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 Betreff des Beitrags: Privatgrundstück?
BeitragVerfasst: Samstag 10. März 2007, 12:49 
War schon ein paarmal hier

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Hi ich habe mal ne Frage!
Wie ist das eigentlich wenn eurer Privatgründstück offen ist zum Beispiel das Tor ist offen und somit für jeden offen!
Und man fährt auf diesen Grundstück unter Alkoholeinfluss?

Was kann die Polizei machen?



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-.-
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 Betreff des Beitrags: Re: Privatgrundstück?
BeitragVerfasst: Samstag 10. März 2007, 12:55 
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Seli1989 hat geschrieben:
Hi ich habe mal ne Frage!
Wie ist das eigentlich wenn eurer Privatgründstück offen ist zum Beispiel das Tor ist offen und somit für jeden offen!
Und man fährt auf diesen Grundstück unter Alkoholeinfluss?

Was kann die Polizei machen?



Nix, solange Du niemanden auf dem Grundstück gefährdest.

Anders sieht es z.B. auf einem Parkplatz vom Supermarkt aus. Dort gibt es nämlich meistens ein Schild, auf dem steht: Hier gilt die StVo.

Gruss
Fuxe



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 Betreff des Beitrags: AW: Privatgrundstück?
BeitragVerfasst: Samstag 10. März 2007, 19:32 
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das ist so ein grenzfall.
es hängt nicht von irgendwelchen Stvo-schildern ab, sondern von der tatsache, ob das gelände offentlich zugänglich ist.
beim supermatrkt sicherlich zu bejahen, die wollen schließlich käufer haben.

beim offenen grundstück im prinzip auch, es sei denn der besitzer gibt eine willensäußerung über das unerwünschtsein von publikumsverkehr ab, etwa in form eines schildes "privatgrundstück" oder umzäunung mit (geschlossenen)
tor.
cu luc


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 Betreff des Beitrags: AW: Privatgrundstück?
BeitragVerfasst: Samstag 10. März 2007, 19:43 
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@luc:

Ob das Grundstück öffentlich zugänglich ist, spielt imho keine Rolle. Um für die Polizei ein Eingreifrecht herzuleiten, müsste "Gefahr im Verzug" sein und solange der- oder diejenige Fahrer niemand gefährdet spielt es keine Rolle, ob der Grundstücksbesitzer Publikumsverkehr wünscht, oder nicht.

@Seli:
Und ganz davon abgesehen fährt man weder auf dem Privatgrundstück noch im öffentlichen Verkehr besoffen!

Gruss
Fuxe



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 Betreff des Beitrags: Re: AW: Privatgrundstück?
BeitragVerfasst: Samstag 10. März 2007, 19:55 
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Fuxe hat geschrieben:
@luc:

Ob das Grundstück öffentlich zugänglich ist, spielt imho keine Rolle. Um für die Polizei ein Eingreifrecht herzuleiten, müsste "Gefahr im Verzug" sein und solange der- oder diejenige Fahrer niemand gefährdet spielt es keine Rolle, ob der Grundstücksbesitzer Publikumsverkehr wünscht, oder nicht.

@Seli:
Und ganz davon abgesehen fährt man weder auf dem Privatgrundstück noch im öffentlichen Verkehr besoffen!

Gruss
Fuxe


hier irrt der fuxe
deiner argumentation zufolge hätte die polizei ja kaum eingriffsrechte, da sich grade das gefahr im verzuge eher schwer nachweisen läßt :lol:

BGH VRS 22 Seite 185:
»Dem öffentlichen Straßenverkehr dienen grundsätzlich alle Flächen, die der Allgemeinheit zu Verkehrszwecken offen stehen«

§1 VWV-STVO:
»Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt und lenkt den öffentlichen Verkehr«


Daraus lässt sich schliessen:
Die STVO gilt auf allen Flächen, die der Allgemeinheit zu Verkehrszwecken offen stehen.
und das tun alle, die nicht abgesperrt sind :swank:
google doch mal *g*
du bistt schon dran, wenn du dich auf einem gasthofparkplatz nur besoffen hinters steuer setzt, ohne den wagen anzulassen. vielleicht find ich das urteil ja noch

mit dem besoffenfahren stimme ich dir allerdings voll und ganz zu.
cu luc
nachtrag: selbst das alleiinige vorhandensein eines schildes privatgrundstück schließt im zweifelsfall die öffentlichkeit nicht aus. also ein zaun ist immer besser *g*


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 Betreff des Beitrags: Re: AW: Privatgrundstück?
BeitragVerfasst: Samstag 10. März 2007, 20:02 
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luc hat geschrieben:


BGH VRS 22 Seite 185:
»Dem öffentlichen Straßenverkehr dienen grundsätzlich alle Flächen, die der Allgemeinheit zu Verkehrszwecken offen stehen«



Tja, und das ist halt bei einem Privatgrundstück nicht gegeben. Ein Gasthofparkplatz hingegen ist -logischerweise- für den öffentlichen Verkehr erreichbar.

