Zitat:
heise.de:
[...]Zwar werden solche Kopien nicht strafbar, doch die jeweiligen Rechteinhaber können den Verbraucher zivilrechtlich auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch nehmen[...]
heißt das, wenn ich meine gekaufte dvd oder mein gekauftes spiel,das einen KS hat, sichern würde, dann würde ich mich nicht strafbar machen, aber dennoch können sie mich zu n paar 1000€ verklagen!?!
des is doch lächerlich ich wäre kein raubkopierer und dennoch wäre n haufen kohle fällig!!!
Zitat:
gesetzlich zulässigen Vervielfältigungen mit Hilfe des PC abgedeckt
was ist denn eine gesetzlich zulässige kopie??
die kopie eines nicht geschützten spiels (day of the tentacle), das ich als mein Eigen bezeichne?