nja das mit dem Käuferschutz ist so ne Sache das ebay forum isst voll mit klagen von ebay usern wie z.B.
hier
Der Käuferschutz, der sowieso nur eine Kulanzleistung ist, taugt nur (halbwegs), wenn der VK nicht nachweisen kann, dass die Ware verschickt wurde.
Wenn die gelieferte Ware von der Beschreibung abweicht oder gar eine Fälschung ist, dann wird es für den Käufer kompliziert und teuer, dies nachzuweisen.
Ich kann verstehen, dass PP nicht einfach glaubt, wenn behauptet wird, dass die Ware eine Fälschung ist - das könnte ja jeder behaupten.
Dass aber die ganzen Kosten für den Nachweis, dass man betrogen worden ist, an dem Käufer hängen bleiben, das ist nicht ok.
Es zeigt nur an solch' einem Fall, wie wenig der Käufer tatsächlich geschützt ist.
PP verlangt, dass die Ware an den VK zurück geschickt wird. Damit gibt man natürlich das Beweismittel aus der Hand. Aber um zumindest noch etwas von dem bezahlten Geld zu retten, bleibt einem nichts anderes übrig.
Es dürfte für die Rückerstattung eigentlich keine Rolle spielen, ob der VK dann behauptet, die Ware nicht erhalten zu haben. Oder der Zoll das einkassiert. Es muss nur ein Versand lt. PP-Richlinie sein, also online nachverfolgbar. Welcher Versand sich da für die Türkei anbietet, weiß ich nicht genau. Würde mal auf UPS tippen.
Allerdings ist zu beachten, dass der Käuferschutz eh' nur für Käufe in ebay DE, CH und AT gilt. Ansonsten -wie hier- greift nur die Käuferbeschwerde (200 € - 25 €). Es ist auch schon von vielen Fällen berichtet worden, wo es nur Geld zurück gab, wenn der VK noch etwas auf dem PP-Konto hatte. Eine Frage von mir hier im Forum, ob der ebay-Käuferschutz auch bei PP-Zahlung greift, blieb bis heute offiziell unbeantwortet. Mein Eindruck ist, dass sich PP aus Rückzahlungsverpflichgtungen versucht heraus zu winden.
Der VK ist ganz schön dreist. Trotz nachgewiesener Fälschung bezeichtet er in seiner Antwort auf die BW den Käufer als Lügner. Allein deshalb würde ich eine Strafanzeige wegen Betrugs stellen - die kostet nix, aber so Typen gehören bestraft. Kann sein, dass die Bestätigung von Barbour ohne die Jacke als Beweismittel nicht ausreicht. Aber das hat dann PP zu verantworten.
Hier im Forum haben schon viele von ähnlichen Fällen berichtet. Bei manchen Artikeln ist es auch kaum möglich, ein Gutachten beizubringen. Oder es lohnt sich nicht, weil ein Gutachten teurer würde als der gekaufte Artikel. Genau diesen Schwachpunkt machen sich VK zunutze, die in betrügerischer Absicht handeln. Wenn ein VK auch nur PP anbietet (wie hier) ist sowieso allerhöchte Vorsicht geboten. PP sorgt dafür, dass ein Beweisstück wieder zum mutmaßlichen Betrüger zurück kommt. Im Nachhinein könnte der immer behaupten, dass das begutachtete Teil ein ganz anderes war, als das gelieferte. Wer mit der nötigen kriminellen Energie ausgestattet ist, kann mit Hilfe der PP-Bestimmungen dreist und frech die Leute über'n Löffel ziehen.