Shift TV: Oberlandesgericht bestätigt Aufzeichnungsverbot für Online-TV-Recorder
Zitat:
Das Oberlandesgericht Dresden hat die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Leipzig vom 12. Mai 2006 gegen die Netlantic GmbH und ihren Dienst Shift TV bestätigt, die Berufung der Netlantic GmbH wurde zurückgewiesen. Dies teilte nun die Sendergruppe ProSiebenSat.1 mit. Bei dem Online-TV-Recorder können Kunden einen virtuellen Festplattenrecorder mieten, der per Internet zu programmieren ist. Die Sendungen werden von Shift TV digital aufgezeichnet und dem Kunden zum Download zur Verfügung gestellt.
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