Wenn die Kündigung den Wirkungs Wohnbereich eingegangen ist, ist die Kündigung wirksam. Das habe ich so gelernt.
Der Chef könnte so bitter sein, den Brief zwischen einen offenen Fenster reinwerfen, wenn er belegen kann (durch Zeugen) das dieser in den Wirkungsbereich eingegangen ist.
Einschreibebrief durch Übergabe, würde der Briefzusteller die Übergabe in den Briefkasten quittieren, das wäre das selbe.
Mit dem Urlaub die Sache kann sie vergessen.
www.recht.de poste da mal