ogltw o'brien hat geschrieben:
Mal eine Frage an die, die evtl. mehr wissen:
Habe heute von der Bank Geld zurückbuchen lassen, welches mir zuviel abgebucht wurde (Rückgabe einer Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren). Ist es eigentlich möglich, daß der "Einzugsermächtigte" das Geld nochmals abbuchen kann ? Oder ist er jetzt anhand seiner Kontonummer/BLZ sozusagen "gesperrt", kann also nicht mehr einfach was vom Konto abbuchen
Das kniffelige an Abbuchungserlaubnissen (auch an der Supermarktkasse) ist, dass man (fast) eine Generalvollmacht ausstellt
...
Es steht zwar immer dabei, dass das nur für den "umseitigen Betrag" ist, aber viele Banken prüfen nur einmalig, ob der Abbuchende eine Unterschrift vorlegen kann
Bei falscher/fehlerhafter Abbuchung kannst Du zwar normalerweise Dein Geld zurückbekommen, aber nur solange das andere Konto noch besteht
... Sollte dies schon nicht mehr existieren, haste nen dicken Rattenschwanz betr. Beweisführung
Wenn Du sichergehen willst, dass derjenige nicht mehr abbucht: Lass Dir das Abbuchungsverbot (bzw. die Kündigung der Einzugsermächtigung) von Deiner Bank SCHRIFTLICH geben - auch wenn der Angestellte der Bank dann rummault