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 Betreff des Beitrags: Dringend: Arbeitsrecht im Pflegebereich (Arbeitszeiten)
BeitragVerfasst: Mittwoch 25. Januar 2006, 18:56 
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Hi @ all,

brauche mal dringend hilfe und zwar macht eine Freundin von mir eine Ausbildung als Pflegerin im Behindertenheim. Nun ist es so das sie aufgrund der Ausbildung auch auf verschiedenen Gruppen arbeiten muss.

Auf der jetzigen Gruppe kommt meine Freundin mit der Stellvertretenen Gruppenleiterin nicht "klar" beruht sich auf gegenseitigkeit und die drückt es gerade meiner freundin richtig rein. Heißt da sie ja die Dienstpläne mit den arbeitszeiten erstellt soll jetzt meine freundin (als azubine) 21 Tage am Stück durcharbeiten (inkl. Wochenende)!!!!
Die aktuelle Gruppenleiterin liegt zur Zeit im Krankenhaus und wird erst im April wieder da sein!! Von dem her ist keine Besserung in sicht....

Darf man das überhaupt???? Wo kann man sich da schlau machen, gibt es nicht irgendwie Regelungen die gewisse arbeitszeiten vorschreiben?? Vielleicht sogar ein Gesetz oder ähnliches?

Hoffe ihr könnt mir da helfen.

mfg
:o)



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 Betreff des Beitrags: AW: Dringend: Arbeitsrecht im Pflegebereich (Arbeitszeiten)
BeitragVerfasst: Mittwoch 25. Januar 2006, 19:07 
Brennmeister ehrenhalber

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verboten....


stichwort wochenarbeitszeiten.......egal nach welcher regelung....google mal danach..muss leider weg, sonst würde ich es machen...


nur a...löcher unterwegs, wo man nur hinsieht*grrrr



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 Betreff des Beitrags: Re: AW: Dringend: Arbeitsrecht im Pflegebereich (Arbeitszeit
BeitragVerfasst: Mittwoch 25. Januar 2006, 19:24 
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eltipo hat geschrieben:
verboten....


stichwort wochenarbeitszeiten.......egal nach welcher regelung....google mal danach..muss leider weg, sonst würde ich es machen...


nur a...löcher unterwegs, wo man nur hinsieht*grrrr



danke,
finde aber gerade alles nur nicht das was ich brauche :think:
suche irgendwas wo drin steht: Darf nicht mehr als 10 Tage am Stück durcharbeiten oder so ähnlich.

mfg
:o)



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 Betreff des Beitrags: AW: Dringend: Arbeitsrecht im Pflegebereich (Arbeitszeiten)
BeitragVerfasst: Mittwoch 25. Januar 2006, 19:24 
Brennmeister ehrenhalber

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Ist grundsätzlich nich Konform mit geltendem Arbeitsrecht, nur ist es so, daß im Ausnahmefall (und die Krankheit der Gruppenleiterin zählt dazu) auch Regelungen zulässig sind, die es im Normalfall eben nicht sind. Patientenversorgung ist wichtiger als Arbeitsschutzgesetze... Allerdings muß der Arbeitgeber klar machen, daß die Mehrleistung erstens eine Ausnahme ist, zweitens dafür zu sorgen, daß man möglichst schnell wieder gesetzeskonforme Arbeitszeiten eingehalten werden können und drittens wenn irgendmöglich für späteren Ausgleich zu sorgen.
In Krankenhäusern ist dies meist Utopie (v.A. in kleineren), dort wird seit Jahrzehnten am Arbeitsschutzgesetz (und EU Recht) vorbei gearbeitet, und keine Sau interessiert das (Ein Grund, warum z.B. Krankenhausärzte z.Zt. lautstarken Protet üben).



