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 Betreff des Beitrags: AW: HILFE Schreiben vom Anwalt wegen EBAY
BeitragVerfasst: Montag 21. August 2006, 20:10 
War schon ein paarmal hier

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Wenn 1000 Leute angeschrieben werden und davon nur 2% z.B. aus Angst darauf eingehen, hat man schnell ca. 100000 EUR "verdient". Auch eine Methode :burn:

Was wäre eigentlich, wenn ich einen DVD-Brenner mit dem Namen "Brennmeister" auf den Markt bringe - würde ich dann verklagt werden ? :devil:


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 Betreff des Beitrags: AW: HILFE Schreiben vom Anwalt wegen EBAY
BeitragVerfasst: Montag 21. August 2006, 21:21 
Brennmeister
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mhhh neues!!!


also den hinweis habe ich nun auch von EBAY erhalten und wenn ich auf die seite von Thermaltake klicke kommt auch diese meldung:

http://www.tt-germany.com/

dann klickt mal auf Germany und es macht sich ein neues Fenster auf wo das drin steht. nur wie soll ich das als privatperson denn wissen und wenn dann soll thermaltake verklagt werden und nicht ich.



EDIT

Ich werde morgen Thermaltake anschreiben!

Naja hab mit meiner Wohnungsbaugesellschaft auch grad nen Rechtsstreit wo mein Anwalt auch nur mit dem Kopf schüttelt.



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 Betreff des Beitrags: AW: HILFE Schreiben vom Anwalt wegen EBAY
BeitragVerfasst: Montag 21. August 2006, 21:51 
Gefällt's hier richtig gut
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Wie heißt's doch gleich noch mal :?: : "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe" :!: Selten dämlicher Spruch, selten dämliche Praxis, aber vom System so gewollt.

Du brauchst also auch überhaupt nichts wissen :/: ; es genügt vollkommen, wenn du schön artig die Schnauze hältst und das tust, was man von dir verlangt :rtfm: : in dem Fall nämlich zahlen. Den Rest interessiert in dieser Bananenrepublik niemanden mehr. Und ans Bein gepißt bekommt gundsätzlich der, der sich am wenigsten wehren kann: der kleine Mann :cry: . Das war immer so, ist noch immer so, wird auch immer so bleiben.

Leider kann man sich in solchen Fällen ohne Rechtsbeistand gleich am nächsten Baum aufhängen :mpff: . Komisch, ist aber so – und vom System ebenfalls gewollt.

Das alles hilft dir jetzt zwar nix, aber es mußte mal gesagt werden :schimpf: :schimpf: :schimpf: . Viel Glück.


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 Betreff des Beitrags: AW: HILFE Schreiben vom Anwalt wegen EBAY
BeitragVerfasst: Dienstag 22. August 2006, 00:42 
War schon ein paarmal hier

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Hallo Honschi-Ponschi,
es ist immer wieder traurig, was in Sachen Abmahnungen so abläuft. Habe auch schon ganz gut bluten müssen (aber noch nicht wegen Markenrecht, toi,toi,toi). Ich hoffe, du kommst mit einem blauen Auge davon.

Bei ebay wird auch dazu schon diskutiert und sich zusammengerottet:
ebay-forum

Vielleicht hast du ja die Möglichkeit, die Unterlassungserklärung abzugeben und die Rechtsanwaltskosten zu minimieren (=> privater Verkauf). Aber auf jeden Fall vorher den Kontakt zu deinem Anwalt suchen!

Von meiner Seite auch: Viel Glück!!!



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 Betreff des Beitrags: AW: HILFE Schreiben vom Anwalt wegen EBAY
BeitragVerfasst: Mittwoch 23. August 2006, 18:27 
Brennmeister ehrenhalber
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Sogar Heise.de greift jetzt das Thema auf:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/77181/from/rss09

Zitat:
Im Gespräch mit heise online rechtfertigte Pick das Vorgehen seiner Kanzlei. Der Gegenstandwert richte sich nach dem Wert der viel genutzten Marke, sei also realistisch: "Hier geht es nicht um Gebührenschinderei."
Ihm sei bereits vorgeworfen worden, es handle sich um eine Massenabmahnung, und dies beleidige ihn. Als man die Rechtsverstöße festgestellt habe, sei die Entscheidung gefallen, diese möglichst schnell zu unterbinden.
Deshalb habe man die Händler, und erst in einem zweiten Schritt Thermaltake direkt abgemahnt. "Falls wir private eBay-Händler abgemahnt haben sollten, war das ein Versehen. Das werden wir zurückziehen." Der Patentanwalt sei hinzugezogen worden, weil er auch in anderen Fällen für Anubis tätig und deshalb eine große Hilfe gewesen sei.



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 Betreff des Beitrags: AW: HILFE Schreiben vom Anwalt wegen EBAY
BeitragVerfasst: Mittwoch 23. August 2006, 19:20 
Brennmeister ehrenhalber
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Beiträge: 1961
Wenn man bedenkt, dass die Anwaltskosten gut 4800 EUR pro
Abmahnung/Fall betragen. Bei dieser Bezahlung passieren
"Versehen", sprich man ist nicht in der Lage einen privaten
Ebay Verkäufer zu erkennen? :stare:

Laut CT ging die Abmahnung an etwa 200 Händler, man rechne
200 x 4826 EUR -> mehr als 960.000 EUR!

Noch jemand hier, der denkt er habe den falschen Job?