Erinnert mich irgendwie an meine Jugendzeit, als wir auf dem Grundstück eines Bekannten mit nicht zugelassenen Motorrädern rumgeheizt sind, und für die Sheriffs an der Grundstücksgrenze Endstation war... :devil:

Und die hätten ja zu gerne...:lolxl:

EDIT: Das war damals ne Kiesgrube...:)


Gruss
Fuxe



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 Betreff des Beitrags: AW: Privatgrundstück?
BeitragVerfasst: Samstag 10. März 2007, 20:14 
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nochmal, das grundstück muß abgesperrt sein, damit es jenseits von gut und böse bzw. des gültigkeitsbereichs der Stvo liegt.
und überall, wo die stvo gilt, haben die grünen freunde zugriffsrecht.

in dieser liste verbreiteter irrtümer u.a. zu finden:

http://www.jurawiki.de/VRI/Strassenverkehr#head-01dcf9cf8c3e82ed025bf6ee03b333244ce66e17

die freunde in grün kennen sich aber auch nicht immer aus (ist ja auch nur exekutive und nicht legislative :lolxl: ) oder sie haben manchmal auch einfach keinen bock, sich mit supermarktrempeleien abzugeben wie sie sich überhaupt nicht gern mit bagatellschäden aufhalten (müssen sie auch nicht)

aber wenn du dir so sicher bist, mach doch mal den test.
kümmel dir einen, roll auf einer offenen einfahrt auf und ab, und lass die rennleitung kommen. :swank:
cu luc


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 Betreff des Beitrags: AW: Privatgrundstück?
BeitragVerfasst: Samstag 10. März 2007, 23:18 
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Zitat:
Die StVO gilt überall, wo öffentlicher Straßenverkehr stattfindet. Dieser Begriff ist von Besitzverhältnissen unabhängig. Vielmehr wird außer auf gewidmeten Straßen dort "öffentlich verkehrt", wo Flächen mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten allgemein benutzt werden.


Also nicht in meiner Garageneinfahrt, oder in meinem Hof.

Abgesehen davon saufe ich grundsätzlich nicht, wenn ich ein anderes Transportmittel als meine Füsse benutze und aus dem Alter wo es mir Plaisir bereitet, die Sheriffs zu ärgern bin ich schon ne Weile raus.

btw:

Mein Vater hat auch mal ne Blitzerkolonne der Stadt, die ihr Messfahrzeug auf unserem Grundstück parkte, zum Teufel gejagt.

Gruss
Fuxe



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 Betreff des Beitrags: AW: Privatgrundstück?
BeitragVerfasst: Sonntag 11. März 2007, 00:55 
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dadurch, das etwas nicht abgesperrt ist, kann es dir schon ohne weiteres als duldung ausgelegt werden :swank:
aber diese juristisches spitzfindigkeiten kann und muß man nicht verstehen, es sei, es wird für einen selbst ernst :D

ps- bezüglich der blitzerkolonne hätte ich sogar strafantrag bei der zuständigen staatsanwaltschaft wg. hausfriedensbruch, amtsanmassung (strenggenommen wäre beim betreten ein durchsuchungsbefehl nötig gewesen) u. aller in frage kommenden delikte gestellt.
die hätten erstmal spass gehabt und länger auf weitere sternchen warten können :lolxl:

cu luc


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 Betreff des Beitrags: Re: AW: Privatgrundstück?
BeitragVerfasst: Sonntag 11. März 2007, 01:06 
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luc hat geschrieben:
die hätten erstmal spass gehabt und länger auf weitere sternchen warten können :lolxl:

cu luc


Zumindest ich hatte meinen Spass...:lol:
Hättest meinen alten Herrn mal erleben sollen. Die Jungs und Mädels haben dermassen fix zusammengepackt, als ob der Leibhaftige hinter ihnen hergewesen wäre...:devil: :lolxl:

Gruss
Fuxe...:)



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 Betreff des Beitrags: AW: Privatgrundstück?
BeitragVerfasst: Sonntag 11. März 2007, 01:26 
Brennmeister ehrenhalber
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Hm, bei uns im Nachbarort ist mal einer mit einem seiner Panzer nachts besoffen rumgefahren, und hat u.a. seine Garage damit platt gemacht. Da stand in der Zeitung (hat ja mächtig Aufregung gegeben), dass man ihn dafür nicht belangen kann, weil jeder auf seinem Grundstück machen kann, was er will.

