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 Betreff des Beitrags: GEZ erhebt für Handys mit TV-Empfang Gebühren
BeitragVerfasst: Sonntag 8. Januar 2006, 15:13 
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Zitat:
Angesichts der seit kurzem bestehenden Möglichkeit, über ein UMTS-Handy TV-Kanäle zu empfangen, wird die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) auch für diese mobilen Geräte entsprechende Gebühren erheben müssen. Die Entrichtung sei verpflichtend, weil die Übertragung der Inhalte keineswegs über das Internet erfolge.

Auch mobile Rundfunkempfangsgeräte unterliegen so der Gebührenpflicht - ab sofort müssen monatlich 17,03 Euro bezahlt werden. Davon betroffen werden vor allem diejenigen sein, die ihr Handy für geschäftliche Zwecke einsetzen und es somit nicht als Zweitgerät anmelden können.

Privatnutzer können ihr UMTS-Handy dagegen als Zweitgerät anmelden und müssen so keine weiteren Gebühren für den Empfang von TV-Programmen entrichten. Die Änderungen haben ab sofort ihre Gültigkeit.


[Quelle]



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 Betreff des Beitrags: AW: GEZ erhebt für Handys mit TV-Empfang Gebühren
BeitragVerfasst: Sonntag 8. Januar 2006, 15:20 
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Das wird ja wohl immer noch schöner.... Scheiß Blutsauger :burn:



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 Betreff des Beitrags: AW: GEZ erhebt für Handys mit TV-Empfang Gebühren
BeitragVerfasst: Sonntag 8. Januar 2006, 16:57 
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War das nicht zu erwarten? Es war doch von vornherein klar das die das machen werden. Jedes empfangsfähige Gerät muss bezahlt werden. So handhabt die GEZ das seit Jahr und Tag. In einem Haushalt reicht die Angabe von einem Fernsehgerät und einem Radio in der Regel aus.

Wer das zahlt, ist selber schuld.

MFG
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 Betreff des Beitrags: AW: GEZ erhebt für Handys mit TV-Empfang Gebühren
BeitragVerfasst: Sonntag 8. Januar 2006, 17:40 
Brennmeister

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Ich hab zwar ein UMTS Gerät, aber keinerlei Ahnung wie das funktioniert, ich hab das bisher auch noch nicht probiert, bzw. mich noch nie über UMTS eingewählt.

Betrifft mich das nun auch?



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 Betreff des Beitrags: AW: GEZ erhebt für Handys mit TV-Empfang Gebühren
BeitragVerfasst: Sonntag 8. Januar 2006, 17:42 
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Du hast einen Fernseher zu Hause zu stehen und kannst nicht mit ihm umgehen, dennoch musst Du bezahlen. Da Du ein empfangsfähiges Gerät besitzt ;)

MFG
Flyboy


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 Betreff des Beitrags: AW: GEZ erhebt für Handys mit TV-Empfang Gebühren
BeitragVerfasst: Sonntag 8. Januar 2006, 17:45 
Brennmeister

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Bräuchte ich für den Empfang nicht eine UMTS fähige SimKarte?

Ich habe bisher noch nichtmal annähernd die Möglichkeit bei mir gefunden UMTS überhaupt zu nutzen.



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 Betreff des Beitrags: AW: GEZ erhebt für Handys mit TV-Empfang Gebühren
BeitragVerfasst: Sonntag 8. Januar 2006, 19:26 
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war ab zu sehen das dies kommen wird
wie in den firmen mit internetanschluss die gebührenpflichtig werden

wer als privatperson GEZ bezahlt der hat selber schuld
es gibt immer mittel und wege diesem aus dem weg zu gehen

schönen abend noch


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 Betreff des Beitrags: Re: AW: GEZ erhebt für Handys mit TV-Empfang Gebühren
BeitragVerfasst: Sonntag 8. Januar 2006, 20:46 
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In Flames hat geschrieben:
Bräuchte ich für den Empfang nicht eine UMTS fähige SimKarte?

Ich habe bisher noch nichtmal annähernd die Möglichkeit bei mir gefunden UMTS überhaupt zu nutzen.


