche überprüft wird, das ist jetzt durchaus auch zeitlich gemeint.
raini hat geschrieben:
Die Klassenlehrerin nahm dies zum Anlass, eine besonders auffällige Passage seiner Klassenarbeit vor der gesamten Klasse vorzutragen. Dabei betonte sie, diese Antwort/Ergebnis sei die Note sechs und nannte den Namen des Schülers (der Sohn meines Bekannten).
Ist es nicht datenschutzrechtlich höchst bedenklich, diese Leistung vor der Klasse anzuprangern?
Möglicherweise
auch. Es ist vor allem pädagogisch "unter aller Sau". Wenn so etwas passiert oder ich von so etwas höre/lese, dann schrillen bei mir die Alarmglocken. Falls so etwas passiert ist, dann deutet das - für mich - darauf hin, dass schon vor langer Zeit Gespräche zwischen Eltern und Klassenlehrerin hätten stattfinden müssen und es regt sich in mir der Verdacht, dass solche Gespräche schon stattgefunden haben, jedoch bar jeder Gesprächskultur, so dass hier beide Parteien emotional über das Erträgliche hinaus belastet wurden und jegliche weiterführenden Gespräche eingestellt haben. Klipp und klar: Ich habe den Eindruck, die "Fronten" waren schon vor dem Vorfall mehr als verhärtet.
raini hat geschrieben:
Macht hier der Anruf beim Kultusministerium Sinn? Muss man sich solche Schikanen bieten lassen? Wie würdet ihr handeln?
Nein, das erinnert mich an jemanden, der "Recht" haben will ohne ein klärendes Gespräch
- mit der Lehrkraft
- mit der Schulleitung
- mit einem Schulpsychologen (keine Ahnung, ob es in NRW so etwas gibt)
jemals gesucht zu haben.