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Autor |
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Taiyo-Freak
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Betreff des Beitrags: eBay mal wieder Verfasst: Samstag 25. Februar 2006, 02:02 |
Brennmeisteranwärter |
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Registriert: Samstag 8. Oktober 2005, 13:30 Beiträge: 656
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Folgendes ist passiert:
Auktionsgewinner wollte unversicherten Versand, Päckchen ging am 27. 01. 06 raus, bis heute nicht angekommen. Der Käufer will nun belegt haben, dass ich das Päckchen aufgegeben habe. Aber aus meiner Quittung geht weder Ziel noch Inhalt hervor. Zudem haftet die Post sowieso nicht, und ich gleich 3x nicht. Warenwert 60 €. Wie kann man das am besten auflösen?
_________________ Taiyo Yuden rulez!
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d5e5f5
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Betreff des Beitrags: Re: eBay mal wieder Verfasst: Samstag 25. Februar 2006, 04:03 |
Brennmeister ehrenhalber |
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Registriert: Samstag 17. September 2005, 19:08 Beiträge: 1035
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Taiyo-Freak hat geschrieben: Folgendes ist passiert:
Auktionsgewinner wollte unversicherten Versand, Päckchen ging am 27. 01. 06 raus, bis heute nicht angekommen. Der Käufer will nun belegt haben, dass ich das Päckchen aufgegeben habe. Aber aus meiner Quittung geht weder Ziel noch Inhalt hervor. Zudem haftet die Post sowieso nicht, und ich gleich 3x nicht. Warenwert 60 €. Wie kann man das am besten auflösen?
Ich sehe das so. Wenn du als Versandart "DHL-Päckchen" (oder wie das heißt; jedenfalls beleglos und unversichert) angegeben hast, dann kann es dir im Grunde egal sein, weil du das Päckchen aufgegeben hast.
Bei sowas kann man nur mit Zeugen sicher gehen, weil es bei Päckchen keine Bestätigung oder Nachverfolgung gibt.
Man könnte vieleicht einen Nachforschungsantrag an die Post stellen, aber ob das was bringt weiß ich nicht.
_________________ www.rohlinge-bedrucken.de.vu für Canon Drucker
Brenner: NEC ND-2500, Ricoh MP5316DA (ND-3500), Sony CRX210, Yamaha F1, Pioneer K06, Matshita UJ-857
Was ich so höre. 'Now Playing'
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Spike
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Betreff des Beitrags: AW: eBay mal wieder Verfasst: Samstag 25. Februar 2006, 07:55 |
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Registriert: Montag 12. September 2005, 15:52 Beiträge: 197 Wohnort: Williburg City
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Wenn du nen Aufgabezettel hast, kann die Post sehr wohl feststellen, wo es ist, bzw wo es hingesandt wurde.
Musst nur lieb fragen, denn den meisten dort ist dies zu mühsam.Aber der Ton macht ja bekanntlich die Musik
_________________ Gruß
Markus
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tobiashi
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Betreff des Beitrags: AW: eBay mal wieder Verfasst: Samstag 25. Februar 2006, 08:44 |
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Registriert: Dienstag 6. Dezember 2005, 17:32 Beiträge: 171
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Einen "Aufgabezettel" gibt es beim Päckchen doch aber nicht.
Da kommt der Anschriftenpapper drauf - von dem hat man keinen Durchschlag wie beim Paket und als Quittung bekommt man einen nichtssagenden Kassenzettel. Nachverfolgung ist deshalb nicht.
Rechtlich haftest Du als privater Verkäufer nur bis zur Übergabe an die Post. Verlust geht zu Lasten des Käufers. Weil er das Risiko eines unversicherten Versands ausdrücklich gewünscht hat, würde ich ihm das mal als erstes unter die Nase reiben! Zwar müsstest Du in einem Prozess wohl tatsächlich beweisen, dass Du das Päckchen abgeschickt hast aber wegen 60 EUR vor Gericht zu gehen ist ziemlich unwahrscheinlich.
