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Unbeantwortete Themen | Aktive Themen
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ernsthelge
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Betreff des Beitrags: Rechtslenker Fahrzeug, Umbaupflicht? Verfasst: Mittwoch 21. Juni 2006, 08:37 |
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Registriert: Mittwoch 28. September 2005, 15:44 Beiträge: 133
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Hallo,
wenn ich aus dem Ausland ein Auto mit nach Dautschland bringe mit Lenkrad rechts, bin ich dann verpflichtet innerhalb einer bestimmten Zeit das Lenkrad auf die richtige Seite zu versetzen???
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flicflac
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Betreff des Beitrags: AW: Rechtslenker Fahrzeug, Umbaupflicht? Verfasst: Mittwoch 21. Juni 2006, 08:48 |
War schon ein paarmal hier |
Registriert: Montag 17. Oktober 2005, 16:44 Beiträge: 72 Wohnort: wo die Weser einen grooßen Boogen macht
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Willst du das Auto hier zulassen?
Wenn ja musst du Spiegel, Scheinwerfer usw. nach der deutschen StVZO umbauen.
Ich hatte mir vor 13 Jahren mal ein Auto aus Belgien gekauft, voll das Schnäppchen. Aber als es dann um die Zulassung ging hätte ich mehr als 5000 DM investieren müssen. Ganz schnell wieder weg die Karre.
flic
_________________ Die letzten Worte des Systemadministrators:
Natürlich haben wir eine Datensicherung...
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ernsthelge
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Betreff des Beitrags: AW: Rechtslenker Fahrzeug, Umbaupflicht? Verfasst: Mittwoch 21. Juni 2006, 11:33 |
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Registriert: Mittwoch 28. September 2005, 15:44 Beiträge: 133
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Ja, ich will das hier zulassen. Lichter, Spiegel und so ist mir schon klar, ich bin mir nur nicht sicher wie es sich mit dem Lenkrad auf der rechten Seite verhält. Ich meine nämlich mal irgendwo gehört zu haben, das dieses nach einer bestimmten Zeit versetzt werden muß!
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FlashKid
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Betreff des Beitrags: AW: Rechtslenker Fahrzeug, Umbaupflicht? Verfasst: Mittwoch 21. Juni 2006, 12:30 |
Brennmeister |
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Registriert: Mittwoch 18. Januar 2006, 13:25 Beiträge: 3246 Wohnort: Bikini Bottom
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Ruf am besten mal bei ner TÜV Station an.
Hier wirst du nur Vermutungen zu hören bekommen.
TÜV Kontaktseite
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In Flames
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Betreff des Beitrags: AW: Rechtslenker Fahrzeug, Umbaupflicht? Verfasst: Mittwoch 21. Juni 2006, 15:51 |
Registriert: Freitag 23. September 2005, 18:24 Beiträge: 7496
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Naja wenn man auf Oltimer veranstaltungen schaut, gibt es auch sehr viele rechtslenker die in Deutschland zu gelassen sind.
Aber ich weiß nicht wie sich das mit neueren Fahrzeugen verhält.
Ich hab noch nie ein neueres Auto als rechtslenker mit deutschem Nummernschild gesehen
_________________ Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen
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Allesbrenner
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Betreff des Beitrags: AW: Rechtslenker Fahrzeug, Umbaupflicht? Verfasst: Donnerstag 22. Juni 2006, 06:43 |
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Registriert: Freitag 11. November 2005, 13:58 Beiträge: 237
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Brauchst du definitiv nicht umzubauen.
Das kann ich dir aus eigener Erfahrung sagen. Hatte selber mal 4 Jahre lang einen Nissan Sunny als Rechtslenker (Japan-Import). Weder TÜV, noch die "Grünen", noch sonst irgendwer sagt was dagegen. Soweit ich weiß, gibt es noch nicht mal ein Gesetz, dass Autos für Deutschland Linkslenker sein müssen. Darauf hat man sich einfach im Lauf der Zeit geeinigt. Genauso wie der rechte Lenkradschalter für Scheibenwischer ist und der linke für die Blinker oder Dass die Handbremse in der Mitte ist, usw... Alles einfach nur Vereinbarungen. Mach dir also keine Sorgen.
