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 Betreff des Beitrags: Radarfallenplugins für Travelbook 5 erlaubt oder verboten ?
BeitragVerfasst: Freitag 11. August 2006, 14:43 
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Ich habe den Routenplaner "Travelbook 5" auf meinem Notebook. Mit dem Programm kann man Fahrten planen und mittels GPS-Empfänger sich ans Ziel lotsen lassen (Programm sagt einen, wo man abbiegen muss etc.).

Nun habe ich im Netz ein sogenanntes "Radarfallenplugin" für das Programm gefunden, welches die Standorte von "festen" Blitzern in der Karte anzeigt (ähnlich wie Hotels und Tankstellen, eine Art Adressbuch für Starenkästen).

Nun meine Frage: weiß jemand von euch, ob das Mitführen eines solchen Programms im Auto erlaubt ist oder ob man die Software vor jeder Fahrt deaktivieren oder gar löschen muss ?


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 Betreff des Beitrags: AW: Radarfallenplugins für Travelbook 5 erlaubt oder verbote
BeitragVerfasst: Freitag 11. August 2006, 14:54 
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Ist kein Thema, kannst es ruhig benutzen! ;)

Anders sieht die Sache bei Radarwarngeräten aus, aber das ist bekannt! :swank:



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 Betreff des Beitrags: AW: Radarfallenplugins für Travelbook 5 erlaubt oder verbote
BeitragVerfasst: Freitag 11. August 2006, 15:16 
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Radarwarngeräte könnt ich auch gebrauchen....



Alles was nützlich ist ist illegal :schimpf:



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„Der Mensch erfand die Atombombe, doch keine Maus der Welt würde eine Mausefalle konstruieren.“

Albert Einstein
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 Betreff des Beitrags: AW: Radarfallenplugins für Travelbook 5 erlaubt oder verbote
BeitragVerfasst: Freitag 11. August 2006, 15:17 
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Danke für die Antwort.

Ich will auch nicht zu schnell fahren - will ja sicher ans Ziel kommen.

Mir geht es hauptsächlich um Ampelblitzer, weil die gemeingefährlich sind - einem Kollegen ist mal folgendes passiert: Ampel schaltete von grün auf gelb, er wollte anhalten und ist aber durch glatte Straße ca. 1m über die Haltelinie gerutscht; er wollte den Meter zurückfahren, da hat es dann geblitzt. Zum Glück ist nichts gekommen, denn er war noch in der Probezeit.

Was ist das beste, wenn man ein bisschen über die Haltelinie gerutscht ist (ich weiß. soll eigentlich nicht passieren, geht im Winter aber ganz schnell) ? Zurückfahren oder ganz ruhig stehen bleiben und hoffen, dass der Blitzer nicht auslöst (sofern man nicht schon mitten auf der Kreuzung steht) ?


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 Betreff des Beitrags: Re: AW: Radarfallenplugins für Travelbook 5 erlaubt oder ver
BeitragVerfasst: Freitag 11. August 2006, 15:36 
Brennmeister ehrenhalber
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fridge hat geschrieben:
Radarwarngeräte könnt ich auch gebrauchen....



Alles was nützlich ist ist illegal :schimpf:


nützlich is relativ :D

wenn du damit an nem geschäft vorbei fährst welches diese türen nutzt die automatisch afugehen meldet das gerät eine radarfalle.

d.h. an jedem rasthof haste nen falschalarm :D



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 Betreff des Beitrags: AW: Radarfallenplugins für Travelbook 5 erlaubt oder verbote
BeitragVerfasst: Freitag 11. August 2006, 15:36 
Brennmeister ehrenhalber
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@Trouble
Hm, dass Du das schreibst ist interessant, aber die Rechtslage scheint
nicht so eindeutig (oder eben doch). Laut ADAC z.B. ist das mitführen
derartiger Geräte/Software eindeutig verboten.

http://www.navifriends.com/phpbbForum/viewtopic.php?t=5190&postdays=0&postorder=asc&start=30

(Ggf. auch den Rest des Threads durchlesen)

In der Praxis dürfte der Nachweis während einer Kontrolle natürlich
recht schwer fallen, wenn das Teil nicht ständig herumquackt
"Vorsicht Radarfalle.!" . :)
Die Kontrolle eines ausgeschalteten Gerätes dürfte rechtlich sehr
schwer werden - also besser rechtzeitig ausschalten.


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 Betreff des Beitrags: AW: Radarfallenplugins für Travelbook 5 erlaubt oder verbote
BeitragVerfasst: Freitag 11. August 2006, 15:40 
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Also meine Kollegen von der V-Pol können nicht viel machen... :afraid: Glaub mir. ;)

Ist das gleiche, als wenn Du ne Karte der Stand-Blitzer bei Dir hast!