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bambam
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 Betreff des Beitrags: AW: Dringend: Arbeitsrecht im Pflegebereich (Arbeitszeiten)
BeitragVerfasst: Mittwoch 25. Januar 2006, 19:56 
Gibt es keinen Betriebsrat oder eine Mitarbeitervertretung die man da mal zu befragen könnte? Bei uns achtet der Betriebsrat durchaus auf die Einhaltung der vorgschriebenen Arbeitszeiten. Nur wenn die nix davon wissen, können sie auch nicht einschreiten...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: AW: Dringend: Arbeitsrecht im Pflegebereich (Arbeitszeit
BeitragVerfasst: Mittwoch 25. Januar 2006, 20:00 
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bambam hat geschrieben:
Ist grundsätzlich nich Konform mit geltendem Arbeitsrecht, nur ist es so, daß im Ausnahmefall (und die Krankheit der Gruppenleiterin zählt dazu) auch Regelungen zulässig sind, die es im Normalfall eben nicht sind. Patientenversorgung ist wichtiger als Arbeitsschutzgesetze... Allerdings muß der Arbeitgeber klar machen, daß die Mehrleistung erstens eine Ausnahme ist, zweitens dafür zu sorgen, daß man möglichst schnell wieder gesetzeskonforme Arbeitszeiten eingehalten werden können und drittens wenn irgendmöglich für späteren Ausgleich zu sorgen.
In Krankenhäusern ist dies meist Utopie (v.A. in kleineren), dort wird seit Jahrzehnten am Arbeitsschutzgesetz (und EU Recht) vorbei gearbeitet, und keine Sau interessiert das (Ein Grund, warum z.B. Krankenhausärzte z.Zt. lautstarken Protet üben).



Sind Azubis von dieser Regelung nicht ausgenommen?
Ausserdem ist die Gruppenleiterin nicht erst seit gestern oder heute im Krankenhaus sondern schon seit 2-3 Wochen!!
In der Pflege gibt es ja schließlich sachen die ein Azubi nicht machen darf und wenn dann nur unter aufsicht --> Die ist ebenfalls nicht gegeben. Meine Freundin wurde sogar so eingeteilt das Sie teils Studen alleine auf der Gruppe ist!! :burn:

mfg
:o)



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 Betreff des Beitrags: Re: AW: Dringend: Arbeitsrecht im Pflegebereich (Arbeitszeit
BeitragVerfasst: Mittwoch 25. Januar 2006, 21:16 
Brennmeister ehrenhalber

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bambam hat geschrieben:
Ist grundsätzlich nich Konform mit geltendem Arbeitsrecht, nur ist es so, daß im Ausnahmefall (und die Krankheit der Gruppenleiterin zählt dazu) auch Regelungen zulässig sind, die es im Normalfall eben nicht sind. Patientenversorgung ist wichtiger als Arbeitsschutzgesetze... Allerdings muß der Arbeitgeber klar machen, daß die Mehrleistung erstens eine Ausnahme ist, zweitens dafür zu sorgen, daß man möglichst schnell wieder gesetzeskonforme Arbeitszeiten eingehalten werden können und drittens wenn irgendmöglich für späteren Ausgleich zu sorgen.
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wer die klappe nicht aufmacht, wird überhört....

sie braucht nur hingehen und sagen, dass sie so nicht arbeitet....fertig ist der braten.....

wenn man so etwas zur anzeige bringen würde( und sei es bei der pdl), dann wäre ganz schnell ruhe....
bei uns im hause wird das auch immer wieder versucht...aber mehr als 9 tage am stück wagt niemand...und lass dir versichert sein, die situation bei uns im moment die hölle.....

azubis haben sogar noch besondere rechte, was das betrifft....denen gehts da wirklich noch besser, wie alt ist deine freundin? das spielt auch noch eine rolle!

es gibt bestimmt eine art pflegeforum, in dem das ganz schnell besprochen werden kann....

aber ich spreche morgen mal mit meiner leitung, da gibts immer schnell handfestes :aok:


edit: mir fällt gerade ein, dass zu meiner ausbildungszeit der azubi mit 1/7-stelle gerechnet wurde...es gibt also nicht mal einen rechnenswerten grund, wieso sie so eingeplant werden müsste...

eine möglichkeit, wieso man so lange am stück arbeiten müsste( oder gar zur arbeit verpflichtet werden könnte), ist ein realistischer notfall( in meinem fall ein flugzeugabsturz am flughafen dortmund mit mindestens 500 verletzten, oder so!!!)...alles andere rechtfertigt ein solches vorgehen nicht....es wird nur immer gerne versucht... :afraid:



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 Betreff des Beitrags: AW: Dringend: Arbeitsrecht im Pflegebereich (Arbeitszeiten)
BeitragVerfasst: Mittwoch 25. Januar 2006, 21:49 
War schon ein paarmal hier

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@ Tresloco

Ganz entscheidend für die Klärung der Frage ist das Alter Deiner Freundin.

Ist sie volljährig?


