ernsthelge hat geschrieben:
...
Auch ist die Zugbindung bei den Sparpreisen aufgehoben. Nur was passiert im schlimmsten Fall, wenn ich meinen Flug verpasse? Würde oder müßte die Bahn dafür voll aufkommen?
Imho haftet die Bahn nicht. Da Du ja nunmehr Kenntnis davon hast, dass es ggfs zu Verspätungen kommen kann, kannst Du Dich ja auch darauf einstellen und zB 6 statt 3 Stunden vor Abflug abfahren.
Selbst bei Nicht-Streik garantiert die Bahn in ihren AGBs ja keine Pünktlichkeit. Du kannst also auch beim Nicht-Streik nicht sagen: Ich bin extra 5 Stunden vor Abflug losgefahren, normalerweise dauert die Fahrt 2Std., Bahn zahl jetzt bitte (weil ich meinen Flieger verpasst habe), die Kosten für´s Umbuchen, 1 Tag verschenkten Urlaub etc. .
Wenn die Bahn in ähnlichen Fällen ´was erstattet, dann nur aus Kulanz...
gruß, cibo