Vor allem müßten Seiten wie Geizhals etc. (wo man ja Händler bewerten kann) ja erst recht dicht machen
Wie schreibt die Kanzlei Dr. Bahr so treffend: Sowas ist Rechtsmißbrauch, wenn man solche Phantasiesummen zusammenschuster
Normalerweise sollte man solchen Abmahn-Anwälten eben wegen Rechtsmißbrauch sofort die Anwaltszulassung entziehen