_________________ MfG, Allesbrenner
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ernsthelge
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Betreff des Beitrags: AW: Rechtslenker Fahrzeug, Umbaupflicht? Verfasst: Donnerstag 22. Juni 2006, 07:10 |
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Registriert: Mittwoch 28. September 2005, 15:44 Beiträge: 133
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Dann würde ich sagen, ich lasse es einfach mal drauf ankommen
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dadash
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Betreff des Beitrags: Re: AW: Rechtslenker Fahrzeug, Umbaupflicht? Verfasst: Sonntag 2. Juli 2006, 18:14 |
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Registriert: Mittwoch 21. September 2005, 08:07 Beiträge: 137
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flicflac hat geschrieben: .....musst du Spiegel, Scheinwerfer usw. nach der deutschen StVZO umbauen...
Es gibt's dicke-plastische Scheinwerfer Aufkleber STVZO genehmigt. Drauf Kleben und die Halten einige Jahre fest. Kosten ca. €20 für zwei. Gibt's in meisten England Ferry Crossings, Hafen...
Spiegel sind Universal, Normalerweis brauchts nichts ändern...
_________________ XP1700+ @ 2.28Ghz (9.5x 240FSB 1.65V), Abit NF7-S2 Bios D26-Merlin's CPCoff, MDT 2x 512MB DDR400 @ DDR480, 160GB Samsung, Toshiba1712, LG GSA 4163B, LiteOn52246S, FX5900, Enermax 431Watt
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EsCaLaToR
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Betreff des Beitrags: AW: Rechtslenker Fahrzeug, Umbaupflicht? Verfasst: Sonntag 2. Juli 2006, 18:40 |
Brennmeister ehrenhalber |
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Registriert: Freitag 23. September 2005, 12:51 Beiträge: 2082
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Na doch, die Lampe müssen geändert werden. Das ist aber halb so wild, da es das meiste sehr preiswert bei eBay gibt.
Spiegel weiß ich auch nicht, daß musste mein Kumpel auch nicht machen, aber es gibt ja Fahrzeuge, wo sich Fahrer und Beifahrerspiegel in der Größe unterscheiden.
Das müsste man echt mal erfragen. Das Lenkrad kann man natürlich nicht umbauen, da müsste ja neben Padalerie, und Amarturenbrett auch die Trennwand zum Motor raus. Glaube sowas kann sich selbst bei einem Luxuswagen nicht rechnen. ....muß man auch nicht.
_________________ DVD-Writers in my Stock: Asus 1814BLT LiteOn 832S, 1693S, 165P6S, 165H6S, LH20A4H, LH20A4P, iHAP322 Plextor PX712A, PX716A (3x), PX755A (2x), PX760A (2x) Benq 1655 (2x) Pioneer A12L, S15L Optiarc 7173A, 7543A LG H44L, GH22NP20, GH24NS50, BH10LS30 Samsung S203B, S223C
LiteOn 165H Yamaha F1S (2x) / PX PREMIUM
Main System
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SpiritOfVite
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Betreff des Beitrags: AW: Rechtslenker Fahrzeug, Umbaupflicht? Verfasst: Sonntag 2. Juli 2006, 21:11 |
Registriert: Sonntag 18. September 2005, 10:48 Beiträge: 969
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Ein Trennwand zum Motor muss nicht unbedingt ausgebaut werden. Ich hab bei meinem Auto nen Kleinen Plastik Deckel, dort kommt dann einfach nen anderes Lenkgestänge rein, was aber einen Tausch von Motor und Getriebe vorraussetzen würde, welches aber rein vom Aufwand her für nicht Sinnvoll gehalten werden kann.
So brauchen die Fahrzeughersteller nicht 2 Karossiern entwickeln. Sondern bloß die Motoren ein bisschen umbauen.
MfG
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