Ich würde anbieten einen Nachforschungsantrag zu stellen und dem Käufer das Ergebnis zur Verfügung stellen.
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ogltw o'brien
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Betreff des Beitrags: AW: eBay mal wieder Verfasst: Samstag 25. Februar 2006, 11:54 |
Brennmeister ehrenhalber |
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Registriert: Montag 19. September 2005, 20:57 Beiträge: 1212 Wohnort: Rhein-Neckar-Gebiet
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Also bei einem Warenwert von 60 Euro hätte ich auf jeden Fall das Zeug als PAKET versendet. Selbst wenn der Käufer nur Päckchen will/wollte. Päckchen kostet 4,50 und Paket 7,- Euro, also die 2,50 Euro hätte ich dann aus eigener Tasche gezahlt (bei 60 Euro Warenwert wäre das nicht so ins Gewicht gefallen). Denn somit bin ich immer fein raus, falls was schief geht (Paketquittung habe ich dann ja)...
_________________ Intel Core i5-750 | ASRock P55 Pro | Gigabyte GTX460 1GB | 4096 MB A-DATA DDR3-1333 | ASUS Xonar D1
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Taiyo-Freak
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Betreff des Beitrags: AW: eBay mal wieder Verfasst: Samstag 25. Februar 2006, 13:51 |
Brennmeisteranwärter |
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Registriert: Samstag 8. Oktober 2005, 13:30 Beiträge: 656
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So ähnlich sehe ich das auch. Ich bin Privatverkäufer, habe Postpäckchen und DHL-Paket angboten, und sowohl im Text als auch im Mailverkehr auf die "Modalitäten" hingewiesen. Am 27. 1. habe ich alles ordnungsgemäß aufgegeben und den Käufer über den Versand informiert. Beim Postschalter endet meine Verantwortung.
In den letzten Monaten häufen sich in meinem Bekanntenkreis die Vorfälle im Produktbereich Brief/Bücher-/Warensendung/Päckchen der DP AG, sprich Sendungen gehen verloren oder kommen unvollständig/geöffnet an. Das mit Hermes ist ein guter Tip, werde in Zukunft Päckchen (versichert) by Hermes anbieten, der "Hermes-Kiosk" ist auch gleich bei mir um die Ecke. Bis vor kurzem konnte man sogar noch unv. Sendungen ohne Absender an Postfachadresen raushauen, jetzt muss zumindest Fakeabsender und Fakename drauf, als ob man so einen Drogendeal mehr verhindern oder einen Terroristen mehr fangen könnte...
_________________ Taiyo Yuden rulez!
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Taiyo-Freak
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Betreff des Beitrags: AW: eBay mal wieder Verfasst: Sonntag 26. Februar 2006, 00:32 |
Brennmeisteranwärter |
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Registriert: Samstag 8. Oktober 2005, 13:30 Beiträge: 656
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Also der Typ meint, ich habe nicht ausdrücklich auf den Haftungsausschluss hingewiesen usw., aber was kann ich dafür, wenn der Mails nicht liest oder ungelesen löscht. Zudem Artikelstandort CH, ebay.ch und er darf als Deutscher den Artikel nicht erwerben noch in den Verkehr bringen. Sollte er mich anzeigen wollen, würde er tierisch Ärger mit dem Deutschen Zoll bekommen, und ob die Schweizer Behörden den deutschen Polizisten wegen mutmaßlicher Unterschlagung von 84 Franken durch Nichtlieferung Amtshilfe gewähren, bleibt äußerst fraglich. In der Schweiz ist Besitz und Privatverkauf des Artikels übrigens straffrei, gewerblicher Verkauf jedoch nur Apothekern und Ärzten mit Genehmigung erlaubt. Zudem gibt es 1-2 Zeugen für den Postschalter...