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 Betreff des Beitrags: Re: AW: Dringend: Arbeitsrecht im Pflegebereich (Arbeitszeit
BeitragVerfasst: Mittwoch 25. Januar 2006, 22:28 
Brennmeister ehrenhalber
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Tresloco hat geschrieben:

danke,
finde aber gerade alles nur nicht das was ich brauche :think:
suche irgendwas wo drin steht: Darf nicht mehr als 10 Tage am Stück durcharbeiten oder so ähnlich.

mfg
:o)


.... bei uns in Österreich sind das maximal 7 Tage am Stück (d.h. 56 Std /gesetzlich verankert) ... denk mal das dürfte mit der deutschen Gesetzeslage ziemlich komform gehen.
1o Tage am Stück sind generell verboten!

lg


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 Betreff des Beitrags: AW: Dringend: Arbeitsrecht im Pflegebereich (Arbeitszeiten)
BeitragVerfasst: Mittwoch 25. Januar 2006, 23:48 
Brennmeister
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Unterliegt die Klinik dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst? Wenn ja dann trifft für deine Freundin der Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD) zu. Den kannste bei der Gewerkschaft anfordern.

Sollte das nicht der Fall sein, dann zieht das Arbeitszeitgesetz und das läßt einigen Spielraum zu. Aber um da Genaueres zu sagen, benötigt man mehr Details. :D



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 Betreff des Beitrags: Re: AW: Dringend: Arbeitsrecht im Pflegebereich (Arbeitszeit
BeitragVerfasst: Donnerstag 26. Januar 2006, 00:34 
Brennmeister
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PrettyBlondie hat geschrieben:
Aber um da Genaueres zu sagen, benötigt man mehr Details. :D


Genau! Z.B. die Körbchengröße :D

Scherz beiseite, die Arbeitszeit ist in meinen Augen ganz eindeutig nicht legitim! Aber ohne den Eingriff einer Behörde oder einer Art Betriebsrat wird sich da wohl nichts machen lassen.

Hier noch ein paar Links:

http://www.konfliktfeld-pflege.de/datei ... szeit.html

http://bundesrecht.juris.de/arbzg/index.html



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 Betreff des Beitrags: AW: Dringend: Arbeitsrecht im Pflegebereich (Arbeitszeiten)
BeitragVerfasst: Donnerstag 26. Januar 2006, 13:44 
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Also schon mal vielen dank für das große feedback :aok:

meine Freundin ist 23 und ist gerade im 2 Lehrjahr.
Ob es einen Betriebsrat o.ä. gibt weiß ich noch nicht muss ich sie heute mal fragen. Ich weiß nur das Sie den Heimleiter eine Interne Mail geschrieben hat (irgendwann mal im Dezember), die bis heute nicht beantwortet ist --> da der Heimleiter, Urlaub hatte und dann hat er sich im Urlaub den Miniskus verletzt sprich der kommt erst mitte Februar wieder!!

Meine Freundin wurde ja schon mehrfach 10 - 14 Tage eingeteilt aber das jetzt mit 21 Tagen ist der Hammer!!! Habe ihr auch gesagt das man es so nicht hinnehmen darf und kann!!

Jetzt muss da endlich mal was passieren.

mfg
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 Betreff des Beitrags: Re: AW: Dringend: Arbeitsrecht im Pflegebereich (Arbeitszeit
BeitragVerfasst: Donnerstag 26. Januar 2006, 18:19 
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PrettyBlondie hat geschrieben:
Unterliegt die Klinik dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst? Wenn ja dann trifft für deine Freundin der Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD) zu. Den kannste bei der Gewerkschaft anfordern.


Wie finde ich den die Gewerkschaft raus??

mfg
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Nachtrag: Also es richtet sich nach dem TVAöD!!
Wir kommen der sache näher :swank:



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BeitragVerfasst: Donnerstag 26. Januar 2006, 18:54 
Brennmeister
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Tresloco hat geschrieben:
PrettyBlondie hat geschrieben:
Unterliegt die Klinik dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst? Wenn ja dann trifft für deine Freundin der Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD) zu. Den kannste bei der Gewerkschaft anfordern.


Wie finde ich den die Gewerkschaft raus??

mfg
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Nachtrag: Also es richtet sich nach dem TVAöD!!
Wir kommen der sache näher :swank:


In diesem Fall ist es verdi.



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BeitragVerfasst: Donnerstag 26. Januar 2006, 19:40 
Brennmeister ehrenhalber

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findet sich im netz genug dazu....




nebenbei habe ich ein paar bücher, die ich morgen wälzen kann(bekomme ich morgen!!!)....


bei ihr greift auf jeden fall die ausbildungsverordnung( oder so), die ist noch einiges schärfer, als die normalen schutzgesetze....

schon die 14 tage hätte sie nicht machen müssen...


sie kann ja dreist die grundlage für eine solche einteilung einfordern:

zeig mir den gesetzestext, in dem steht, dass DU mich 21 tage am stück einteilen darfst und ich mache das!!!



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