Ist nicht verboten! :swank:

Aber am Montag frage ich nochmal genau nach! :D



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 Betreff des Beitrags: AW: Radarfallenplugins für Travelbook 5 erlaubt oder verbote
BeitragVerfasst: Freitag 11. August 2006, 16:03 
Brennmeister ehrenhalber

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Edit:

Doppet, sorry



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bambam
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 Betreff des Beitrags: AW: Radarfallenplugins für Travelbook 5 erlaubt oder verbote
BeitragVerfasst: Freitag 11. August 2006, 16:05 
Brennmeister ehrenhalber

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Soweit ich weiß, ist es erlaubt, sich vor Antritt der Fahrt darüber zu informiern, wo man aufpassen muß, während der Fahrt muß aber das Programm inaktiv sein. So steht es zumindest im Disclaimer meines POI (Radar~) Warners für meinen PDA. Natürlich versuche ich mich auch daran zu halten und nicht ständig zu vergessen, den POI Warner rechtzeitig abzuschalten ... :devil: :afraid:



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bambam
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 Betreff des Beitrags: AW: Radarfallenplugins für Travelbook 5 erlaubt oder verbote
BeitragVerfasst: Freitag 11. August 2006, 16:34 
Brennmeister ehrenhalber
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....man darf das Radarplugin besitzen, aber nicht aktiv nutzen. Wenn man Dich damit erwischt, wirds richtig teuer.



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 Betreff des Beitrags: AW: Radarfallenplugins für Travelbook 5 erlaubt oder verbote
BeitragVerfasst: Freitag 11. August 2006, 17:39 
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bei diesem Plugin werden gar keine Starenkästen sondern nur Verkehrszeichen (30,50,80 usw.) und Ampeln angezeigt. Man könnte die Bilder auch einfach durch was anderes ersetzen.

Zur Sicherheit werde ich einfach den Ordner während der Fahrt wegschieben, dann ist es deaktiviert. Auf meiner nächsten Strecke sind eh keine eingezeichneten Blitzer, nur eine 20 km lange Baustelle ist da eingezeichnet (durch Verkehrsinfos aus dem Internet), da wird es bestimmt wieder Staus oder zähflüssigen Verkehr geben :(


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 Betreff des Beitrags: Re: AW: Radarfallenplugins für Travelbook 5 erlaubt oder ver
BeitragVerfasst: Freitag 11. August 2006, 22:20 
War schon ein paarmal hier

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Lilien hat geschrieben:
@Trouble
Hm, dass Du das schreibst ist interessant, aber die Rechtslage scheint
nicht so eindeutig (oder eben doch). Laut ADAC z.B. ist das mitführen
derartiger Geräte/Software eindeutig verboten.

http://www.navifriends.com/phpbbForum/viewtopic.php?t=5190&postdays=0&postorder=asc&start=30

(Ggf. auch den Rest des Threads durchlesen)

In der Praxis dürfte der Nachweis während einer Kontrolle natürlich
recht schwer fallen, wenn das Teil nicht ständig herumquackt
"Vorsicht Radarfalle.!" . :)
Die Kontrolle eines ausgeschalteten Gerätes dürfte rechtlich sehr
schwer werden - also besser rechtzeitig ausschalten.


Wenn du kontrolliert wirst und das Gerät nur betriebsbereit dort vorne rumliegt, das beihnaltet dass es auch aus sein könnte oder nicht angeschlossen wäre, drohen dir 5Punkte und ne Strafe von 150 Euro (oder ähnlich) plus abnahme des Gerätes


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 Betreff des Beitrags: Re: AW: Radarfallenplugins für Travelbook 5 erlaubt oder ver
BeitragVerfasst: Donnerstag 17. August 2006, 22:50 
Brennmeister ehrenhalber
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Troublemaker hat geschrieben:
Also meine Kollegen von der V-Pol können nicht viel machen... :afraid: Glaub mir. ;)

Ist das gleiche, als wenn Du ne Karte der Stand-Blitzer bei Dir hast!

Ist nicht verboten! :swank:

Aber am Montag frage ich nochmal genau nach! :D


Schon nachgefragt?


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 Betreff des Beitrags: AW: Radarfallenplugins für Travelbook 5 erlaubt oder verbote
BeitragVerfasst: Samstag 19. August 2006, 23:51 
Brennmeister ehrenhalber
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...sie machen genau das, was Lord Benny schreibt....



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 Betreff des Beitrags: AW: Radarfallenplugins für Travelbook 5 erlaubt oder verbote
BeitragVerfasst: Sonntag 20. August 2006, 08:54 
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Radarfallenplugins während der Fahrt zu benutzen ist im Zweifel illegal und kostet 4 Punkte + 75 Euro.

Bei Radarwarnern, die im Übrigen prächtig funktionieren, wird das Gerät zusätzlich noch einkassiert und vernichtet.

Dies werden sie bei einem Laptop aber nicht dürfen, da das nicht ddie einzige Funktion dieses Gerätes ist. Faktisch ist die Nutzung aber nicht gefährlich, da man vor der Kontrolle das Gerät einfach zuklappen kann oder mit einem Knopfdruck beenden kann.

Zur Halteliniengeschichte: Ein ÜBerfahren der Haltelinie kostet ~15 Euro und stellt keinen Rotlichtverstoß dar. Sicherlich kann man schnell zurückfahren hinter die Haltelinie, aber wenn man erstmal zuweit war und über das Induktionsfeld gefahren ist, löst der Blitzer aus, egal ob man dort 0,5 oder 30 Sekunden steht. Dann liegt es am Auswerter, ob er dir die Verwarnung zustellt oder nicht. Meist wird aber das bloße Überfahren der Haltelinie nicht geahndet.



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Die Fahrschule in Schwerin, Sülte und Rastow: www.fs-wiesenberg.de
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