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 Betreff des Beitrags: AW: HILFE Schreiben vom Anwalt wegen EBAY
BeitragVerfasst: Mittwoch 23. August 2006, 20:33 
Brennmeister

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Ich kann zwar mit stolz behaupten mein geld mit ehrlicher Arbeit zu verdienen, aber bei den Summen würde ich ggf. auf den stolz verzichten :D



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 Betreff des Beitrags: Re: AW: HILFE Schreiben vom Anwalt wegen EBAY
BeitragVerfasst: Mittwoch 23. August 2006, 22:02 
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Beiträge: 9878
Wohnort: Schwabaland
In Flames hat geschrieben:
Ich kann zwar mit stolz behaupten mein geld mit ehrlicher Arbeit zu verdienen, aber bei den Summen würde ich ggf. auf den stolz verzichten :D



Nicht nur du :D :aok:


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 Betreff des Beitrags: AW: HILFE Schreiben vom Anwalt wegen EBAY
BeitragVerfasst: Donnerstag 24. August 2006, 22:38 
Gerade hereingestolpert

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Beiträge: 1
§ 8, Abs. 4 UWG

Die Geltendmachung .. ist unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung
der gesamten Umstände missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie
vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf
Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu
lassen.

Eine Abmahnung von Kunden eines Lieferanten, der bekannt ist, aber
nicht zuvor abgemahnt wurde, erfüllt den Tatbestand der unzulässigen
Massenabmahnung.



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CoolHard
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 Betreff des Beitrags: Re: AW: HILFE Schreiben vom Anwalt wegen EBAY
BeitragVerfasst: Freitag 25. August 2006, 20:59 
Administrator
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Beiträge: 20563
Wohnort: in de Palz
Zitat:
Im Gespräch mit heise online rechtfertigte Pick das Vorgehen seiner Kanzlei. Der Gegenstandwert richte sich nach dem Wert der viel genutzten Marke, sei also realistisch: "Hier geht es nicht um Gebührenschinderei."


Aber nein, hier geht es um eine völlig selbstlose Massnahme zur Durchsetzung von Firmeninteressen....:lolxl:

Zitat:
Ihm sei bereits vorgeworfen worden, es handle sich um eine Massenabmahnung, und dies beleidige ihn. Als man die Rechtsverstöße festgestellt habe, sei die Entscheidung gefallen, diese möglichst schnell zu unterbinden.


Auch dieses wird dem Herrn Advokaten ob seines fürstlichen Geldeinganges wohl eher wenig bis gar nicht den Schlaf rauben....:down:

Zitat:
Deshalb habe man die Händler, und erst in einem zweiten Schritt Thermaltake direkt abgemahnt.


Natürlich ist jeder, der so ein Teil vertickt gleich Powerseller. Diese Logik muss man erst mal begreifen....:stare:

Zitat:
"Falls wir private eBay-Händler abgemahnt haben sollten, war das ein Versehen. Das werden wir zurückziehen."


Sollte wohl eher heissen:
"So ein Mist, dass das dumme Volk so vehement auf die Barrikaden gegangen ist. Was ist nur in die gefahren? Früher wurde so etwas anstandslos bezahlt!"....:devil:

Zitat:
Der Patentanwalt sei hinzugezogen worden, weil er auch in anderen Fällen für Anubis tätig und deshalb eine große Hilfe gewesen sei.


Und weil man den fetten Kuchen ritterlicherweise mit einem dem Hungertod nahen Kollegen teilen wollte...:lolxl:

Gruss
Fuxe



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Denon und Denon- das teuflische Duo :devil:
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 Betreff des Beitrags: Re: AW: HILFE Schreiben vom Anwalt wegen EBAY
BeitragVerfasst: Samstag 2. September 2006, 13:12 
Gerade hereingestolpert

Registriert: Samstag 2. September 2006, 12:57
Beiträge: 2
CoolHard hat geschrieben:
§ 8, Abs. 4 UWG

Die Geltendmachung .. ist unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung
der gesamten Umstände missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie
vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf
Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu
lassen.

Eine Abmahnung von Kunden eines Lieferanten, der bekannt ist, aber
nicht zuvor abgemahnt wurde, erfüllt den Tatbestand der unzulässigen
Massenabmahnung.



Interessant dazu

http://www.abmahnung-im-internet.de/dow ... brauch.pdf

ab Seite 211

Eingliederung in das Missbrauchs-Schema


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 Betreff des Beitrags: AW: HILFE Schreiben vom Anwalt wegen EBAY
BeitragVerfasst: Samstag 2. September 2006, 14:25 
Gerade hereingestolpert

Registriert: Samstag 2. September 2006, 12:57
Beiträge: 2
Laut Registerauszug Nr. 399 32 788 vom 16.02.2000 handelt es sich um eine Wortmarke.


Sehe dazu http://de.wikipedia.org/wiki/Bild-/Wortmarke

Suchbegriff Bild-/Wortmarke

Im Gegensatz zur reinen Wortmarke können auf diese Weise auch Begriffe markenrechtlich geschützt werden, die als reine Wortmarken wegen mangelder Unterscheidungskraft oder einem bestehenden Freihalteinteresse - beispielsweise beschreibende Begriffe - dem Markenschutz nicht zugänglich sind. Der entstehende Schutz erstreckt sich dabei jedoch nur auf die Gesamtheit der Marke, d. h. auf Wort- mit Bildbestandteil.


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