Godsmack hat geschrieben:
ich brauch mal eure hilfe...habe hier nen mädel wat sich auf der seite haausauifagen-heute.com angemeldet hat....
Ach herrje, die Gebrüder Schmidtlein
Godsmack hat geschrieben:
der dreck ist, wenn man den button anklickt, ich habe die AGB´s und so gelesen, akzeptiert man, dass man einen 12 monatsvertrag über 84 eingeht und das natürlich auch gleich blechen soll!
Vor einem halben Jahr haben die versucht abzuzocken, damals waren deren Websites (die haben richtig viele Domains, an die fünfzig, wenn nicht mehr)noch eindeutig illegal, es war noch einfach dagegen anzugehen, weil deren Websites sehr unübersichtlich waren, man mit einem unseriösen "Gewinnspiel" gelockt wurde und es an Betrug grenzte. Inzwischen kann sogar jemand, der nicht gerade mit geistigen "Waffen" gesegnet ist, die Absicht der Schmidtleins erkennen.
Godsmack hat geschrieben:
nun meine frage: das mädel ist 16 jahre und soweit ich weis, ist der vertrag dann nichtig...
Jein, mit 16 ist man beschränkt geschäftsfähig. Man kann schon rechtsgültige Verträge abschließen. Das ist leider kein Grund zur Anfechtung des Vertrags.
Godsmack hat geschrieben:
folgendes wird in der rechnung zum alter angeben:
Es wurde folgendes Geburtsdatum angegeben: 17.12.1987. Sollte sich
bei einer weiteren Überprüfung der Daten herausstellen, dass ein falsches
Geburtsdatum eingegeben wurde, ist von einem Betrugsdelikt auszugehen.
In diesem Fall hätte sich eine ggf. minderjährige Person eine Leistung
erschlichen, die ihr nicht hätte bereitgestellt werden dürfen. Hier
behalten wir uns die Erstattung einer Strafanzeige vor und werden
dementsprechend alle anfallenden Kosten und Auslagen gegen Sie geltend
machen.
Das ist sehr heftig ausgedrückt, aber leider wahr.
Godsmack hat geschrieben:
das lustige ist, man kann ja innerhalb von 14 tagen widerufen...naja sie hat sich 13.10. angemeldet und heute kam die rechnung...
Das Widerrufsrecht beginnt erst dann, wenn die AGBs vorliegen. Das Täuschungsmaneuver mit der erst zu spät vorliegenden Widerrufsbelehrung hat Methode und hier kann man ansetzen. Die Frist beginnt erst, wenn die Widerrufsbelehrung vorliegt.
Ich würde mich an die zuständige Verbraucherschutzniederlassung wenden und die 35 Euro Gebühren bezahlen. Es ist für mich nicht deutlich erkennbar, dass eine Täuschung vorliegt, deshalb würde ich auf Nummer Sicher gehen.