_________________ Taiyo Yuden rulez!
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superneuvostoliittolaisi
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Betreff des Beitrags: AW: eBay mal wieder Verfasst: Sonntag 26. Februar 2006, 06:54 |
War schon ein paarmal hier |
Registriert: Samstag 17. September 2005, 21:30 Beiträge: 44
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Sorry, was hast Du denn den Käufer für einen Unsinn geschrieben???
Du musst bezüglich des Versands auf keinen Haftungssauschlus hinweisen und Du hast auch keine Haftung ausgeschlossen !!! Und warum hast Du keine Haftung ausgeschlossen ??? Weil Du nach dem Gesetz ja garnicht haftest:
Beim Privatverkauf erfolgt nach dem Gesetz der Gefahrenübergang mit Abgabe bei der Post. (§ 447 BGB)
Du hast einen Zeugen, der Dir bezeugt, dass Du die Ware ordnungsgemäß bei der Post abgeben hast.
Damit ist die Geschichte für Dich endgültig erledigt.
( Alles andere ist nur dummes Geschwätz - Du musst den Käufer nicht darüber aufklären, dass ein Päckchen verschwinden kann und dass der Päckchenversand unversichert ist ... )
Du schreibst ihn daher ganz einfach eine E-Mail und weist auf die Gesetzlage hin:
Sehr geehrter Herr ...
nach BGB §447 (1) geht mit der Versendung des Kaufgegenstands die Gefahr des Untergangs auf den Käufer über. Daher hafte ich nicht für den Verlust des Päckchens.
Mit freundlichen Grüßen
Das Geschwätz bezüglich *Irgendwasausschließ* und *Aufirgendwashingewiesen* schreibe bitte nicht rein, weil es nicht zutrift und darüber hinaus auch falsch ist.
Wenn er Dich dann weiter belästigt, dann schreibst Du folgende E-Mail:
Sehr geehrter Herr,
wie ich Ihnen bereits in meiner E-Mail vom x.x.2006 mitgeteilt habe, geht nach BGB §447 (1) mit der Versendung des Kaufgegenstands die Gefahr des Untergangs auf den Käufer über. Daher hafte ich nicht für den Verlust des Päckchens.
Mit freundlichen Grüßen
p.s. häufig vereinbaren Käufer den unversicherten Versand und erhalten auch die Ware. Allerdings behaupten Sie dann gegenüber dem Verkäufer, die Ware nicht erhalten zu haben Betrug
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HSeber
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Betreff des Beitrags: AW: eBay mal wieder Verfasst: Sonntag 26. Februar 2006, 09:53 |
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Registriert: Freitag 23. September 2005, 20:14 Beiträge: 344 Wohnort: Mannheim
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Hatte ich auch schonmal so einen Fall, bin bis heute der Meinung der hat das Päckchen bekommen.
Schick mir doch mal den EBay Namen von dem Typ vielleicht ist es ja der gleiche.
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Taiyo-Freak
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Betreff des Beitrags: AW: eBay mal wieder Verfasst: Sonntag 26. Februar 2006, 15:31 |
Brennmeisteranwärter |
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Registriert: Samstag 8. Oktober 2005, 13:30 Beiträge: 656
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Drei Dinge sind bei dem Vogel komisch:
1. Er braucht über 3 Wochen um zu merken, dass die Sendung nicht eingetroffen ist (Laufzeit meiner Sendungsart 2-3 Tage).
2. Er tut so, als wäre ich gewerblicher Versender, dabei bin ich eindeutig Privatverkäufer (darum Haftungsausschluss etc. fälschlicherweise).
3. Bei seinem Nachnamen tippe ich auf Bosniake oder Kosovare (das als 3. Indiz, einzeln käme ich nie auf die Idee, die genannten Volksgruppen zu diskriminieren).
Ich werde jetzt nur den Standardtext antworten, Zeugen fürs Packen und den Versand gibt es ja, und am Schalter endet meine Verantwortlichkeit. Wenn er mich weiter nervt, teile ich seine Adresse dem Stoßtrupp Mladic mit, soll sich die örtliche serbische Miliz seiner annehmen!
_________________ Taiyo Yuden rulez!
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