Man hat zwar auch auf der Strasse paar Spuren gefunden, konnte aber nicht nachweisen, von wann die stammen.


EDIT:...oder wars ein Schuppen, schon ne Weile her, auf alle Fälle stand folgendes dabei:

Auf dem Gelände einer Gerüstbaufirma hat der abgerüstete, aber fahrtaugliche Panzer als Sammlerstück gestanden. Nach Angaben der Polizei darf der Besitzer das Fahrzeug auf seinem Gelände, jedoch nicht auf öffentlichen Straßen fahren. Die Alkoholprobe des mutmaßlichen Fahrers ergab 2,39 Promille.

Edit2:

Sein Grund und Boden ist Industriegelände, also groß genug dafür. Verboten ist das nicht. „Jeder darf auf seinem Grundstück machen, was er will“, sagt der Pirnaer Rechtsanwalt Hans Hüsken, der auf öffentliches Recht spezialisiert ist. Problematisch sei nur der Lärm.

„Wenn Nachbarn sich beschweren, wird es eng“, ergänzt Torsten Walther vom Heidenauer Ordnungsamt. Wenn der Panzer zugelassen ist, dürfe er sogar auf einer öffentlichen Straße fahren. Walther: „Panzer werden aber nicht zugelassen.

Für die Abonenten:
http://www.sz-online.de/nachrichten/art ... ?id=586039



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 Betreff des Beitrags: Re: AW: Privatgrundstück?
BeitragVerfasst: Sonntag 11. März 2007, 12:48 
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EsCaLaToR hat geschrieben:
Walther: „Panzer werden aber nicht zugelassen.

Für die Abonenten:
http://www.sz-online.de/nachrichten/art ... ?id=586039


Mist....:schimpf:

Ich hatte mich so auf die Ausfahrt mit meinem T80 gefreut...:cry: :devil:

Gruss
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 Betreff des Beitrags: AW: Privatgrundstück?
BeitragVerfasst: Sonntag 11. März 2007, 14:16 
Gefällt's hier richtig gut
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@luc
so wirklich auskennen tust du dich aber nicht.
man kann das tor noch so lange offen lassen, es ist dennoch nicht als öffentlich anzusehen,geschweige denn als duldung :swank:

egal ob das grundstück offen ist oder nicht, sobald einer betrunken auf einem privatgrundstück fährt oder die zündschlüssel stecken hat und er nur hinterm steuer sitzt (!) und die polizei das mitbekommt, ist er dran.

im öffentlichen ist es genauso, sobald er die schlüssel stecken hat und wird im wachen zustand erwischt, kriegt er schon eins auf den deckel.
(es könnte ja sein das er fahren wollte)


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 Betreff des Beitrags: Re: AW: Privatgrundstück?
BeitragVerfasst: Sonntag 11. März 2007, 14:25 
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master_of_burn hat geschrieben:
egal ob das grundstück offen ist oder nicht, sobald einer betrunken auf einem privatgrundstück fährt oder die zündschlüssel stecken hat und er nur hinterm steuer sitzt (!) und die polizei das mitbekommt, ist er dran.


Naja, Deine Kenntnisse scheinen sich ja auch auf Stammtischwissen zu beziehen...:afraid:

Sonst dürftest Du ja unter anderem auch keine abgemeldeten Fahrzeuge auf Deinem Grundstück abstellen.

Die Polizei hat auf dem Privatgrundstück -solange niemand gefährdet wird- absolut keine Rechtsgrundlage um tätig zu werden.

Gruss
Fuxe



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 Betreff des Beitrags: AW: Privatgrundstück?
BeitragVerfasst: Sonntag 11. März 2007, 15:18 
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wie ist es denn bei grundstücken, die durch ein gfl belastet sind?


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