Leider interessiert das keine Sau. Ist doch bei'm Fernseher genauso. Ob Du da am Antennenanschluß ein Kabel dran hast, oder Fenseher allein nur mit einem DVD-Player nutzt interessiert keine Sau. Allein dass Du Geräte besitzt mit denen es technisch möglich ist macht Dich zum potentiellen Zahler.
Aber wie leon schon sagt, als Privatperson hat man diverse Möglichkeiten.


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 Betreff des Beitrags: AW: GEZ erhebt für Handys mit TV-Empfang Gebühren
BeitragVerfasst: Sonntag 8. Januar 2006, 20:54 
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Da ist es doch schon klar, alle die über nen Mobilfunkvertrag ein UMTS Handy oder Radiohandy bestellen,
in kürzester Zeit bei der tollen GEZ gemeldet sind...
Dann muss man den Spasten erstmal wieder klarmachen, dass man das Handy wieder verkauft hat.


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 Betreff des Beitrags: AW: GEZ erhebt für Handys mit TV-Empfang Gebühren
BeitragVerfasst: Montag 9. Januar 2006, 14:13 
Brennmeister ehrenhalber
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@ Dietmar / Leon

Und, welche Möglichkeiten hat man als Privatperson, der GEZ zu entgehen ?


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 Betreff des Beitrags: Re: AW: GEZ erhebt für Handys mit TV-Empfang Gebühren
BeitragVerfasst: Montag 9. Januar 2006, 14:27 
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Acronicta hat geschrieben:
@ Dietmar / Leon

Und, welche Möglichkeiten hat man als Privatperson, der GEZ zu entgehen ?


in dem man den plunder einfach abmeldet? :)


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 Betreff des Beitrags: Re: AW: GEZ erhebt für Handys mit TV-Empfang Gebühren
BeitragVerfasst: Montag 9. Januar 2006, 15:39 
Brennmeister ehrenhalber
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leon hat geschrieben:
Acronicta hat geschrieben:
@ Dietmar / Leon

Und, welche Möglichkeiten hat man als Privatperson, der GEZ zu entgehen ?


in dem man den plunder einfach abmeldet? :)


...und Du meinst, als Familie mit Auto (Radio) könnte man das so einfach abmelden und die nehmen dir ab, daß plötzlich keine TV mehr da sind, kein Autoradio, keine Radiowecker, Stereoanlage etc. pp ?
Daß Du also die gesamte Medienlandschaft aus Deinem Hause verbannt hast, auch wenn Du 2 halbwüchsige Kinder hast ? :afraid:


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 Betreff des Beitrags: Re: AW: GEZ erhebt für Handys mit TV-Empfang Gebühren
BeitragVerfasst: Montag 9. Januar 2006, 15:49 
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Acronicta hat geschrieben:
leon hat geschrieben:
Acronicta hat geschrieben:
@ Dietmar / Leon

Und, welche Möglichkeiten hat man als Privatperson, der GEZ zu entgehen ?


in dem man den plunder einfach abmeldet? :)


...und Du meinst, als Familie mit Auto (Radio) könnte man das so einfach abmelden und die nehmen dir ab, daß plötzlich keine TV mehr da sind, kein Autoradio, keine Radiowecker, Stereoanlage etc. pp ?
Daß Du also die gesamte Medienlandschaft aus Deinem Hause verbannt hast, auch wenn Du 2 halbwüchsige Kinder hast ? :afraid:


dürfen die in deine wohnung/haus?
düfen die eigendlich irgendwas?

das kannst du dir wohl selbst beantworten :)


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 Betreff des Beitrags: AW: GEZ erhebt für Handys mit TV-Empfang Gebühren
BeitragVerfasst: Montag 9. Januar 2006, 15:51 
Brennmeister ehrenhalber
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Geht sich nicht ums dürfen, geht sich darum, daß sie den Antrag ablehnen!


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 Betreff des Beitrags: Re: AW: GEZ erhebt für Handys mit TV-Empfang Gebühren
BeitragVerfasst: Montag 9. Januar 2006, 15:58 
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Acronicta hat geschrieben:
Geht sich nicht ums dürfen, geht sich darum, daß sie den Antrag ablehnen!


kommt ebend auf den inhalt der abmeldung an :)


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